Siegen-Wittgenstein. . Der Kreis Siegen-Wittgenstein stellt ein „Schlüssiges Konzept“ zur Abstimmung. Es soll Verbesserungen bei den Kosten der Unterkunft bringen.

Der Kreis-Ausschuss für Soziales und Integration votierte am Donnerstag einstimmig für eine Anpassung der Kosten der Unterkunft und das zugrundeliegende „Schlüssige Konzept“. Gemessen an den Richtwerten, die vor dem 1. Januar 2018 galten, stünden damit alle Bedarfsgemeinschaften besser da. Gemessen an den Werten, die mit Beginn des laufenden Jahres in Kraft traten, profitieren vor allem die Ein-Personen-Haushalte.

Ausgangspunkt

Entscheidung Mitte Dezember

Der Ausschuss für Wirtschaft und Regionalentwicklung hatte bereits am Mittwoch für die Vorlage gestimmt. Als nächstes geht das Thema am 14. Dezember in den Kreisausschuss.

Die endgültige Entscheidung liegt dann ebenfalls am 14. Dezember beim Kreistag.

Es sei klar gewesen, dass der Kreis sich dem Thema „mit wissenschaftlicher Betrachtung nähern muss“, sagte der zuständige Dezernent Henning Setzer. Nachdem der Kreis die so genannten angemessenen Mietkosten für die Wohnungen der Bezieher von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – also „Hartz IV“ – zum 1. Januar bereits heraufgesetzt hatte, liege nun ein „hervorragendes Konzept“ vor. Erarbeitet hat es die Firma Analyse & Konzepte GmbH aus Hamburg. Diese hat, wie ihr Vertreter Florian Schweiger im Ausschuss sagte, schon für mehr als 100 Städte und Kreise vergleichbare Papiere entwickelt.

Das Vorgehen

Entscheidender Unterschied in der Betrachtung zu den früher geltenden Regelungen ist, dass nicht mehr die Netto-Kaltmiete zugrunde gelegt wird, sondern die Brutto-Kaltmiete – also einschließlich aller Nebenkosten außer der Heizung. Für das Konzept analysierten die Fachleute den Wohnungsmarkt, die Bestandsmieten und die Angebotsmieten, um letztlich das „Untere Wohnungssegment“ zu ermitteln. In diesem eine Bleibe zu finden, solle für die Leistungsempfänger möglich sein, erläuterte Schweiger – und betonte, dass damit ausdrücklich nicht das „Unterste Segment“ gemeint sei. Außerdem seien Wohnungen, die einen gewissen Mindeststandard unterschreiten – ohne Heizung oder Bad etwa – in die Ermittlung der Zahlen nicht eingeflossen.

Ergebnisse

Es ergeben sich fünf so genannte Vergleichsräume mit unterschiedlichen Maximalmieten (wir berichteten). Am niedrigsten ist diese in Bad Laasphe mit 316,50 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, am höchsten im Cluster Siegen, Netphen, Wilnsdorf, Freudenberg mit 411,50 Euro. „Siegen ist fraglos der teuerste Bereich“, sagte Schweiger – und bestätigte damit, was der Kreis in seiner Anpassung zum Jahresbeginn bereits vorweggenommen hatte.

Da das Berechnungsmodell zwar auf Quadratmeterzahlen fußt, sich aber an der faktischen Miete orientiert, „gibt es auch mehr Spielraum“, sagte Dezernent Henning Setzer. Leistungsempfänger könnten sich dadurch auch für eine kleinere Wohnung mit höherem Quadratmeterpreis entscheiden, wenn sie möchten. Dies bedeute „mehr Freiheit“ und „einen deutlichen Gewinn für die Menschen in unserer Region“.

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