Siegen-Wittgenstein. Um die Sicherheit der Kunden eines Tattoostudios zu gewährleisten, greifen einige Kontrollmechanismen. Michael Schwunk vom Gesundheits- und Veterinäramt des Kreises erklärt im Interview mit dieser Zeitung, welchen Standards Tätowiererinnen und Tätowierer gerecht werden müssen. Welchen Kontrollmechanismen unterliegen Tätowierer und Tätowiererinnen? Michael Schwunk: Die gesetzlichen Grundlagen sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Hygiene-Verordnung NRW. Was genau wird überprüft? Die Aufteilung und Ausstattung der Räumlichkeiten wird überprüft. Auch die hygienischen Anforderungen im Betrieb, wie Hände-, Haut-, Flächen- und Instrumentendesinfektion, werden geprüft. Die Aufbereitung der Instrumente und die persönliche Schutzausrüstung sind ebenfalls Bestandteil der Kontrollen.
Um die Sicherheit der Kunden eines Tattoostudios zu gewährleisten, greifen einige Kontrollmechanismen. Michael Schwunk vom Gesundheits- und Veterinäramt des Kreises erklärt im Interview mit dieser Zeitung, welchen Standards Tätowiererinnen und Tätowierer gerecht werden müssen.
Welchen Kontrollmechanismen unterliegen Tätowierer und Tätowiererinnen?
Michael Schwunk: Die gesetzlichen Grundlagen sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Hygiene-Verordnung NRW.
Was genau wird überprüft?
Die Aufteilung und Ausstattung der Räumlichkeiten wird überprüft. Auch die hygienischen Anforderungen im Betrieb, wie Hände-, Haut-, Flächen- und Instrumentendesinfektion, werden geprüft. Die Aufbereitung der Instrumente und die persönliche Schutzausrüstung sind ebenfalls Bestandteil der Kontrollen.
Wie oft wird kontrolliert?
Im Zuge der Erstbesichtigung nach der Gewerbeanmeldung, anlassbezogen, zum Beispiel aufgrund einer Beschwerde und im Rahmen von Routinekontrollen, die in bestimmten Zeitabständen erfolgen.
Welchen Standards müssen Tätowiererinnen und Tätowierer gerecht werden?
Es müssen saubere Arbeitsräume und eine arbeitsplatznahe Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hände gegeben sein. Außerdem ist ein Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplan notwendig. Hier sind die gesamten Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte, die für die Hygiene notwendig sind, einzubringen. Auch in Bezug auf die Aufteilung der Räumlichkeiten gibt es Vorgaben. Die Aufbereitung der Instrumente sollte in einem gesonderten Raum durchgeführt werden. Arbeits-und Ablageflächen und der Fußboden müssen glatt, fugenarm, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.