Siegen. (mku) Der Mann, der am 6. Juni 2006 die Volksbank in Dreis-Tiefenbach überfiel, war und ist schuldunfähig. Die 1. Große Strafkammer entschied gestern seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Prüter folgend, bescheinigte die Kammer dem 23-Jährigen eine paranoide Schizophrenie mit akustischen und optischen Halluzinationen. Beim Überfall und auch bei seiner Festnahme im Juli 2006 habe er unter dem Einfluss der Krankheit gestanden, keine Unrechtseinsicht gehabt und keine Handlungsalternativen überlegen können.
Der Angeklagte war in der Nachbarschaft der Volksbank aufgewachsen. 2002 hatte er die nebenan gelegene Tankstelle beraubt und war dafür zu einem Jahr und acht Monate verurteilt worden.
Weitere Überfälle in Dreis-Tiefenbach sind noch unaufgeklärt.
Bis November 2005 verbüßte er insgesamt zwei Jahre und sechs Monate. Drei Tage vor dem Banküberfall beging er einen Diebstahl im Saturn-Markt, einen Tag später floh er nach der Verkündung des Haftbefehls aus dem Siegener Gerichtsgebäude. Gestern waren gleich sechs Wachtmeister im Schwurgerichtssaal, um eine erneute Flucht zu verhindern.
"Der Angeklagte hört Stimmen, spricht mit Geistern. Er hält sich für ein höheres Wesen mit gottgleichen Zügen", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker. Der junge Mann hörte ruhig zu und nickte zustimmend. Sein Verteidiger hatte eine Therapie in einer Entziehungseinrichtung vorgeschlagen, er selbst wünschte sich eine Bewährung, um seine Bereitschaft unter Beweis stellen zu können, sich zu bessern.
Dagegen spreche die mangelnde Krankheitseinsicht und die andauernde Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit, sagte Münker.
Der 23-Jährige habe mehr als einmal betont, dass Straftaten für ihn eine wirtschaftliche Notwendigkeit seien. Zudem fehlten ihm Durchhaltevermögen, Disziplin und Kritikfähigkeit. Er habe immer wieder Ausbildungen und Praktika abgebrochen, dazu diverse Bewährungschancen bei früheren Verurteilungen nicht genutzt.
Natürlich gefalle es dem Angeklagten nicht, dass die Unterbringung ohne zeitliche Begrenzung sei. Es hänge aber von seiner Einstellung und Mitwirkung ab, wie lange er tatsächlich dort zubringen müsse. "Die Plätze sind knapp und teuer, sie werden garantiert keinen Tag länger als nötig dort gehalten", versicherte der Richter.