Siegen-Wittgenstein. . Nach Gesetzesänderung müssen die Geräte alle zwei Jahre überprüft werden. Eine Umfrage der Kreuztaler Castellan AG ergab: Das wissen viele nicht.

  • Sicherheitstechnische Kontrollen nach Gesetzesänderung verpflichtend
  • Wird defektes Gerät nicht bemerkt und versagt im Notfall, haftet Mitarbeiter
  • Kreuztaler Unternehmen stellt Defibrillatoren her, die Wartungsintervalle melden

Defibrillatoren, wie sie in vielen Stellen im öffentlichen Raum oder in Unternehmen hängen, unterliegen dem Medizinproduktgesetz – und hier hat es eine Änderung gegeben, über die viele der Betreiber keine Kenntnis haben. Die Castellan AG aus Kreuztal hat dazu gezielt Firmen befragt und sich nach dem Kenntnisstand der zuständigen Mitarbeiter erkundigt; die meisten wussten demnach nichts von der Änderung.

Was wurde geändert?

Bislang war es so, dass ein Mitarbeiter, üblicherweise der Sicherheitsbeauftragte, bei der Montage in die sogenannten automatisierten externen Defibrillatoren (AED) eingewiesen wurden. Eine regelmäßige Überprüfung war nicht verpflichtend. War. Denn nun sind sogenannte „Sicherheitstechnische Kontrollen“ (STK) verpflichtend, die alle zwei Jahre durchgeführt werden. Und das Prüfprotokoll muss entsprechend aufbewahrt werden.

Was sind die Konsequenzen?

Liegt eine solche STK nicht vor, kann der verantwortliche Mitarbeiter dafür haftbar gemacht werden – egal, ob er von der Gesetzesänderung wusste oder nicht, so Firmenchef Hans-Georg Castellan. Denn häufig sei es so, dass minderwertige Defibrillatoren über Jahre hinweg ohne Funktionsprüfung in den Unternehmen hängen. Wenn das Gerät im Ernstfall dann benutzt wird und nicht richtig funktioniert und auch keine STK-Bescheinigung vorliegt, muss der Sicherheitsverantwortliche damit rechnen, belangt zu werden, auch wenn er nach der Gesetzesänderung nicht erneut dafür unterschrieben hat.

„Das sind Geräte, die im Ernstfall über Leben oder Tod entscheiden“, sagt Castellan, „ein Staatsanwalt kann argumentieren, dass ein Notfallopfer noch leben könnte, wenn das Gerät geprüft worden und der Fehler dabei aufgefallen wäre.“ Flughäfen, Industriekunden oder Kaufhäuser nutzten meist hochwertige AEDs und kennen die nötigen Wartungszyklen, so Castellan – aber eben nicht alle. Viele Geräte seien minderwertige Ware: dünne Kabel, undichte Plastikgehäuse – und häufig sei im Ernstfall nach langer Zeit, in der die Defibrillatoren ungenutzt an der Wand hingen, die Batterien leer.

Gibt es eine Lösung?

Unter anderem die Firma Castellan bietet Geräte an, die von der Firmenzentrale in Kreuztal aus fernüberwacht werden: Zum einen sind in der Datenbank des Unternehmens für jedes der europaweit 14 000 Castellan-Geräte die Wartungszyklen hinterlegt – steht eine Überprüfung an, kommt aus Kreuztal eine entsprechende Nachricht. So kann ein Geräteschaden weitgehend ausgeschlossen werden. Zum anderen hat die Castellan AG ein System entwickelt, dass die Ersthelfer bei einem Notfall von ihrer Verantwortung entbindet, indem automatisch eine Sprechverbindung mit der zuständigen Einsatzleitstelle hergestellt wird, sobald jemand das Gerät aus der Halterung nimmt.

>>>>INFO: Organhaftung

In die Haftung genommen können nach der Änderung des Medizinproduktegesetzes nicht nur die Sicherheitsbeauftragten von Firmen oder Institutionen.

Bestraft werden kann außerdem über die sogenannte Organhaftung auch die Geschäftsführung.

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