Siegen. . Angeklagter muss Teilgeständnis vom Montag für kurzfristig eingesetzten Sachverständigen wiederholen. Vorwürfe gegen Polizisten nicht bestätigt.

Das Verfahren gegen den 29-jährigen Siegener, dem Anbau und Verkauf von Drogen in mehr als 100 Fällen vorgeworfen werden (wir berichteten), sollte eigentlich Ende des Monats beendet sein. Seit gestern ist allerdings klar, dass es bis zum Urteil noch ein paar Wochen länger dauert.

Soziale Störung, arbeitsunfähig

Denn kurzfristig hatte die Kammer nach dem Prozessauftakt am Montag noch einen psychiatrischen Sachverständigen eingeschaltet, der den Angeklagten auch kurzfristig noch in der Justizvollzugsanstalt untersuchte und dafür einen weiteren Termin anberaumt hat. Weil Dr. Thomas Schlömer am Donnerstag das erste Mal in der Verhandlung saß und die Aussagen des Angeklagten mitsamt der Zwischenfragen des Gerichts nicht mitbekommen hatte, musste der erste Verhandlungstag wiederholt werden.

Die Versuche der Vorsitzenden, ihn dabei zu weiteren Ausführungen zu veranlassen, gelangen nicht. Deutlich wurde allerdings bereits, dass K. aus einer völlig zerrütteten Familie stammt, bei Pflegeeltern aufwuchs und erst vor etwa zehn Jahren erstmals mit Drogen in Berührung kam. Ausgerechnet beim Ableisten von Sozialstunden nach einem Urteil in anderer Sache habe er einen Kollegen gehabt, mit dem er gelegentlich nicht nur „ein Bierchen“ trank, sondern auch Drogen konsumierte. Das sei im Laufe der Jahre immer schlimmer geworden, betonte der Angeklagte, der keinen Beruf gelernt hat und keine Arbeit hat.

Er sei auch weitgehend arbeitsunfähig, fügte er weiter an, aufgrund eines Bandscheibenvorfalls und einer sozialen Störung dürfe er maximal 15 Stunden an drei Wochentagen arbeiten, bekomme deshalb auch noch Kindergeld. Er habe Angst vor größeren Menschenmengen, gehe daher nicht ins Kino und auch nur am Abend einkaufen, sagte der 29-Jährige weiter, wünschte sich allerdings dennoch, irgendwann einmal einen Teilzeitjob „in einem Lebensmittelgeschäft zu haben, Sachen einräumen und so weiter“. Er wolle nicht mehr „auf dumme Gedanken gebracht“ werden.

Einer der weiteren Vorwürfe ist die Verletzung eines Polizisten, dem er die Tür so gegen den Körper schlug, dass der Mann eine Rippenprellung erlitt. Als dieser mit drei Kollegen nachts um 3 Uhr vor der Tür des Mannes stand, will dieser vergeblich nach Marken oder richterlichen Papieren gefragt und sich vor möglicherweise falschen Beamten gefürchtet haben. Es habe keine solche Frage gegeben, widersprach einer der beteiligten Beamten im Zeugenstand.

Vorwürfe gegen Polizisten

Der verletzte Kollege wird an einem anderen Tag gehört, daher konnte der Vorgang nicht genau geklärt werden – und auch nicht, ob einer der Polizisten den gefesselten Angeklagten mit einem Schlagstock und mit den Worten bedrohte: „Ich werde dein Blut trinken, du Pisser!“

Das Verfahren wird am Freitag, 27. Juli, fortgesetzt.

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