Siegen-Wittgenstein. . Bis Ende Februar entscheiden die Räte über die Größe der Vertretungen nach der nächsten Kommunalwahl. Siegen und Hilchenbach über der Norm

In den nächsten vier Wochen müssen die Räte der Städte und Gemeinden entscheiden, wie groß sie nach der Kommunalwahl werden wollen. Spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode muss die Entscheidung fallen — das war der 1. Juni 2014, Stichtag ist also der 28. Februar 2018. Nach der Größe des Rates richtet sich dann die Zahl und Einteilung der Wahlbezirke.

Das Beispiel Wilnsdorf

Das Thema ist dort aktuell, es steht am Donnerstag, 25. Januar, auf der Tagesordnung des Hauptausschusses, der ab 18 Uhr im Ratssaal tagt. Mit nach wie vor gut 20 000 Einwohnern dürfte die Gemeinde einen Gemeinderat mit 38 Mitgliedern haben, von denen 19 in Wahlbezirken und 19 über die Parteienlisten gewählt würden; die Bürgermeisterin hätte in dieser Konstellation die 39. Stimme.

Tatsächlich hat die Gemeinde Wilnsdorf den Rat schon zur Kommunalwahl 2014 auf 34 Ratsmitglieder verkleinert. Theoretisch möglich wäre eine Unterschreitung der im Kommunalwahlgesetz vorgegebenen Größe um bis zu zehn Sitze, in Wilnsdorf also auf 28. Zwei Aspekte spielen — nicht nur in Wilnsdorf — bei der Entscheidung eine Rolle:

Wahlbezirke sollen möglichst nur innerhalb eines Ortsteils gebildet werden. Denn oft genug gibt es böses Blut, wenn ein Teil des Dorfes vom Ratsmitglied aus dem Nachbarort vertreten wird — und die Bürger den für den eigenen Ort zuständigen Stadtverordneten, der womöglich dann auch noch Ortsbürgermeister wird, nicht mitwählen können. Das passiert, wenn anders nicht gewährleistet werden kann, dass alle Wahlbezirke gleich viele Wähler haben, wobei das Gesetz Abweichungen vom Durchschnitt um 25 Prozent zulässt. Bei der jetzigen Ratsgröße wäre Wilden zu groß für einen Bezirk. Bei weiteren Verkleinerungen wären verwaltungstechnische Wählerwanderungen von Niederdielfen nach Flammersbach und von Obersdorf nach Rinsdorf erforderlich, bei Vergrößerungen von Rudersdorf nach Gernsdorf, von Wilnsdorf nach Wilden, von Wilgersdorf nach Wilnsdorf.

Zweiter Aspekt ist das Geld: Die Entschädigungsverordnung des Landes legt fest, wie hoch die Diäten sind. Zwei Ratsmitglieder weniger ersparen der Gemeinde pro Jahr rund 7200 Euro, sechs um die 22 000. Bei einer Aufstockung auf die gesetzliche Zahl von 38 Ratsmitgliedern entstünden an Mehrkosten für Diäten rund 14 400 Euro.

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Die anderen Kommunen

Passt: Nur Bad Laasphe hat einen Stadtvertretung, die so groß ist, wie sie das Kommunalwahlgesetz vorsieht: 32 Stadtverordnete für eine Kommune unter 15 000 Einwohner. Ebenfalls in der Norm befindet sich der Kreistag mit 54 Mitgliedern.

Ungünstig gewählt: Zwei Kommunen haben Räte, die größer sind, als das Gesetz das eigentlich will. Mit 66 Stadtverordneten hat Siegen einen Rat, der eigentlich eine Stadt von 250 000 bis 400 000 Einwohner verwalten sollte. „Schuld“ daran sind die acht Ausgleichs.- und Überhangmandate, die aufgrund des Wahlergebnisses vergeben werden mussten. Die Mehrkosten allein an Aufwandsentschädigungen betrage jährlich 38 400 Euro. Aus demselben Grund hat Hilchenbach 40 statt 38 Ratsmitglieder. Den Antrag der Linken, den Rat ab 2020 auf 32 Mitglieder zu verkleinern, lehnte der Rat im Dezember mit 19 gegen 19 Stimmen ab.

Zu spät gezählt: Alle anderen Kommunen haben schon vor der laufenden Wahlperiode von dem Recht Gebrauch gemacht, kleinere Räte zu bilden: Auch die Gemeinde Burbach, wo der Gemeinderat 32 statt 38 Mitglieder hat. Zum 31. Dezember 2016 ist die Einwohnerzahl Burbachs auf 14 815 gesunken, wie der Landesbetrieb Information und Technik Anfang Januar bekanntgab — unter 15 000 sieht bereits das Gesetz eine Verkleinerung auf 32 Mandate vor. Trotzdem dürften die Burbacher, wenn sie wollten, auch 2020 erneut 38 Gemeindevertreter wählen. Denn maßgeblich ist die Einwohnerzahl, die am 1. Dezember 2017 veröffentlicht wurde, 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode: Da gab es erst die Daten vom 30. Juni 2016, als Burbach noch 15 039 Einwohner hatte.

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