Kreuztal/Wiesbaden. Nach der Razzia in der illegalen Hundezucht in Buschhütten darf die Veterinärmedizinerin ihren Beruf zunächst nicht mehr ausüben.

Gut sieben Monate nach der Razzia in einer Hundezucht in Kreuztal darf eine Tierärztin aus dem hessischen Weilmünster ihren Beruf zunächst nicht mehr ausüben. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Donnerstag laut veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die Richter begründeten das mit tierschutzwidrigen Zuständen, die die Frau geduldet habe.

Dem Gericht zufolge hatte die Polizei in der Hundezucht eines Ehepaars in Kreuztal Ende 2016 insgesamt 106 lebende und fünf tote Hunde gefunden. Viele Tiere seien abgemagert und krank gewesen. Die Polizei fand abgelaufene Arzneimittel und blanko ausgefüllte Impfpässe. Die Tierärztin war für die Hunde als behandelnde Ärztin zuständig. Gegen sie wurde Anklage wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in 82 Fällen erhoben. Wie sich herausstellte, waren zahlreiche Welpen illegal aus Osteuropa in den Zuchtbetrieb gebracht worden.

Hauptverfahren nicht abgeschlossen

Ende April entschied das Regierungspräsidium Gießen, die Approbation der Tierärztin ruhen zu lassen. Dagegen klagte sie. Sie betonte, nicht Mitinhaberin des Betriebs gewesen zu sein. Sie habe auch keine Impfpässe für nicht untersuchte Tiere ausgestellt und keine Kenntnis von einer illegalen Einfuhr der Hunde gehabt. Das Verwaltungsgericht hielt die Entscheidung des Regierungspräsidiums aber für rechtmäßig. Das öffentliche Interesse, ihre Tätigkeit als Tierärztin zunächst zu unterbinden sei größer als ihr persönliches Interesse an der Fortführung ihrer Praxis. Durch das ihr vorgeworfene Verhalten habe sich die Tierärztin als unwürdig erwiesen, ihren Beruf auszuüben. Das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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