Siegen. . Herbert Landau lebt im Siegerland. Sein Vortrag ist Teil des Projekts „Eine Uni — ein Buch“ — es geht um das Grundgesetz.

Macht das Verfassungsgericht mit seinen Entscheidungen Politik oder ist es umgekehrt? Über das schwierige Spannungsfeld „Bundesverfassungsgericht zwischen Recht und Politik“ sprach Prof. Herbert Landau als Gastreferent an der Uni Siegen. Der Vortrag war Teil des Projekts „Eine Uni – ein Buch“, bei dem sich die Hochschule in diesem Semester mit dem Grundgesetz beschäftigt.

Von 2005 bis 2016 war der Jurist, der aus dem Siegerland stammt und nach wie vor hier lebt, als Verfassungsrichter in Karlsruhe tätig. Das Grundgesetz sei ein wertvolles Gut. Wie wertvoll werde einem bewusst, wenn man Entwicklungen in der Türkei, Polen, Ungarn oder auch den USA betrachte, wo die Garanten für Rechtsstaatlichkeit unter großen Druck gerieten.

Ein starkes Verfassungsgericht ist die Krönung des Rechtsstaates, so Landau. „Es verhindert, dass die Freiheitsrechte durch Mehrheitsbeschlüsse im Parlament übergangenen werden können. Aber eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit könne aber auch zu einer Erstarrung führen. „Es darf nicht sein, dass politische Entscheidungen aus Angst vor der öffentlichen Meinung aufgeschoben und nach Karlsruhe delegiert werden“, sagte Landau. „Es braucht auch Selbstvertrauen und Gestaltungsfreude der politischen Akteure.“ In diesem notwendigen Gleichgewicht sieht Landau das Verfassungsgericht.

Das Grundgesetz sei auch ein historischer Text, der eine Geschichte erzähle, und zwar die von der Ablehnung der nationalsozialistischen Diktatur. Verfassungsrichter stünden immer wieder vor der Aufgabe, auf der Basis des alten Textes neue Antworten zu finden. „Philosophische und soziologische Entwicklungen muss man mitdenken.“

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