Siegen. . Gleich zweimal befasst sich die 1. Strafkammer des Landgerichts in Siegen am Dienstag als Schwurgericht mit dem Thema versuchter Totschlag.
- Landgericht Siegen verhandelt zwei Fälle von versuchtem Totschlag
- Vorwurf im ersten Verfahren: Ein Mann soll massiv auf seine Partnerin eingeschlagen haben
- Im zweiten Fall geht es um eine Messerattacke gegen einen Mann
In beiden Fällen wird nur die Anklage verlesen. Der Hintergrund ist jeweils ähnlich: Es geht um Beziehungen.
Betrunkene Messerstecherin
Um 9.30 Uhr betritt die 38-jährige Katharina M. den Saal 165. Sie soll am 17. November vergangenen Jahres in die Wohnung eines Zeugen eingedrungen sein und den Mann mit einem Messer angegriffen haben. Eine Attacke mit der 20 Zentimeter langen Waffe zog eine erhebliche Stichwunde am Oberschenkel nach sich, weitere Angriffe gegen seinen Oberkörper konnte der Mann abwehren, liest Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum vor.
Gegen 1 Uhr morgens fuhr M. danach – stark alkoholisiert – zur Wohnung des mutmaßlichen Opfers, klingelte bei einer Nachbarin, die Frau ließ sie ein – und wunderte sich über die nächtliche Besucherin mit einem Messer in der Gesäßtasche, die an die Wohnungstür des späteren Opfers schlug und „Polizei, Polizei“ rief.
Die Zeugin floh verängstigt in ihr Auto, verriegelte die Türen und rief die Polizei, währenddessen trat die Angeklagte die Wohnungstür des Bekannten ein, stach durch die Tür gegen seinen Oberschenkel, schrie mehrmals, „Ich stech dich ab“, und trieb ihn in sein Wohnzimmer, wo er sich einschloss und ebenfalls um amtliche Hilfe telefonierte. M. soll nun in ihr Auto gestiegen und Richtung Heimat gefahren sein. Dabei kollidierte sie in einer Kurve mit einem Streifenwagen, verletzte dadurch einen Polizisten und beging Fahrerflucht. Später wurden bei ihr 1,45 Promille gemessen, zur Tatzeit könnte sie maximal 2,11 gehabt haben. Staatsanwalt und Gericht gehen daher von eingeschränkter Schuldfähigkeit aus. M. will am Mittwoch eine ausführliche Aussage machen.
Prügelnder Lebensgefährte
Während das Opfer in der ersten Sache noch halbwegs glimpflich davonkam, geht es nun um einen Angriff mit erheblichen und lebensgefährlichen Verletzungen: Der Siegener Michael M. (kein Bezug zur vorherigen Angeklagten) hat sich nach Überzeugung von Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss am 21. November heftig mit seiner Lebensgefährtin gestritten. Zunächst ging es dabei verbal zur Sache – M. (42) soll sehr laut gewesen sein.
Dann eskalierte der Streit offenbar, der Angeklagte habe sein Opfer mit „einer Solarlampe, einer Flasche Jägermeister und einem Aschenbecher“ heftig auf den Kopf geschlagen. Die Frau erlitt erhebliche Verletzungen am Hinterkopf und im Gesicht, Prellungen und Brüche. Als die Polizisten sie fanden, war sie bewusstlos, atmete nur sehr flach, Blut floss aus ihrem Mund. Die Frau, damals im vierten Monat schwanger, musste in ein künstliches Koma versetzt werden. Sie überlebte und wird am Freitag als Nebenklägerin am Verfahren teilnehmen.
Der Prozess hatte eigentlich bereits Ende April beginnen sollen, war aber durch Anträge des Verteidigers verzögert worden. Diesmal verzichtet der Anwalt auf weitere, ursprünglich angekündigte Einwände. Am Donnerstag sollen hier erste Zeugen gehört werden. Anders als im ersten Verfahren wird der Angeklagte sich nicht äußern, kündigte die Verteidigung für den nächsten Verhandlungstermin am Freitag an.
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