Siegen. . Beamter wird zum entscheidenden Zeugen bei einer Körperverletzung. Geld- und Bewährungsstrafen für die drei prügelnden Angeklagten.
Wären gestern nur mutmaßliche Täter und Opfer im Saal 10 des Siegener Amtsgerichts zusammengetroffen, hätte der Ausgang des Strafverfahrens unter Umständen anders ausgehen können. Dummerweise war die gemeinschaftliche schwere Körperverletzung aber in unmittelbarer Nähe der Weidenauer Polizeiwache geschehen – und ein Beamter hatte einen Großteil des Geschehens direkt beobachten können. Dumm gelaufen also!
Opfer soll Frau belästigt haben
Am 29. Juli sollten drei Männer einen vierten in Weidenau geschlagen und mehrfach mit dem Kopf gegen eine Fensterscheibe geschlagen haben. Das Opfer erlitt Prellungen und verlor einen Zahn. Nur zwei Angeklagte kamen gestern zur Verhandlung, der dritte halte sich wohl in der Türkei auf, teilten sie mit. Der 22-jährige Y. schilderte sich mehr oder weniger selbst als geschädigt. Seine Frau habe ihm berichtet, dass sie vom späteren Opfer belästigt worden sei, „sie hatte auch noch unsere kleine Tochter dabei“. Er habe den Übeltäter als Postfahrer identifizieren können und ihn ein paar Tage später mit seinem Lieferwagen gesehen. Also sei er ihm mit zwei Freunden nachgefahren, erzählte Y. weiter und gab an dieser Stelle zu, keinen Führerschein zu haben. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung tauchten auch schon mehrfach als Grundlage früherer Verfahren in seinen Akten auf.
Er habe den Mann schließlich stellen können und „nur mit ihm reden“ wollen. Der andere aber sei sofort aggressiv geworden: „Er hat mir die Autotür gegen den Körper gestoßen, mich geschubst und geschlagen. Ich habe mich nur gewehrt!“ Der zweite Angeklagte, U., schließt sich seinem Kollegen an, unterstreicht für sich aber mehrfach, nur deshalb eingegriffen zu haben, um die beiden Streithähne zu trennen und „Schlimmeres zu verhüten“. Das Opfer habe niemanden ausreden lassen, sofort geschlagen und dann auch noch einen Bambusstock geholt.
Der 42-Jährige Postmitarbeiter versichert, dass er die Frau des Y. nicht kennt. Er habe damals nicht gewusst, was der Angeklagte von ihm wollte und wisse es weiter nicht. Seine Aussage weicht allerdings stark von der früheren Darstellung bei der Polizei ab. War da von mehreren Faustschlägen allein schon des Y. die Rede, erinnert sich der Zeuge jetzt nur an einen einzigen Schlag. Danach sei er gegen die Fensterscheibe geflogen und müsse die Besinnung verloren haben. Als Täter nennt er einen Mann mit Locken, den dritten, der nicht gekommen ist. Nur der Polizeibeamte, der den Konflikt beobachtete, kann bestätigen, dass alle drei Männer gemeinsam auf das Opfer eindrangen und „ihn mehrfach mit dem Kopf gegen die Scheibe knallten“.
Strafbefehl gegen dritten Täter
Amtsrichterin Dr. Hanne Grüttner verhängt gegen den vorbelasteten Y. neun Monate auf Bewährung und will wissen, warum er nicht „wie jeder andere einfach Anzeige“ wegen der Belästigung der Frau erstattet habe. Er habe sich einfach komisch gefühlt, sagt der Mann, der noch 500 Euro an das „Kinderzuhause“ in Burbach zahlen soll. Für den nichtvorbestraften U. werden es sieben Monate auf Bewährung und 300 Euro für die DRK-Kinderklinik. Gegen den Dritten gibt es acht Monate auf Bewährung per Strafbefehl.
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