Siegen-Wittgenstein. . Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Umgang mit dem eigenen digitalen Nachlass. Frühzeitiges Kümmern erspart Angehörigen viel Stress und Kummer.
Im digitalen Zeitalter sind viele unserer Daten im Internet gespeichert. Nicht nur in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram gibt es viel Persönliches zu entdecken und zu schützen. „Es gibt auch viele Verträge, die digital laufen“, sagt Julian Sturm von der Verbraucherzentrale Siegen. Diese enden nicht zwangläufig mit dem Tod. „Sie können weiterlaufen oder sogar vererbt werden“, sagt Julian Sturm.
Damit die Angehörigen im Sterbefall weniger Stress haben und – vor allem – einen Überblick über die bestehenden Verpflichtungen, Profile und Daten rät der Experte, sich so früh wie möglich um den persönlichen digitalen Nachlass zu kümmern. „Damit anderen Leuten der Aufwand und Kummer erspart bleibt.“
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Die Tipps
Die Verbraucherzentrale NRW gibt zum Thema Digitaler Nachlass zwölf konkrete Tipps:
1. Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass.
2. Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an.
3. Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach.
4. Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll.
5. Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll.
6. Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
7. Die Vollmacht müssen Sie handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Diese Formulierung muss auf dem Dokument stehen.
8. Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
9. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet.
10. Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
11. Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. „Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich nur schwer beurteilen“, so die Verbraucherzentrale. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
12. Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Ihr Computer, Smartphone oder Tablet sollte nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich viele persönliche Daten an Unbefugte.
Digitales Erbe
Im Juli diesen Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gesprochen, das für den digitalen Nachlass von Bedeutung ist, weiß Julian Sturm. Eltern hatten Zugang zum Facebook-Profil ihrer toten Tochter gefordert – das Unternehmen hatte sich geweigert, das Profil zu löschen. Doch: Facebook musste den Eltern des toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Account ihrer Tochter gewähren. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Damit machte der BGH klar, dass ein Facebook-Konto auch vererbt werden kann.
Auf Facebook haben Nutzer nun die Möglichkeit einen Nachlasskontakt zu wählen. Alternativ kann festgelegt werden, dass das Profil nach dem Tod gelöscht wird.
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