Freudenberg. . Betreiber des Windparks Knippen wollte nach gerichtlichem Baustopp am Abend vollendete Tatsachen schaffen.

Die Kreisverwaltung hat die Bauarbeiten für den Windpark auf dem Knippen gestoppt. Baudezernent Arno Wied wies die Arbeiter am Dienstagabend an, die Montage von Rotorblättern einzustellen: Ein Flügel war befestigt, ein zweiter war gerade angebracht worden, ein dritter sollte folgen.

Anwohner hatten Alarm geschlagen, als die Arbeiten am Nachmittag aufgenommen wurden — offenkundig, kurz nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gefallen war, den Weiterbau nicht zu erlauben, solange das Gericht nicht über die Klage gegen die Baugenehmigung entschieden hat. Um diese „aufschiebende Wirkung“ war bereits bis zum Oberverwaltungsgericht gestritten worden.

Kreis glaubt an seine Baugenehmigung

So verärgert der Kreis darüber ist, dass der Investor sich über den Baustopp hinweggesetzt hat, so einig ist es sich mit ihm in der Sache: „Nach wie vor“, so Arno Wied, sei der Kreis der Auffassung, dass die von ihm erteilte Baugenehmigung zu Recht bestehe. Darüber wird nun vor dem Verwaltungsgericht gestritten, sobald der Kreis zusätzliche Artenschutzuntersuchungen beigebracht hat.

Mit der „mündlichen Ordnungsverfügung“ werde der Kreis „den Zustand sichern, der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entspricht“, sagte Wied auf Anfrage dieser Zeitung – soll heißen: Die Flügel mussten am Mittwochmorgen wieder runter. Vor Ort hätten die Bauarbeiter erklärt, die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zu kennen. Der Investor, die CPC Germania aus Rheine mit ihrer Windpark Knippen GmbH, habe vorgegeben, mit der Montage der Rotorblätter zulässige Sicherungsarbeiten auszuführen: Wenn die Baustelle längere Zeit ruht, könnte das sonst ungeschützte, auf einer der drei Anlagen bereits montierte Maschinenhaus Schaden nehmen.

Der Kreis hat dem Investor nun auch ein Zwangsgeld angedroht: 10 000 Euro werden fällig, wenn verbotswidrig weitergebaut wird. „Wir werden das natürlich überwachen“, sagt Baudezernent Arno Wied. Sollte es zu weiteren Verstößen kommen, „werden wir darüber nachdenken, ob wir auch andere Zwangsmittel anwenden müssen“. Das, so Wied, könne zum Beispiel die Versiegelung der Baustelle sein. Solchen Nachdruck verlangt auch die Naturschutzinitiative (NI), die die Interessengemeinschaft gegen den Windpark unterstützt: „Wir hoffen, dass die Kreisverwaltung nunmehr ein guter Wächter und Garant für den Natur- und Artenschutz ist und den Baustopp konsequent durchsetzt“, sagt NI-Vorsitzender Harry Neumann. Dazu könnte das Waldgebiet mit Schranken abgeriegelt werden. Ziel der Initiative und des klagenden Landwirts bleibe es, den Rückbau der Anlagen zu erreichen.

Wetter ist kein Grund

Bisher ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung „nur“ darum, ob die vom Kreis im Jahr 2015 erteilte Genehmigung „sofort vollziehbar“ ist, also gültig, bevor ein Gericht über Klagen dagegen entscheiden hat. Das hatte der Kreis so angeordnet, dagegen wurde geklagt. Das Verwaltungsgericht lehnte ab, das Oberverwaltungsgericht äußerte sich im April 2017 mit „ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheides“.

Der Kreis legte eine „avifaunistische Zusatzuntersuchung“ zum Vorkommen von Rotmilan und Schwarzstorch vor. Dem Verwaltungsgericht genügte das, es machte die Baugenehmigung im Oktober 2017 erneut vollziehbar. Die dargelegten Mängel seien „nicht geheilt“, die Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingehalten, befand das Oberverwaltungsgericht am 26. Februar 2018.

Noch einmal beantragte die Windpark Knippen GmbH, den Weiterbau trotzdem zu erlauben, diesmal mit Verweis auf mögliche Beschädigungen der Anlagen. Das sei nichts Neues, befand das Verwaltungsgericht am Dienstag: „Bei ihrer Entscheidung, die Bauarbeiten gleichwohl während des Beschwerdeverfahrens voranzutreiben, waren der Beigeladenen (die Betreibergesellschaft; d.Red.) auch die Witterungsbedingungen, die im Winter und zu Beginn des meteorologischen Frühjahrs im Siegerland herrschen, bekannt“. Einen Anspruch, nun die Windkraftanlagen komplett errichten zu dürfen, könne sie daraus nicht herleiten. Die Firma habe sich „sehenden Auges in diese Gefahr begeben“.

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