Siegen-Wittgenstein. . Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Im Kreis sei das für rund 2100 Beschäftigte des Gastgewerbes nicht ungewöhnlich, ebenso wenig für die 2000 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie, betont die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Südwestfalen (NGG). Damit die Belastung erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Die NGG Südwestfalen warnt mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte.

Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Im Kreis sei das für rund 2100 Beschäftigte des Gastgewerbes nicht ungewöhnlich, ebenso wenig für die 2000 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie, betont die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Südwestfalen (NGG). Damit die Belastung erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Die NGG Südwestfalen warnt mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte.

186 Millionen Überstunden in NRW

„Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, sagt NGG-Geschäftsführerin Isabell Mura. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in NRW im vorletzten Jahr 186 Millionen Überstunden – 58 Prozent davon unbezahlt. Dies gehe aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor. Rechne man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspreche das in NRW demnach 114 000 Arbeitsplätzen.

„Auch im Kreis Siegen-Wittgenstein subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen“, fordert Mura. An die Groko-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert sie, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im Sondierungspapier sei von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“.

Für Mura steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“ Flexible Lösungen ließen sich per Tarifvertrag vereinbaren. In der Gastronomie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt, so Mura.