Büschergrund. . Die Bauarbeiten am Windpark Auf den Knippen gehen weiter – mal wieder. Das Verwaltungsgericht Arnsberg kommt in seiner jüngsten Entscheidung in dem Fall zu dem Schluss, dass die formalen Mängel, wegen derer die Bauarbeiten immer wieder unterbrochen worden waren, nun endlich behoben sind. Noch in diesem Monat sollen die drei Windräder ans Stromnetz angeschlossen werden, kündigt der Investor CPC Germania (Rheine) an.
Die Bauarbeiten am Windpark Auf den Knippen gehen weiter – mal wieder. Das Verwaltungsgericht Arnsberg kommt in seiner jüngsten Entscheidung in dem Fall zu dem Schluss, dass die formalen Mängel, wegen derer die Bauarbeiten immer wieder unterbrochen worden waren, nun endlich behoben sind. Noch in diesem Monat sollen die drei Windräder ans Stromnetz angeschlossen werden, kündigt der Investor CPC Germania (Rheine) an.
Keine Gefahr für Storch und Milan
Ein Landwirt hatte gegen die Baugenehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein geklagt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg war der Auffassung, dass vom Betrieb des Windparks keine Gefahren für Rotmilan und Schwarzstorch ausgehe. Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppte die Baumaßnahmen: Eine Zusatzuntersuchung habe nicht EU-Recht entsprochen. Nach erneuten Nachbesserungen sagt nun das Arnsberger Gericht: Es kann weitergehen, der Mangel ist nun abgestellt. Beide Vogelarten seien nicht in einem bestimmten Radius um den Windpark und auch nicht unterhalb einer bestimmten Höhe darüber gesichtet worden; diese Erkenntnisse wurden nun nachträglich vom Gericht gewürdigt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage ist damit abgelehnt, der „Mangel ist geheilt“, heißt es – die Baugenehmigung ist demnach gültig, so die Entscheidung der Kammer.