Kreuztal. . Verwaltungsgericht folgt erneut einem Antrag der Gewerkschaft Verdi und erlässt Anordnung gegen Ladenöffnung: Weindorf ist nicht groß genug

Auch im Kreuztaler Weindorf bleiben die Geschäfte am Sonntag geschlossen. Nach dem Frühlingsfest im März und dem Bauernmarkt im April wird auch der dritte verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr abgesagt. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat am Mittwoch auf Antrag der Gewerkschaft Verdi eine einstweilige Anordnung erlassen: Die städtische Satzung sei „offensichtlich rechtswidrig und nichtig“. Die Stadt wird dagegen keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Gründe

Weindorf und Ladenöffnung stünden nicht im „notwendigen Zusammenhang“. Das Gericht beanstandet die Einbeziehung des Sonderposten- und des Bekleidungsmarkts in der Siegener Straße. Von Nähe zum Roten Platz und zum Kaufcenter könne keine Rede sein. Dass die Festbesucher dort in großer Zahl parken, glaubt das Gericht nicht. Schließlich gebe die Stadt selbst weitere Parkplätze für die erwarteten 6000 Besucher an, sodass weder in der Siegener Straße noch in Ernsdorf die Stellflächen „auch nur annähernd ausgelastet sein werden“.
Das Gericht ist auch nicht der Argumentation der Stadt gefolgt, mit dem verkaufsoffenen Sonntag werde der Einzelhandel gestärkt. „Hierin kommt letztlich nichts anderes als das bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber zum Ausdruck.“ Der Sonntag diene auch nicht der Ansiedlung neuer Geschäfte. „Potenziellen weiteren Einzelhändlern, die das Weinfest besuchen und die Eröffnung eines Geschäfts beabsichtigen“, würden Leerstände auch auffallen, wenn die anderen Geschäfte geschlossen sind. Außerdem gehe die Stadt selbst davon aus, dass die Besucher hauptsächlich wegen des Weinfestes und nicht zum Einkaufen kämen – der Stärkung des Handels diene das dann nicht.
Das Argument der Stadt, die Innenstadt werde durch den verkaufsoffenen Sonntag belebt, erwidert das Gericht wiederum mit einem Verweis auf den Bekleidungsmarkt: Das städtische Einzelhandelskonzept empfehle „ausdrücklich“ die Verlagerung dieses Markts „in die Innenstadt“.

Konsequenzen

Bürgermeister Walter Kiß ist verärgert und wirft der Gewerkschaft „Fundamentalismus“ vor: Schließlich sei die Stadt der Forderung von Verdi gefolgt und habe nicht mehr das ganze Stadtgebiet, sondern nur die Innenstadt in einem 500-Meter-Radius um das Weindorf für die Ladenöffnung freigegeben, lediglich die beiden Märkte in der Siegener Straße lägen „ein bisschen außerhalb“. In einem nächsten Schritt werde der Rat nun die für nichtig erklärte Satzung aufheben; damit wird vermieden, dass der Rechtsstreit auch in der Hauptsache weiter verhandelt wird.

Abgeschlossen hat das Verwaltungsgericht jetzt auch das Verfahren gegen die Vorgänger-Satzung, die der Rat im April wieder aufgehoben hatte, um mit Hilfe des neuen Ladenöffnungsgesetzes die verkaufsoffenen Sonntage zu retten: Die Gewerkschaft hatte versäumt, die Klage gegen die nicht mehr bestehende Satzung zurückzuziehen – formal hat sie diesen Prozess nun verloren, wenngleich sie mit den einstweiligen Anordnungen die Ladenöffnungen im April und Mai verhindern konnte.

Im September will das Land die Kommunen über die Handhabung der offenen Sonntage informieren. „Das warten wir jetzt ab“, sagt Kiß. „Grundübel“ sei es, „dass sich Düsseldorf aus Angst vor dem Bundesverfassungsgericht einer rechtssicheren Grundlage verweigert und die Entscheidungen auf die Kommunen verlagert“. Danach muss es in Kreuztal weitergehen: „Wir werden uns natürlich mit dem Weihnachtsmarkt beschäftigen.“ Auch da sollen die Geschäfte öffnen dürfen -- eigentlich. „Das muss jetzt mal bereinigt werden.“

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