Neunkirchen. . Die Kommunalaufsicht „befriedet“ den Konflikt zwischen Bürgermeister Bernhard Baumann und Kreisbrandmeister Bernd Schneider.
Die kommissarische Bestellung von Christian Weth zum Leiter der Neunkirchener Feuerwehr für einen Zeitraum von zwei Jahren ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat die Kommunalaufsicht des Kreises festgestellt, die jetzt in dem Konflikt zwischen Bürgermeister Bernhard Baumann und Kreisbrandmeister Bernd Schneider vermittelt hat. Die „Unstimmigkeiten“ hätten ausgeräumt werden können, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Kreishaus.
Kreisbrandmeister redet mit
Der Gemeinderat hatte Ende 2016 den Wehrführer gewählt, ohne das Votum des Kreisbrandmeisters abzuwarten. Schneider hatte sich nach der Anhörung nicht geäußert und keinen Personalvorschlag gemacht. Bürgermeister Baumann habe, so die Mitteilung aus dem Kreishaus, zugesagt, dass die fehlenden Nachweise über Lehrgänge, die für das neue Amt zu absolvieren sind, „fristgemäß“ erbracht würden. Die Gemeinde habe zugleich zugesichert, dass sie umgehend das Verfahren zur Bestellung der stellvertretenden Wehrleitung einleiten wird. In diesem Verfahren und im späteren Verfahren zur endgültigen Bestellung des Wehrleiters erfolge jeweils eine Beteiligung des Kreisbrandmeisters, „der ein entsprechendes Vorschlagsrecht besitzt und ausüben wird“. Mit dieser Regelung, so die Kommunalaufsicht, habe man „ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis in Sachen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung erzielt und die Sache befrieden können“.