Siegen. . Ein Iraner ist nach schwerer Brandstiftung in einem Burbacher Studentenwohnheim wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden.
- Ende Dezember 2016 hatte der Iraner das Feuer in einem Burbacher Studenten Wohnheim gelegt
- Er war davon überzeugt, dass ihn der Bewohner des Zimmers ausspioniert hatte
- Wegen seiner psychischen Störung muss er sich nun in Behandlung begeben
Gelöste Stimmung im Saal 165, später gibt es Smartphone-Fotos im Foyer des Landgerichtes. Der frühere Doktorand A., der im Dezember 2016 die Tür einer Wohnung im Bürbacher Studentenwohnheim angezündet hat, um einen eingebildeten feindlichen Agenten auszuräuchern, ist kurz vorher vom Schwurgericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Die zugleich angeordnete Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Erster Flieger nach Teheran
Alles ist so gekommen, wie es sich schon am ersten Verhandlungstag am Mittwoch angedeutet hat. Die Fotos sind für die Eltern des Beschuldigten im Iran bestimmt. „Sie waren schon ganz verrückt“, sagt die Großcousine aus Köln, bei der A. nun Wohnung nehmen muss, über ihre besorgten Verwandten, während sie erleichtert lächelnd die erste Nachricht über das Urteil ins Handy tippt.
Die Eltern hatten im Dezember bei ihr um Hilfe gebeten, nachdem sich A. wochenlang nicht mehr über Telefon oder Skype gemeldet hatte. Seither hatten sie das Verfahren aus der Ferne begleiten müssen. Jetzt soll der 33-Jährige schnellstens zu ihnen nach Hause geflogen werden.
Das Gericht hat dem A. drei Wochen gegeben, in denen er sich entweder um die Ausreise bemühen oder eine ambulante Behandlung in Deutschland aufnehmen soll. So lange werde das aber nicht dauern, versichert die Frau aus Köln. Maximal fünf Tage, bis alle Formalitäten erledigt seien, hatte ihr Mann schon am Mittwoch angedeutet, der schnellste und erste Flieger nach Teheran werde gebucht. Eigentlich hatte A. in Deutschland promovieren wollen, zwischenzeitlich auch einen gut bezahlten Job in den USA in Aussicht gehabt.
Die spätestens im März 2016 ausgebrochene Krankheit machte alles zunichte. Jetzt ist er überzeugt, bei seinen Eltern und Brüdern im Iran am besten aufgehoben zu sein, um schnell wieder gesund zu werden. Der Vater ist pensionierter Mediziner.
„Da hat natürlich keiner was dagegen“, versichert die Kammervorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Zugleich sei das Gericht aber überzeugt, dass A. aufgrund seiner Krankheitseinsicht und zugesicherten Mitarbeit auch bei einem Verbleib in Deutschland auf Bewährung entlassen werden könnte.
Das Feuer habe er unter dem Einfluss einer überdauernden paranoid-halluzinatorischen Psychose gelegt, um den Mann aus der Wohnung zu treiben, der in seiner Wahnvorstellung sein gesamtes Leben überwache. In diesem „systematischen Wahn“ sei A. überzeugt gewesen, der dritte Weltkrieg stehe kurz bevor und er allein könne ihn verhindern, werde deshalb überwacht: „Heute weiß er, dass alles nur eingebildet war.“
Bewährung gerechtfertigt
Schon vorher ist alles sehr schnell gegangen. Staatsanwalt Markus Bender hat die Schuldunfähigkeit des A. unter Bezug auf das Sachverständigengutachten bejaht und seine Überzeugung ausgedrückt, dass die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Verteidiger Wolfgang Wehn und Björn Lange haben sich in sehr kurzen Plädoyers angeschlossen, ihre eigentliche Arbeit „hinter den Kulissen“ aber offensichtlich sorgfältig erledigt.
Der Beschuldigte selbst wirkt gelassen, lächelt oft und bedankt sich für die Entscheidung des Gerichts. Er wolle so schnell wie möglich ausreisen, versichert er, und lässt sich dann von seinen Verwandten in die Arme nehmen. Das Urteil wird sofort rechtskräftig.
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