Kreuztal. . Der Kreuztaler Verein schließt sich landesweitem Bündnis an und kritisiert die „völlig unzureichende“ Politik der Landesregierung.

Als „völlig unzureichend“ bezeichnet das im Sommer neu gegründete „Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen“ die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Rechts eines jeden Kindes auf inklusive Bildung.

Auch Stephan Lück, Geschäftsführer des Vereines Invema aus Kreuztal, dessen Verein zu den 36 Gründern des Bündnisses gehört, betont: „Nur aufgrund des Rechtsanspruchs eines jeden Kindes auf Beschulung in einer Regelschule kann man noch lange nicht von inklusiver Bildung sprechen.“ Dazu gehöre weit mehr: „eine individuelle, gute Förderung, die ausgerichtet ist an den Bedürfnissen und Bedarfen eines jeden einzelnen Kindes, gut ausgebildete und ausreichend vorhandene Lehrkräfte, die Inklusion nicht nur machen, weil sie das müssen, sondern weil sie hinter dem Leitgedanken von Inklusion stehen“. Auch die angemessene bauliche und sächliche Ausstattungen der Schulen im Hinblick auf die noch vorhandenen Barrieren seien ein Thema, sowie das Gefühl der Eltern behinderter Kinder, dass ihre Kinder auch wirklich willkommen sind und gleichwertige Schüler einer inklusiven Klasse sind.

Das sind die Forderungen des Bündnisses

Das Bündnis für inklusive Bildung fordert, „den begonnenen Prozess auf dem Weg in ein inklusives Bildungssystem fortzuführen und planmäßig zu verbessern.

Das Wesen inklusiver Bildung sei das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, an dem Ort, an dem sie wohnen.

Gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen setze voraus, dass Schulen personell und sächlich gut ausgestattet sind.

Getrennte Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung sei „kein Wert an sich“, heißt es schließlich: „Das Parallelsystem von Regel- und Förderschulen kann nicht von Dauer sein.“

Gleichzeitig fordern die Verbände den Abbau von Förderschulen, deren „Bezeichnung“ – so Stephan Lück – leicht darüber hinweg täusche, was sie in Wirklichkeit seien: „Ausgrenzende Sondereinrichtungen für eine bestimmte Gruppe ausschließlich behinderter Kinder.“

Die Schwierigkeiten, die bisher bei der Einführung der inklusiven Bildung aufgetreten seien, dürften nicht zum Anlass genommen werden, in der Entwicklung einen Schritt rückwärts zu machen und Inklusion erneut in Frage zu stellen: „Wenn bei der Umsetzung einer politischen und gesellschaft-lichen Aufgabe Schwierigkeiten entstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, diese Schwierigkeiten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden — und nicht, das Ziel in Frage zu stellen.“,

Neues Schulgesetz gilt seit 2014/15

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Nach einem parteiübergreifend verabschiedeten Entschluss des Landtags zum Aufbau der Inklusiven Bildung wurden mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2014/2015 die ersten Schritte zur Umsetzung der UN-Konvention verabschiedet. Seitdem haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf Gemeinsames Lernen in der allgemeinen Schule. In der Folge haben sich viele Schulen in Nordrhein-Westfalen dem Gemeinsamen Lernen geöffnet.

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