Wilnsdorf. . Die Bundesnetzagentur hat der „Investorengemeinschaft Bürgerenergiegesellschaft Gernsbacher Höhe“ den Zuschlag erteilt, den Strom von fünf neu geplanten Windkraftanlagen ins Netz einzuspeisen. Die Windräder sollen auf den Gemarkungen Gernsdorf, Rudersdorf und Wilgersdorf gebaut werden. Zusammen mit den drei bereits gebauten Anlagen der Firma Juwi, die hinter der Investorengesellschaft steht, würden dann auf der Gernsbacher und Tiefenrother Höhe acht Windräder stehen. Die Gemeinde Wilnsdorf hat den Windpark im Flächennutzungsplan allerdings noch nicht ausgewiesen. Eine entsprechend Anfrage hatte die CDU Wilnsdorf im Rat gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat der „Investorengemeinschaft Bürgerenergiegesellschaft Gernsbacher Höhe“ den Zuschlag erteilt, den Strom von fünf neu geplanten Windkraftanlagen ins Netz einzuspeisen. Die Windräder sollen auf den Gemarkungen Gernsdorf, Rudersdorf und Wilgersdorf gebaut werden. Zusammen mit den drei bereits gebauten Anlagen der Firma Juwi, die hinter der Investorengesellschaft steht, würden dann auf der Gernsbacher und Tiefenrother Höhe acht Windräder stehen. Die Gemeinde Wilnsdorf hat den Windpark im Flächennutzungsplan allerdings noch nicht ausgewiesen. Eine entsprechend Anfrage hatte die CDU Wilnsdorf im Rat gestellt.
Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Gebote bereits vor Erteilung der Baugenehmigung abgegeben werden, unabhängig von der kommunalen Windkraftplanung, so der zuständige Fachbereichsleiter Martin Klöckner – sofern die Grundstückseigentümer zustimmen. Der Zuschlag sei zwar erteilt, das habe aber keine Auswirkungen auf die Änderung des Flächennutzungsplans. Genaue Standorte und Art der Anlagen stünden auch noch nicht fest. Der Windpark muss demnach in viereinhalb Jahren in Betrieb genommen werden. Aktuell bestehe noch die Möglichkeit, dass sich maximal acht Privatpersonen, die im Kreis Siegen-Wittgenstein wohnhaft sind, an der Gesellschaft beteiligen können.