Siegen. . Das Schuljahr neigt sich dem Ende – wie geht es mit der Zahlung des Kindergeldes weiter? Die Siegener Agentur für Arbeit informiert: Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch danach kann Anspruch bestehen, etwa wenn das Kind Ausbildung, Studium oder Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden.

Das Schuljahr neigt sich dem Ende – wie geht es mit der Zahlung des Kindergeldes weiter? Die Siegener Agentur für Arbeit informiert: Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch danach kann Anspruch bestehen, etwa wenn das Kind Ausbildung, Studium oder Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden.

Da es nach Schulende in aller Regel nicht nahtlos weitergehe, gebe es Kindergeld während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger gestaltet. Dazu genüge die Zusendung eines Nachweises über Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse. „Eine Arbeitslosmeldung ist in diesem Zeitraum nicht nötig“, heißt es. Die Experten betonen: Die Pläne des Kindes sollten nach Schulzeitende schriftlich mitgeteilt werden, dann können Zahlungen aufrechterhalten werden.