Siegen-Wittgenstein. . Einige Kommunen im Siegerland haben genug Flüchtlinge aufgenommen, andere sind im Rückstand. Vor allem die Gemeinde Burbach wird aufholen müssen.

Zwischen 50 und 100 Asylsuchende treffen täglich in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Bochum ein. In Zentralen Unterbringungseinrichtungen bleiben sie bis zu sechs Monaten, danach werden sie auf die Städte und Gemeinden verteilt. Einmal im Monat stellt die Bezirksregierung fest, wie die einzelnen Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtung erfüllen.

Derzeit werden allen Städten, die von dieser Zahl 90 Prozent oder weniger erreichen, weitere Flüchtlinge zur Aufnahme zugewiesen. Aktuell sind das die Stadt Siegen und die Gemeinde Neunkirchen. Nicht angerechnet werden die Geflüchteten, die drei Monate und länger nach der Ablehnung ihres Antrags noch in der Stadt sind, weil sie nicht abgeschoben werden können.

Asylsuchende

„Wir sind ganz knapp drunter“, sagt Siegens Sozialdezernent André Schmidt: 40 Personen soll die Stadt noch zusätzlich aufnehmen, zehn bis 15 Neuaufnahmen sind bereits eingeleitet. Deutlich über dem Soll ist auf der anderen Seite die Stadt Netphen, der die Bezirksregierung eine Quote von 147 Prozent anrechnet – aktuell kümmert sich die Stadt um 65 Personen mehr, als sie es rechnerisch tun müsste. „Wir haben die aufgenommen, die uns zugewiesen worden sind“, sagt Bürgermeister Paul Wagener. Die Situation in den städtischen Unterkünften sieht Wagener entspannt, das Klima in der Stadt ebenfalls. „Der soziale Friede ist gewährleistet, wir sind zufrieden.“ Die Sozialhilfe wird den Kommunen vom Land für diese Personen nicht erstattet; sie leben sozusagen im statistischen Niemandsland.

Anerkannte Flüchtlinge

Wer sein Asylverfahren mit einer Anerkennung abgeschlossen hat, darf bleiben. Für die ersten drei Jahre bestimmt das Land den Wohnsitz der neuen Einwohner. Auch dafür wird bei der Bezirksregierung in Arnsberg eine „Verteilstatistik“ geführt und die jeweilige „Erfüllungsquote“ berechnet. Wobei, zum Verdruss betroffener Kommunen, die beiden Gruppen von Geflüchteten nicht gegeneinander aufgerechnet werden können: Wer „zu wenig“ Flüchtlinge aufnimmt, kann das nicht mit der Aufnahme von mehr Personen wettmachen, die länger bleiben dürfen. Auch die Städte Siegen und Kreuztal nicht, die ihre Aufnahmeverpflichtungen für anerkannte Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage übererfüllen.

Die Erklärung ist einfach: Die Menschen sind einfach schon da, wechseln lediglich nach positivem Abschluss ihrer Verfahren den Status. „Wir hatten immer eine hohe Zugangsquote“, sagt Siegens Sozialdezernent André Schmidt, „wir haben uns auch nie wirklich gegen Zuweisungen gewehrt“ — anders als andere Kommunen, die Brandbriefe nach Düsseldorf und Berlin gerichtet hatten. „Gut begründete Anfragen“ seien auch dann angenommen worden, wenn die Stadt ihr Soll eigentlich erfüllt hatte. Zum Beispiel, wenn es um Familien mit Kindern ging, die in der Kinderklinik behandelt werden konnten.

Gemeinde Burbach ist vorbereitet

Dass die Gemeinde Burbach erst wenige Geflüchtete mit Wohnsitzauflage aufgenommen hat, ist nachvollziehbar: Flüchtlinge waren der Gemeinde nicht zugewiesen worden, solange das Land die Erstaufnahmeeinrichtung in der Siegerlandkaserne betrieb. Das Konzept, dass die Geflüchteten dort den Ausgang des Verfahrens abwarten, habe aber „nie funktioniert“, erinnert Bürgermeister Christoph Ewers: Die Betroffenen wurden schon vorher in andere Städte und Gemeinden verschickt, in denen sie nach ihrer Anerkennung auch geblieben sind.

Die Gemeinde sei darauf vorbereitet, die künftig zu erwartenden Neuankömmlinge aufzunehmen, sagt Ewers. Zwei Häuser hat die Gemeinde selbst gekauft, für den Übergang steht die ehemalige Jugendherberge zur Verfügung. Unterstützend steht nach wie vor das Netzwerk der Ehrenamtlichen zur Verfügung. Und neuerdings auch die Selbstorganisation der Geflüchteten, die sich durch ein Sprechergremium vertreten lassen. Ewers: „Wir werden das bewältigen.“

Zusätzliches Geld vom Land gibt es nicht

Nach der reinen Lehre sollen anerkannte Asylsuchende für sich selbst sorgen: Das Jobcenter ist für die Arbeitsvermittlung zuständig und kommt — mit Arbeitslosengeld II – für den Unterhalt auf, die Kosten der Unterkunft werden, wie bei allen Hartz-IV-Empfängern, aus den kommunalen Sozialetats bestritten. „Die haben aber keine Wohnung, die haben auch keine Sprachkenntnisse“, gibt André Schmidt zu bedenken.

Die Betroffenen wohnen weiter, wie während des Asylverfahrens, in den städtischen Unterkünften, die ihnen nun durch das Ordnungsamt zugewiesen werden, das Obdachlosigkeit abwenden muss. „Natürlich“, sagt Schmidt, macht die Stadt mit ihren Betreuungs- und Unterstützungsangeboten auch keinen Unterschied zwischen beiden Gruppen. Die Anerkannten mit der Wohnsitzauflage, so Schmidt, „die bleiben ja – alle Bemühungen lohnen sich dort auch wirklich.“ Nur zusätzliches Geld vom Land gibt es eben nicht. 700 000 Euro Integrationsmittel des Bundes wären noch zu verteilen. „Im Herbst soll es eine Regelung geben.“

Stand: 29.7./12.8.>Stand: 29.7./12.8.Asylsuchende (Ist/Soll) >Asylsuchende (Ist/Soll) Erfüllungsgrad>ErfüllungsgradWohnsitzauflage>WohnsitzauflageErfüllungsgrad>Erfüllungsgrad
Burbach33 von 3895%24 von 21311%
Freudenberg115 von 91126%156 von 22270%
Hilchenbach89 von 86103%140 von 20568%
Kreuztal141 von 15498%374 von 319117%
Netphen201 von 136147%236 von 30670%
Neunkirchen57 von 6982%112 von 17863%
Siegen422 von 47190%885 von 527160%
Wilnsdorf100 von 107 93%153 von 25360%
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