Siegen. . Für Gewerkschafter nicht nachvollziehbar, warum Stadtfest-Ausrichter Interesse haben sollten, dass die Besucher sich in den Geschäften aufhalten.
Vor einer „rechtlichen Klärung“ seitens der Gewerkschaft Verdi warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Vorfeld der Entscheidung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 18. Juni. Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am Donnerstag für eine sonntägliche Öffnung der Geschäfte anlässlich des Siegener Stadtfestes gestimmt hatte (wir berichteten), äußert sich Siegen-Wittgensteins DGB-Chef Ingo Degenhardt, Mitglied der regionalen Allianz für den freien Sonntag, „verwundert, wie Politik und Verwaltung mit geltenden Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung umgehen“, heißt es in einer Mitteilung.
Entscheidung fällt im Rat
„Gesetze und Rechtsprechung zeigen klare Regeln auf und die gilt es nach demokratischen Gepflogenheiten einzuhalten“, wird Degenhardt zitiert. Für den Gewerkschafter sei „nicht nachvollziehbar“, warum die Ausrichter eines Stadtfestes ein Interesse daran haben sollten, dass die Besucher sich in Geschäften aufhalten „anstatt sich einfach nur beim Open-Air-Fest auf dem Veranstaltungsgelände zu tummeln und sich an den Attraktionen zu erfreuen“. Degenhardt: „Neben dem Schutz des freien Sonntags geht es auch um den freien Sonntag für die Beschäftigten. Wenn Stadtfest ist, geht man entspannt zum Feiern und hetzt nicht noch gestresst durch die Geschäfte.“
Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt Siegen am Mittwoch, 7. Juni. Degenhardt rät den Beteiligten, „ganz klar die Gesetzeslage und die geltende Rechtsprechung in den Blick zu nehmen“. Seitdem die Rechtslage präzisiert wurde, sind in Nordrhein-Westfalen mehrere verkaufsoffene Sonntage per einstweiliger Verfügung verhindert worden.
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