Siegen. . Auch die Stadt Siegen profitiert von Gesetzesänderung. Initiative Freifunk Siegerland betreibt für sie Hotspots etwa in Flüchtlingsunterkünften.
Die Stadt Siegen profitiert davon, dass die Initiative Freifunk Siegerland etwa in vielen Flüchtlingsunterkünften kostenloses WLAN bereitstellt: Zivilrechtlich ist die Verwaltung nicht haftbar, weil die Nutzer über das Freifunk-System online gehen. Eine entsprechende Änderung des Telemediengesetzes („Störerhaftung“) erleichtert den Betrieb von öffentlich frei zugänglichen WLAN-Hotspots.
Wieso betrifft das die Stadt?
Die Stadt legt gerade in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften Wert darauf, dass den Bewohnern WLAN zur Verfügung steht: So werden einerseits soziale Unruhen vermieden, die zwangsläufig entstehen können, wenn die Bewohner zur Untätigkeit verdonnert sind und keiner Beschäftigung nachgehen können. Andererseits ist es gerade für Flüchtlinge sehr wichtig, Kontakt zu ihren Angehörigen zu halten, die sich noch im jeweiligen Heimatland, irgendwo in Europa oder in anderen deutschen Städten aufhalten.
Städtische Einrichtungen für geflüchtete Menschen
Sechs Übergangseinrichtungen als Wohnheime für Flüchtlinge unterhält die Stadt Siegen derzeit, sie sind jeweils etwa zur Hälfte belegt. Im Standby-Betrieb ist die Turnhalle Winchenbach.
Eine zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge und Ehrenamtliche ist die ehemalige Hammerhütter Schule mit einem Café, Kleiderkammer und weiteren Angeboten.
Beispielsweise können Flüchtlinge über Sprach-Apps auch ihre Deutschkenntnisse verbessern. Deshalb sei freies WLAN in den Unterkünften Teil der Bemühungen der Stadt, Flüchtlinge in Siegen Willkommen zu heißen und ihnen Integration zu ermöglichen, so der zuständige Sozialdezernent André Schmidt.
Was besagt die Gesetzesänderung?
Anbieter eines Internetzugangs und WLAN-Betreiber setzen sich nun nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Außerdem dürfen die Anbieter nicht verpflichtet werden, dass sich Nutzer mit Name oder E-Mail-Adresse registrieren müssen. WLAN-Betreiber dürfen auch kein Passwort der Nutzer mehr verlangen – und sie müssen das Angebot nicht abschalten, wenn ein Nutzer gegen geltendes Recht verstößt. All das hatte gerade Verwaltungen dazu bewogen, vorsichtig bei der Einrichtung freier WLAN-Hotspots zu sein.
Strafrechtlich allerdings hat sich nichts geändert: Wer im Netz gegen das Gesetz verstößt, den nehmen die Strafverfolgungsbehörden ins Visier. Das ist auch mit der abgesicherten Freifunk-Kommunikationsinfrastruktur (siehe unten) möglich. Und: Rechteinhaber können nach wie vor von WLAN-Betreibern verlangen, einzelne Internetseiten zu sperren – zum Beispiel, wenn über diese Seiten ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Solche Filter lassen sich über die Einstellungen des Routers setzen, das ist allerdings weder einfach, noch nachhaltig wirksam.
Wie war die Situation vorher?
„Wer einen Kommunikationspunkt betreibt, muss auch haften“, sagt Klaus Stricker von Freifunk Siegerland, „wenn über meinen Router etwas passiert, liegt zunächst der Schluss nahe, dass ich etwas damit zu tun habe.“ Und: „Zu belegen, dass ich es nicht war, wird schwierig.“ Jeder kann seinen Router zuhause freigeben, so dass sich Passanten ohne Passwort in das Heim-WLAN einwählen können. Wenn dann zum Beispiel ein Fremder geschützte Fotos oder Videos verbreitete, während er in diesem WLAN surfte, fiel dieser Verstoß zunächst auf den WLAN-Inhaber zurück – über die „Störerhaftung“.
Welche Probleme gab es?
Mit Urheberrechtsverfolgungen als Geschäftsmodell haben manche Anwaltskanzleien viel Geld verdient: Sie schickten Abmahnungen an Nutzer, die – auch unwissentlich – urheberrechtlich geschütztes Material verbreiteten, eine Falle, in die man schnell tappt. Zusätzlich wurden überhöhte Gebühren angemahnt – da kam es durchaus vor, dass neben 50 Euro Schadensersatz 500 Euro Anwaltskosten in Rechnung gestellt wurden. Manche dubiosen Anbieter stellten sogar extra „Honigtöpfe“ auf, um Nutzer dazu verleiten, gegen das Urheberrecht zu verstoßen, indem sie Daten verbreiteten.
Was hat die Initiative Freifunk Siegerland damit zu tun?
Die Siegerländer Initiative ist über den eingetragenen Verein Freifunk Rheinland ans Internet angeschlossen, dahinter steckt eine ausgeklügelte technische Infrastruktur. Die ermöglicht es Nutzern zunächst, im Netz scheinbar anonym unterwegs zu sein, sie surfen über eine IP-Adresse des Freifunk-Servers. Die Abmahn-Kanzleien können so einzelne Nutzer nicht unmittelbar identifizieren – und Freifunk ist es verboten, entsprechende Daten zu speichern. Klaus Stricker erklärt: „Es ist nicht sofort nachvollziehbar, wer etwas gemacht hat.“ Aber: Mit erhöhtem Arbeitsaufwand geht es doch – eben, wenn es um tatsächlich schwere Verstöße geht und nicht um eine Masche, um Geld bei den Nutzern zu holen.
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