Ferndorf. . Weiterer Widerspruch gegen neues Wohngebiet auf Gewerbeflächen. Regionalplan muss geändert werden. Bezirksregierung signalisiert Zustimmung.

Es sah so einfach aus, als die Stadtverwaltung Anfang des Jahres ihre Idee für das Bender-Gelände präsentierte: Der Bereich östlich des Mühlenwegs mit Anbindung an die früheren Thyssen-Krupp-Flächen wird Teil des Industrieparks Ferndorftal und durch die Sparkassen-Tochter S-Bauland verwertet. Und der westliche Bereich bis zum Bahnhof wird Wohngebiet. Ganz ohne Widerspruch geschieht das nicht.

Die Kreuztaler Fraktionen

Die Ersten waren die Mitglieder der SPD-Fraktion, die bei einem sommerlichen Rundgang die alten Hallen entdeckten: Ob nicht wenigstens die älteste Halle von 1917 als Industriedenkmal für eine neue, öffentliche Nutzung erhalten werden könne, fragte sie vorsichtig an.

Vor ein paar Tagen legte die CDU nach: Sie spricht sich gegen den Abriss der Hallen aus. Ein Gründerzentrum und eine Eventhalle könnten dort entstehen, Betriebe – unter anderem auch der städtische Bauhof — nach Ferndorf verlegt werden, sodass für Wohnbebauung an den alten Firmenstandorten Platz frei werde.

Zur Sitzung des Infrastrukturausschusses am Montag, 10. September, meldet sich die FDP: Die Stadt solle Industrie- und Gewerbeflächen nicht aufgeben, zumal es ihr nicht gelinge, neue Gewerbegebiete zu erschließen. Es sei auch nicht gut, „eine Ballung mit Mehrfamilienhäusern an einem Standort wie offenbar jetzt in Ferndorf gedacht, vorzusehen.“

Der Regionalrat

Die Umwidmung von Gewerbe- und Industrieflächen in ein Wohngebiet beschäftigt am Donnerstag. 27. September, den Regionalrat in Arnsberg. Weil der Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung im Regionalplan verzeichnet ist, muss die Stadt erst einmal ein „Zielabweichungsverfahren“ überstehen.

Der Landesverband der Naturschutzverbände sagt voraus, dass die Stadt Kreuztal Ersatz für die aufgegebenen Industriefläche fordern wird; ein neues Industriegebiet werde sich negativ auf den Freiraum auswirken. Wenn Einwohner in die Neubauten umziehen, blieben an anderer Stelle alte, verkehrs- und zentrumsferne Wohnhäuser leer. Zu fragen sei, was mit diesen Gebäuden geschehe.

Pläne zu beiden Seiten des Mühlenwegs

Als Wohngebiet ist ein 2,9 Hektar großer Bereich zwischen Mühlenweg und Bahnhof vorgesehen.

Im östlichen Teil könnte mit TKS-Resten und Stadt-Flächen neun Hektar Gewerbegebiet erschlossen werden.

Die Handwerkskammer Südwestfale n spricht sich für die weitere gewerbliche Nutzung des Bender-Areals aus. „Insbesondere Existenzgründer“ suchten oft vergeblich „nach attraktiven, kleineren Parzellen in zentralen Lagen“. Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) warnen zudem vor Konflikten: Vorhandene Betriebe könnten Probleme mit Erweiterungsplänen bekommen. wenn sie auf eine neue benachbarte Wohnbebauung Rücksicht nehmen müssten. Die IHK hat aber auch, „vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels“ die Schaffung von zentrumsnahem Wohnraum begrüßt.

Die Stadtverwaltung

Die Stadt Kreuztal weist darauf hin, dass die Wohnbebauung bereits näher an das Bender-Areal herangerückt sei. „Schon aus Gründen des Immissionsschutzes“ sei eine neue gewerbliche Nutzung „künftig nur unter strengen Auflagen und mit gravierenden Nutzungseinschränkungen möglich und somit kaum rentabel“. Auf der anderen Seite seien die Eigentümer von Eigenheimen, die in den 1960er und 1970er Jahren vorwiegend in Hanglagen errichtet worden seien, „heute in der Regel mit der Pflege und Unterhaltung der Häuser und Grundstücke überfordert“. Die Nachfrage nach barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum auf zentral gelegenen, ebenen Grundstücken sei groß. Sie habe aber „trotz reger Bautätigkeit in den letzten Jahren im eigentlichen Innenstadtbereich in Kreuztal grundsätzlich nicht mehr bedient“ werden können. Den erforderlichen Schallschutz zwischen Wohn- und Industriegebiet könnten möglicherweise die an beiden Seiten des Mühlenwegs stehenden Bender-Gebäude gewährleisten.

Die Bezirksregierung

Die Bezirksregierung spricht sich dafür aus,dem Ansinnen der Stadt zu entsprechen. Für „wohnverträgliche“ Gewerbenutzungen sei auch im allgemeinen Siedlungsbereich Platz. Weil das Noch-Industriegebiet sowieso künftig nicht mehr für eine neue industrielle Nutzung tauge,entstehe auch kein zusätzlicher Handlungsbedarf, Gewerbe- und Industriebereiche auszuweisen.

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