Siegen. . Amtsgericht Siegen weist Zivilklage eines mutmaßlichen Opfers ab. Der Mann wirft den Beklagten Misshandlung vor, erscheint aber nicht vor Gericht

Keine Überraschung im Zivilverfahren eines der mutmaßlichen Opfer im „Burbach-Verfahren“: Klaus-Jürgen Solbach, Amtsrichter und stellvertretender Direktor des Amtsgerichts, hat die Klage des jungen Mannes auf Schmerzensgeld gegen vier der damaligen Wachleute abgewiesen.

Wie schon im Rahmen der Hauptverhandlung am Freitagvormittag ausgeführt, legte der Jurist großen Wert darauf, die Vorwürfe gegen die Beklagten aus dem Munde des Klägers selbst zu hören, die Aussagen der Parteien einander direkt gegenüberzustellen.

Quartett weist Verantwortung von sich

Der junge Mann, der in einem Video von bislang nicht eindeutig identifizierten Männern bedroht und gedemütigt wird, ist der einzige Zeuge für mögliche Straftaten gegen ihn und damit wichtigstes Beweismittel gegen die angeblichen Täter. Sein Nichterscheinen am Freitag in der Hauptverhandlung mache es dem Richter unmöglich, eine andere Entscheidung zu treffen.

Der Kläger, dessen Anwältin eine Summe von 3000 Euro oder mehr von den vier Männern als Gesamtschuldner forderte, hätte den Beweis für seine Forderung durch eine positive Identifizierung beibringen müssen. Da dies ausblieb, konnte das Quartett, das ansonsten jede Verantwortung zurückweist, unisono schweigen.

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