Siegen-Wittgenstein. . Bezieher von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hatten immer größere Probleme, Wohnungen zu finden. Dauerhafte Lösung in Sicht.
Weil Bezieher von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) immer größere Probleme hatten, Wohnungen zu einem Preis anzumieten, den das Sozialamt anerkannte, hatte der Kreis 2017 die „angemessenen Kosten“ heraufgesetzt. Dieser Übergangslösung soll nun eine dauerhafte Lösung folgen. Gutachter werden das so genannte „Schlüssige Konzept“ dem Wirtschafts- und dem Sozialaussschuss am 21. und 22. November vorstellen.
Maßstab bisher war die Nettokaltmiete je Quadratmeter, die je nach Kommune zwischen 5,25 Euro (zum Beispiel in Wittgenstein und Neunkirchen) und 6,50 Euro (in Siegen) betragen durfte. Wurde dieser Preis überschritten, drohten den Betroffenen „Kostensenkungsverfahren“, an deren Ende der Umzug in eine günstigere oder kleinere Wohnung stehen konnte. Neuer Maßstab werden Gesamt-Bruttokaltmieten, in die auch Nebenkosten mit Ausnahme der gesondert erstatteten Heizkosten einbezogen werden. Unterschieden wird zudem auch nach der Zahl der Bewohner in einer Wohnung. Für größere Haushalte führt das durchweg zu einer Senkung der seit 2018 anerkannten Kosten, während Ein-Personen-Haushalte mit höheren Erstattungen rechnen können: Die Richtwerte für die Netto-Kaltmieten, die in den Gesamtbetrag eingeflossen sind, steigen in Kreuztal und Hilchenbach um 9,1, in Neunkirchen um 11 und in Netphen sogar um 12,1 Prozent.
Ziel: Angebot soll Nachfrage decken
Fünf Räume wurden gebildet, denen die elf Städte und Gemeinden zugewiesen wurden – Verkehrsanbindung, Fahrzeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr und Entfernung zu den nächsten Mittelzentren mit entsprechender Infrastruktur spielten dabei eine Rolle. Die Gruppe mit den höchsten Richtwert-Mieten bilden somit Siegen und die unmittelbaren Nachbarkommunen Netphen, Wilnsdorf und Freudenberg. Ebenfalls gemeinsam betrachtet wurden die beiden Nachbarstädte Kreuztal und Hilchenbach mit dem zweithöchsten und die beiden Südsiegerländer Gemeinden Burbach und Neunkirchen mit dem dritthöchsten Preisniveau.
Ausgewertet wurden angebotene und tatsächlich gezahlte Mieten, untersucht wurde das gesamte „untere Marktsegment“, auf das 21 Prozent aller Haushalte angewiesen sind, darunter auch die rund 20.000 Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2. Bei der Festlegung der Sätze spielten zwei Ziele eine Rolle: Die Zahlungen sollen den Markt „so wenig wie möglich beeinflussen“, also die Mieten nicht etwas nach oben treiben. Und: Das Angebot für den erstatteten Preis soll die Nachfrage auch abdecken.