Siegen. . Die Staatsanwältin lehnt die vom Siegener Gericht erwogene Bewährungsstrafe ab. Zunächst gibt es nur ein Urteil wegen einer Drogenfahrt.

Am Vormittag deutete noch alles auf eine Einigung zwischen Kammer, Verteidiger und Staatsanwältin hin. Mittags gab es dann ein Urteil gegen den Kreuztaler, der im Mai 2017 in eine Messerstecherei verwickelt sein sollte. Darum ging es aber zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr. Der 30-Jährige wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Drogenbesitzes zu 13 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 60 Sozialstunden ableisten. Das „Messerdelikt“ wurde abgetrennt und muss neu verhandelt werden.

Dem Urteil lag ein Vorfall vom 15. Mai 2016 zu Grunde, den der Angeklagte gleich am ersten Verhandlungstag zugegeben hatte. So klar lagen die Dinge beim zunächst angeklagten versuchten Totschlag nicht. Entsprechend hatte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Elfriede Dreisbach am Mittwoch bereits nach einem Rechtsgespräch eine Verurteilung höchstens wegen gefährlicher Körperverletzung in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür war wiederum eine Einigung der Prozessparteien über ein Ende der Beweisaufnahme, da einer der Zeugen aktuell auf Sardinien nicht greifbar ist. Falls dieser für eine Seite unentbehrlich sei, müsse dieser Vorfall eben abgetrennt und später aufgeklärt werden, hatte Dreisbach erklärt und zu einer weiteren Beratung gebeten.

Weiter kein Führerschein, aber auf freiem Fuß

Der 30-Jährige ist nach eigenem Bekunden vier Mal durch die Führerscheinprüfung gefallen.

Weihnachten kann er in Freiheit verbringen. Der Haftbefehl vom Frühjahr ist aufgehoben.

Hier scheiterte die Einigung an Staatsanwältin Bettina Dickel. Während das Gericht materiellrechtlich eine Notwehr nicht gegeben sah, aufgrund der besonderen Umstände des Falles (nächtlicher Angriff durch vier Personen, panische Angst der Freundin) dennoch eine gewisse Nähe zu einer Notwehrlage unterstellte und eine Bewährung auch mit Blick auf die Vorstrafenlage „für nicht unmöglich“ hielt, hatte Dickel eine Mindeststrafe von drei Jahren verlangt, die eine Bewährung automatisch ausschlösse. Der bewusste Zeuge auf Sardinien sei für sie unerreichbar, daher solle seine polizeiliche Aussage verlesen werden. Das wiederum fand Verteidiger Andreas Trode nicht akzeptabel. Die Kammer reagierte mit der Abtrennung des Verfahrens, das nun im kommenden Jahr komplett neu verhandelt werden muss, und beschränkte das Urteil auf die Drogenfahrt ohne Führerschein.

„Nichts darf mehr passieren“

Diese war genau drei Tage vor einer Verhandlung vor dem Siegener Amtsgericht geschehen, in der es auch schon um drei Fahrten „ohne“ zwischen September 2015 und Januar 2016 gegangen war. „Sie haben da wohl eine Hartnäckigkeit, sich immer wieder ohne Fahrerlaubnis mit dem Pkw durch den Straßenverkehr zu bewegen“, sagte die Vorsitzende zum nun Verurteilten. Künftig dürfe „gar nichts mehr“ passieren.

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