Siegen-Wittgenstein. . Assistenz für Schulkinder macht sich bei Kosten für soziale Hilfen bemerkbar. Auch ambulant betreutes Wohnen geht nun auf Rechnung des Kreises

  • Die Hilfe zum Lebensunterhalt kostet 2016 ein Drittel mehr als 2015.
  • Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist um ein Fünftel teurer geworden.
  • Für den Einsatz von Integrationshelfern an Schulen gibt der Kreis 86 Prozent mehr aus als 2013.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt kostet 2016 ein Drittel mehr als 2015. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist um ein Fünftel teurer geworden. Für den Einsatz von Integrationshelfern an Schulen gibt der Kreis 2016 rund 86 Prozent mehr aus als 2013. Das sind Daten aus dem Bericht über die Entwicklung der sozialen Hilfen, den die Kreisverwaltung nach einer ersten Auflage von 2014 jetzt fortgeschrieben und dem Sozialausschuss vorgelegt hat.

Sozialhilfe

409 Euro beträgt derzeit der Regelsatz bei der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ für einen Erwachsenen, der allein einen Haushalt führt; weniger gibt es für Erwachsene in Partnerschafte, Jugendliche und Kinder. Gedacht ist dieser Betrag zur „Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums“. Zusätzlich gibt es Geld für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie einmalige Bedarfe, zum Beispiel bei Umzügen oder Schwangerschaften. 628 „Fälle“ wurden 2016 registriert, 41 mehr als im Vorjahr. Die Kosten stiegen von 1,9 auf 2,5 Millionen Euro. Erklärt wird die Zunahme damit, dass der Kreis neuerdings auch für das ambulant betreute Wohnen aufkommt; diese Kosten hatte zuvor der Landschaftsverband übernommen.

2952 Einwohner beziehen Grundsicherung — das ist die Form der Sozialhilfe, die bei Erwerbsunfähigkeit und im Rentenalter eintritt. Im Schnitt werden pro Fall im Jahr 5317,35 Euro bezahlt. 2014 waren 2680, 2015 bereits 2895 Personen betroffen.

21,21 Prozent beträgt die Steigerung der Kosten bei der Eingliederungshilfe. Das liegt an der Zunahme der jährlichen Durchschnittskosten pro Fall von 11 500 auf 14 611 Euro. Denn die Zahl der Fälle ist gegenüber 2015 rückläufig: 332 statt 348. Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

3085 Euro im Jahr hat der Kreis für jeden der 241 Fälle ausgegeben, der Hilfe zur ambulanten Pflege bezieht. Kosten (minus 7,55 Prozent) und Fallzahlen (minus 3,97 Prozent) sind rückläufig. 799 Einwohner bezogen Hilfe zu den Kosten der stationären Pflege. Auch hier ist die Zahl leicht rückläufig, die Durchschnittskosten je Fall stiegen aber um 127 Euro auf nun 9904,26 Euro.

85 Widersprüche wurden gegen Entscheidungen des Kreises eingelegt, davon 36 zur stationären Pflege und 49 zur ambulanten Pflege und zur Eingliederungshilfe. 18 Klagen zu Entscheidungen der stationären Pflege wurden neu eingereicht, insgesamt laufen derzeit 95 Prozesse.

Inklusion

Schulassistenz soll Schülerinnen und Schülern mit Behinderung den Schulbesuch ermöglichen.

115 Kinder, die Regelschulen besuchen, haben im Jahr 2016 Integrationshelfer, 2013 waren es erst 65. Dagegen ist die Zahl der Förderschüler mit Assistenz langsamer gestiegen: von 51 auf 59.

2,1 Millionen Euro kostet die Schulassistenz an Regelschulen 2016, 1,3 Millionen waren es 2013. Der Durchschnittseinsatz eines Integrationshelfers kostet an einer Regelschule 18 363, an einer Förderschule 16 360 Euro im Jahr.

33 265 Einwohner im Kreis sind schwer behindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, 49 954 mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent. Die Gruppe der Sechs- bis 14-Jährigen ist 444 (mindestens 30 Prozent) beziehungsweise 364 Kinder groß (mindestens 50 Prozent).

Arbeitsmarkt

7,2 Prozent der Einwohner im erwerbsfähigen Alter beziehen Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“); für sie kommen die von Kreis und Arbeitsagentur gemeinsam getragenen Jobcenter auf.

8934 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 17 273 Personen lebten Ende 2016 von diesem Sozialgeld, das sind 7,2 Prozent mehr als 2015. Ausgezahlt wurden 2016 knapp 8,4 Millionen Euro, 11,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

1580 Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV sind alleinerziehend, 4,1 Prozent weniger als 2015.

5557 Kinder leben in den Arbeitslosengeld-2-Bedarfsgemeinschaften, 9,5 Prozent mehr als 2015.

5691 Ausländer beziehen Arbeitslosengeld 2, die Steigerung beträgt 42,7 Prozent. In dieser stark gewachsenen Gruppe dürften sich — obwohl sie in dem Bericht nicht ausdrücklich genannt werden — auch die Geflüchteten wiederfinden, die ihr Asylverfahren mit einer Anerkennung abgeschlossen haben.

2679 Kinder bekommen einen Zuschuss zum Mittagessen in Kita oder Schule — das ist nach dem „Schulbedarfspaket“ (4705) die am meisten in Anspruch genommene Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets. 1466 Mal sprang das Jobcenter bei Ausflügen und Klassenfahrten ein, 780 Mal bei Kosten für Kurse und Veranstaltungen.

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