Geisweid. . In Siegen liegt für 2018 erst ein Antrag vor. Die Landesregierung plant aber die Abschaffung des Anlassbezugs.
Zum Bürgerfest am 14. Oktober möchten die Veranstalter einen verkaufsoffenen Sonntag in Geisweid. Die dafür erforderlichen schriftlichen Ausführungen, ab Donnerstag, 1. Februar, Thema in den politischen Gremien, erstrecken sich über 20 DIN A4-Seiten. Mittelfristig zeichnet sich eine Vereinfachung des Verfahrens ab, weil die Landesregierung eine Gesetzesänderung plant.
Warum ist der bürokratische Aufwand so hoch?
Verkaufsoffene Sonntage erfordern einen „Anlassbezug“, seit das Ladenöffnungsgesetz NRW im Jahr 2013 novelliert wurde. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2016 konkretisiert diese Vorgabe so präzise, dass die Genehmigung durch die Kommune seitdem deutlich komplizierter wird. „Anlassbezug“ bedeutet, dass eine Veranstaltung stattfinden muss, an die die Öffnung der Geschäfte lediglich als Nebenaspekt andockt. Steht die Sonntagsöffnung im Vordergrund, ist die Genehmigung nicht zulässig. Grundlage der Erlaubnis muss deshalb der vorangehende Beleg sein, dass ein Fest, ein Markt oder eine andere Großveranstaltung die Hauptattraktion sind – und dass der überwiegende Teil der Besucher deswegen, und nicht wegen der offenen Geschäfte, ins Quartier kommt. Zudem ist „die Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände vorgegeben“, wie die Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen auf Anfrage erläutert. Aus all diesen Faktoren „ergibt sich der Verwaltungsaufwand“, heißt es weiter. „Wenn dieser jedoch nicht betrieben wird, droht – bei einer entsprechenden Klage – eine Niederlage vor Gericht“. Die Antragsteller würden aber „durch die Stadt Siegen bestmöglich unterstützt“.
Wie lässt sich der Beleg im Vorfeld erbringen?
Das ist schwierig. Im Jahr 2017 gab es im gesamten Siegener Stadtgebiet nur einen einzigen verkaufsoffenen Sonntag: nämlich in Geisweid zum Bürgerfest. Aus dem Marktbezirk Eiserfeld gab es keinen Antrag, aus Weidenau wurde er angesichts der Hürden nicht lange verfolgt und in Siegen-Mitte untersagte das Verwaltungsgericht Arnsberg die Sonntagsöffnung. Der Rat hatte anlässlich des Stadtfestes am 18. Juni seine Zustimmung erteilt, die Gewerkschaft Verdi daraufhin eine einstweilige Anordnung dagegen beantragt. Das Gericht entschied im Sinne der Gewerkschaft: weil der Stadt nicht der Nachweis gelungen sei, dass die Menschen hauptsächlich wegen des Festes und nicht wegen der offenen Geschäfte kämen.
Wie sind die Chancen in Geisweid?
Es spricht einiges dafür, dass die Geschäfte am 14. Oktober öffnen dürfen. Die zwingend anzustellenden Prognosen der Besucherzahlen stützen sich auf langjährige Erfahrungen – es ist das 22. Bürgerfest – und auf eine Befragung von 200 Passanten während der Veranstaltung im Jahr 2016. 128 (64 Prozent) Bürger hatten damals angegeben, sie seien wegen der Feierlichkeiten da, nur 72 (36 Prozent) gaben die offenen Geschäfte als Motiv an. Insgesamt kommen zum Bürgerfest rund 10 000 Menschen in den Stadtteil. Im Jahresschnitt sind es an Wochenenden etwa 5000 freitags und 2500 samstags.
Welche Änderungen sieht die Landesregierung vor?
Die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes ist Teil des so genannten Entfesselungspakets I. Die schwarz-gelbe Landesregierung, die nach der Wahl im Mai 2017 auf Rot-Grün folgte, sieht darin eine Verdoppelung der zulässigen offenen Sonntage von vier auf acht pro Bezirk vor, vor allem aber soll der Anlassbezug entfallen. Als „mögliche Sachgründe“ für einen verkaufsoffenen Sonntag sollen künftig beispielsweise auch Aspekte wie „Belebung der Innenstädte, Erhalt zentraler Versorgungsbereiche, Sichtbarmachung der Innenstädte“ gelten. Mit einer Verabschiedung durch den Landtag rechnet das NRW-Wirtschaftsministerium im ersten Quartal 2018. Ob die Novellierung im Hinblick auf die Genehmigung verkaufsoffener Sonntag „zu einer Verwaltungsvereinfachung führen wird, kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden“, heißt es seitens der Siegener Ordnungsverwaltung.
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