Hilchenbach. . Vergleich kommt nicht zustande: Stadt, Architekt und Baufirma waren Vergleich beigetreten – eine der Parteien hat Zustimmung widerrufen.
- Mitte Juni 2016 waren mit Stadt, Architekt und Baufirma alle Beteiligten einem Vergleich beigetreten
- Eine Partei hat Zustimmung widerrufen – „Und das war nicht die Stadt“, so Baudezernent Michael Kleber
- Stadt sollte 56 000 Euro wegen „fachlich mangelhafter Ausführung“ von Sanierungsarbeiten zahlen
Der Prozess um die misslungene Sanierung des Ginsburg-Bergfrieds findet so schnell kein Ende. Zwar sind fristgerecht bis Mitte Juni 2016 mit Stadt, Architekt und Baufirma alle Beteiligten einem Vergleich beigetreten, den die Zivilkammer des Landgerichts vorgeschlagen hatte. Nun aber hat, ebenfalls fristgerecht zum Jahresende, eine der Parteien die Zustimmung zu dem Vergleich widerrufen. „Und das war nicht die Stadt“, sagte Baudezernent Michael Kleber dieser Zeitung auf Anfrage. „Jetzt geht es weiter“ – bis zum Urteil.
Land will 56 000 Euro zurückhaben
Die Verwaltung informierte den Rat in nicht öffentlicher Sitzung über den Stand des Verfahrens, das die Stadt 2014 angestrengt hatte. Sie hatte Architekt und Baufirma verklagt, nachdem die Bezirksregierung von der Stadt 56 000 Euro Landeszuschuss wegen „fachlich mangelhafter Ausführung“ gefordert hatte. 2008 hatte der Siegerländer Burgenverein, der dem Land das Baudenkmal fünf Jahre zuvor für einen Euro abgekauft hatte, mit der Sanierung begonnen.
Für rund 200 000 Euro wurde damals die Turmhaube ausgetauscht, ein Ausstellungsraum und ein grünes Klassenzimmer eingerichtet — und der Putz, der bis dahin 20 Jahre gehalten hatte, erneuert. Bereits nach dem ersten Winter, im Frühjahr 2009 blätterte die frische Farbe wieder ab. Jetzt, so Baudezernent Kleber, müsse der komplette Putz wieder abgeschlagen werden: „Das wird keine kleinere Aktion.“ Die Ginsburg wurde um 1050 gebaut. Ihre Ruinen wurden 1893 gesprengt. 1958 wurde mit dem Wiederaufbau begonnen.
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