Siegen. . Professor der Uni Siegen erläutert Interessenkonflikt zwischen Datenschutz und Datenwirtschaft. Tagung zu Rechten an Daten geplant.
- Professor Doktor Maximilian Becker von der Uni Siegen ist Experte für Immaterialgüterrecht
- „Es gibt tatsächlich kein Recht, das Daten als Vermögensgegenstände zuweist“, so Becker
- Anonymisierte Daten seien wirtschaftlich weniger effektiv als personenbezogene Daten
Die Puppe Timmy und das Kind Sophie sind Freunde. Timmy kann reden, hört Sophie zu und antwortet. Timmy kann auch fragen, das tut er oft und gerne: „Wie heißen deine Eltern, Sophie? Wo gehst du in den Kindergarten? Welche Filme guckst du gern?“ Wenn Sophie antwortet, nimmt Timmy ihre Stimme auf und sendet sie an die Herstellerfirma. Er ist nämlich ans WLAN angeschlossen. Vielleicht schlägt Timmy Sophie bald Disney-Filme vor, die sie noch nicht kennt.
Antworten sind bares Geld
In Sophies Antworten steckt bares Geld. Aber: Wem gehören diese Personendaten eigentlich? Und wem gehört der Wert, der in den Daten steckt? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Professor Doktor Maximilian Becker von der Uni Siegen. Er ist Experte für Immaterialgüterrecht. Das ist das Recht, das sich auf Gegenstände bezieht, die man nicht anfassen kann, zum Beispiel auf Musik oder Erfindungen. „Per Definition können wir nur Eigentümer von Sachen sein, die greifbar sind. Daten sind keine Sachen, also fallen sie schon mal nicht unter das Sacheigentum“, erklärt Becker. „Es gibt tatsächlich bisher kein Recht, das Daten um ihrer selbst willen als Vermögensgegenstände zuweist. So gesehen gehören die Daten niemandem.“
Daten als Eigentum
Wäre es nicht die Lösung des Problems, Daten rechtlich als Eigentum anzusehen? „Wenn wir Personendaten wirtschaftsrechtlich als Eigentum behandeln, bedeutet das im Extremfall, dass wir uns auch dauerhaft von ihnen trennen können“, sagt Becker. „Wir könnten unsere Daten für Geld verkaufen.“ Damit Timmy Sophies Daten weitergeben und analysieren darf, könnte ihre Familie im Monat zum Beispiel fünf Euro erhalten. Auf der einen Seite könnte sich damit das Machtverhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmen verschieben. Auf der anderen Seite sieht Becker ein Problem: „Für ärmere Menschen lohnt es sich relativ gesehen mehr, die eigenen Daten zu verkaufen als für wohlhabendere Personen. Da kommen wir in ein moralisches Dilemma, das wir auch aus anderen Bereichen des Persönlichkeitsschutzes kennen.“ Die Frage sei, ob der Verkauf eigener Daten mit Grundwerten übereinstimme.
Datenschutz und Datenwirtschaft
Mit den Grundwerten hänge auch der Datenschutz zusammen, erklärt Professor Becker. „In anderen Ländern belächeln sie uns und verstehen gar nicht, worüber wir uns ständig beim Thema Datenschutz beschweren.“ Das Problem sei ein Interessenkonflikt zwischen Datenschutz und Datenwirtschaft, bei dem es keine richtige und falsche Meinung gebe: Auf der einen Seite gebe es Stimmen, die gerade jetzt einen strengeren Datenschutz fordern, um die Menschen effektiver zu schützen.
„Wir holen uns im Moment einen Spion nach dem anderen ins Haus und können nicht sicher sein, was die Geräte mit unseren Daten machen“, so der Rechtsexperte. Auf der anderen Seite warnt beispielsweise Angela Merkel vor einer Datenschutz-Hysterie. Wer wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben wolle, müsse freier mit Daten als Rohstoff der Industrie 4.0 und neuer Geschäftsmodelle umgehen. „Anonymisierte Daten sind wirtschaftlich viel weniger effektiv als personenbezogene Daten“, so Becker. „Wenn Europa zur digitalen Wüste wird, haben wir auch nichts gewonnen.“
Nutzer müssten sich fragen, ob sie alle Produkte anonymisiert nutzen können und möchten. Nicht nur unschuldige Bürger, sondern auch Terroristen nutzen Prepaid-Telefone, soziale Netzwerke und elektronische Zahlungssysteme. Was ist im Übrigen, wenn Timmy zufällig Zeuge häuslicher Gewalt würde? Müssen die erhobenen Daten dann geschützt werden?
>>>>INFO: Tagung zu Rechten an Daten
Die Uni Siegen veranstaltet gemeinsam mit dem Justizministerium des Landes NRW am Donnerstag, 9. Februar, im Landgericht Düsseldorf die Tagung „Digitaler Neustart – Rechte an Daten“.
- Weitere Informationen: www.digitaler-neustart.nrw.de
- oder per E-Mail an m.becker@recht.uni-siegen.de
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