Siegen. . Die Ladenbesitzer in der Siegener Innenstadt bekommen erst in letzter Minute Sicherheit, ob sie zum Stadtfest-Sonntag öffnen dürfen.
- Erst am 7. Juni will der Rat die Verordnung für den verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtfest in Siegen am 18. Juni erlassen
- Die Verwaltung rechnet damit, dass die Gewerkschaft Verdi sich auch kurzfristig um einen Gerichtsbeschluss bemüht
- Die Stadt argumentiert, dass im Mittelpunkt das Fest und nicht die offenen Läden stehen
Die Stadtverwaltung will das Risiko eingehen: Erst am 7. Juni soll der Rat die „ordnungsbehördliche Verordnung“ über einen verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtfest am 18. Juni erlassen.
In seiner Vorlage, die erstmals am 11. Mai im Stadtentwicklungsausschuss beraten wird, weist Kämmerer Wolfgang Cavelius ausdrücklich auf die Ankündigung der Gewerkschaft Verdi hin, gegen diese Verordnung zu klagen und auch noch kurzfristig vor dem Fest eine einstweilige Verfügung zu erwirken. „Der Ausgang des Verfahrens lässt sich derzeit nicht verlässlich prognostizieren.“ Sollte das Gericht der Gewerkschaft folgen, wären allerdings verkaufoffene Sonntage in der Siegener Innenstadt faktisch nicht mehr möglich.
Warum schlägt das Pendel so deutlich gegen die verkaufsoffenen Sonntage aus?
„Hebel“ für die Gegner ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, das die Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes im vorigen Sommer präzisiert hat: Nicht die offenen Läden, sondern das damit verbundene Fest muss die Hauptsache an jenem Sonntag sein. Nachgewiesen werden muss also, dass die Menschen wegen des Festes und nicht hauptsächlich zum Einkaufen kommen. Daran ist bereits im vorigen Jahr der Weidenauer Herbstmarkt gescheitert.
Wie argumentiert die Stadt?
Vor allem mit dem Stadtfest von 2016, mit dem die „neuen Ufer“ gefeiert wurden. Damals seien 100 000 Besucher gekommen — trotz des schlechten Wetters nicht zum Einkaufen. Die City-Galerie sei nach ihren Angaben „wirtschaftlich deutlich hinter den sonst üblichen Zahlen an verkaufsoffenen Sonntagen zurückgeblieben.“
Wer kommt zum Fest, wer kauft ein?
„Maximal“ 39 353 Besucher kommen an einem durchschnittlichen Samstag in die Innenstadt, zum Fest werden 40 000 Besucher erwartet. „Es ist daher davon auszugehen, dass die voraussichtliche Besucherzahl des Stadtfestes größer sein wird als die Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen.“ Diese Prognose, so erwidert Verdi-Geschäftsführer Jürgen Weiskirch, sei „zwar bemüht, aber letztlich ungeeignet“. Die Stadt vergleiche die Fest-Besucherzahl eines ganzen Tages mit der Kundenzahl in den fünf Stunden, in denen die Läden geöffnet sind. Tatsächlich kämen pro Stunde 8000 Kunden in die Geschäfte, aber nur 4444 zum Fest. Diese Gegenrechnung hält die Stadt wiederum für „keineswegs zwingend“. Unterstellt werde damit, dass der Besucherstrom sich gleichmäßig über den ganzen Tag verteile.
Zum Bürgerfest in Geisweid sind die Läden offen
Beschlossen hat der Rat bisher nur den verkaufsoffenen Sonntag zum Geisweider Bürgerfest am 8. Oktober. Die Entscheidung dort fiel leichter: Die Verkaufsfläche der Geschäfte im dortigen Veranstaltungsbereich ist naturgemäß kleiner als in der Innenstadt.
Wie Besucherprognosen überhaupt zu erstellen sind, wollte das Wirtschaftsministerium den Kommunen nach dem Urteil von 2016 in einer Handreichung erläutern. „Diese liegt jedoch bisher nicht vor“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
Wie rechnet die Gewerkschaft?
Anders als die Stadt, auch bei der Veranstaltungsfläche. 40 000 Quadratmeter zum Feiern, 76 000 Quadratmeter Verkaufsfläche im Festbereich zum Shoppen – das sei angemessen, meint die Verwaltung, weil mehr Platz nicht zur Verfügung stehe und nicht einzelne Läden ausgeschlossen werden könnten. Die Gewerkschaft misst nach: Bühnen und Stände kämen auf knapp 1700 Quadratmeter.
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