Kreuztal/Siegen. . Ausgesetzter Prozess vor dem Landgericht Siegen wird fortgesetzt: Drei Männer bedrohen einen Mann, einer bekommt Messerstiche in die Niere.

10. Mai 2017. Der Angeklagte B. wird morgens um 1 Uhr von drei Männern in seiner Kreuztaler Wohnung aus dem Bett getrommelt und bedroht. Ein weiterer wartet im Auto. Minuten später sieht dieser, wie einer seiner „Mitstreiter“ aus der Wohnung taumelt und etwas später vor dem Wagen zusammenbricht. Er hat mehrere Messerstiche abgekommen, unter anderem zwei in eine Niere. B. wird wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt und im November 2017 vor Gericht gestellt. Kurz vor Weihnachten setzt die Kammer das Verfahren aus, weil Zeugenaussagen ungenau bleiben und einer der vier Männer auf Sardinien ist. Seit Dienstag, 7. August, wird erneut verhandelt.

Der „Mann von Sardinien“ ist wieder in Siegen und soll heute gehört werden. „Wir haben vor, ein Wortprotokoll der Aussage aufnehmen zu lassen. Dann haben wir eine richterliche Vernehmung, falls wir wieder nicht weiter kommen und müssen ihn nicht noch einmal holen“, denkt die Vorsitzende Elfriede Dreisbach schon einmal pessimistisch in die Zukunft, nach einem mehr als unbefriedigenden ersten Verhandlungstag.

Springmesser versehentlich in Tasche

B. hat zugegeben, im April 2017 ein verbotenes Springmesser in der Tasche gehabt zu haben. Das habe er damals auf der Arbeit zum Schneiden von Kunststoff benutzt und versehentlich eingesteckt, sagt der Mann und will sich zur Haupttat diesmal nicht äußern. Dann wird sein mutmaßliches Opfer vernommen. Der Mann ist mit einem zweiten Zeugen gekommen und hilft der Kammer ansonsten ohnehin nicht weiter. Hatte er im Winter bereits kaum noch Erinnerungen an die Vorgänge in der Wohnung, beruft er sich nun darauf, dass „alles gelöscht“ sei in seinem Kopf. Er wisse erst wieder ein paar Dinge, „als ich aus dem Koma erwachte“. Der 55-Jährige war in kritischem Zustand ins Krankenhaus gekommen und dort alkoholbedingt in ein Delirium gefallen. „Erinnern Sie sich noch an Weihnachten 2017?“, fragt Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum. Nein.

Danach sind weder die Ex-Freundin des Angeklagten, die mit in der Wohnung war, noch einer der Mitglieder des „Rollkommandos“ auf dem Flur. Anwesend ist der Fahrer, der sich genau darauf wiederholt beruft: „Ich war ja nur der Fahrer!“ Deshalb habe er auch nicht nachgedacht, als er eine Frau schreien hörte oder groß gefragt, was seine Begleiter eigentlich am frühen Morgen zu B. trieb: „Das ging mich doch nichts an.“ „Sie haben damals gelogen und Sie lügen uns jetzt wieder an. Wenn wir nur Zeugen wie Sie hätten, würden wir nie jemanden verurteilen“, hält ihm Dreisbach vor.

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