Siegen. Auch im Siegerland mussten während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeiter schuften. Als Billigstlöhner waren sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Das Siegerland war keine Insel, und Aussagen über NS-Zwangsarbeit dort bedürfen ihrer Einordnung in den allgemeinen Zusammenhang, nämlich in das Gesamtsystem dieser Form abhängiger Arbeit im Nationalsozialismus. Folgendes wäre demnach vorauszuschicken:

NS-Zwangsarbeit war sowohl ökonomisch wie auch politisch ein Mittel der Herrschaftssicherung und der Kriegsführung, und zwar in allen Bereichen der Industrieproduktion und in vielen anderen Arbeitsfeldern beginnend in der Vorbereitung des Krieges und andauernd bis zum Schluss.

Opfer der Zwangsarbeit wurden die von der zur „deutschen Volksgemeinschaft“ formierten Mehrheitsbevölkerung separierten „minderwertigen“ Minderheiten, also jüdische Deutsche und deutsche Roma sowie nichtdeutsche slawische und andere nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen. 
Menschliche Arbeitskraft als Beutegut ermöglichte den millionenfachen Kriegseinsatz aus der volksgemeinschaftlichen Mehrheit. Sie ermöglichte eine für Kriegszeiten hohe Produktion nicht nur in der Rüstung, sondern anders als im Ersten Weltkrieg auch in der Konsumindustrie oder in der die Ernährung sichernden Landwirtschaft. Geplündertes Sachgut aus den besetzten Gebieten erhöhte das Konsumniveau zusätzlich. Das wirkte konsensbildend zwischen Regime und Volksgemeinschaft.
Das Siegerland war keine Insel, und Aussagen über NS-Zwangsarbeit dort bedürfen ihrer Einordnung in den allgemeinen Zusammenhang, nämlich in das Gesamtsystem dieser Form abhängiger Arbeit im Nationalsozialismus. Folgendes wäre demnach vorauszuschicken: NS-Zwangsarbeit war sowohl ökonomisch wie auch politisch ein Mittel der Herrschaftssicherung und der Kriegsführung, und zwar in allen Bereichen der Industrieproduktion und in vielen anderen Arbeitsfeldern beginnend in der Vorbereitung des Krieges und andauernd bis zum Schluss. Opfer der Zwangsarbeit wurden die von der zur „deutschen Volksgemeinschaft“ formierten Mehrheitsbevölkerung separierten „minderwertigen“ Minderheiten, also jüdische Deutsche und deutsche Roma sowie nichtdeutsche slawische und andere nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen. Menschliche Arbeitskraft als Beutegut ermöglichte den millionenfachen Kriegseinsatz aus der volksgemeinschaftlichen Mehrheit. Sie ermöglichte eine für Kriegszeiten hohe Produktion nicht nur in der Rüstung, sondern anders als im Ersten Weltkrieg auch in der Konsumindustrie oder in der die Ernährung sichernden Landwirtschaft. Geplündertes Sachgut aus den besetzten Gebieten erhöhte das Konsumniveau zusätzlich. Das wirkte konsensbildend zwischen Regime und Volksgemeinschaft.
Es entstand ein breiter Billigstlohnsektor mit niedrigsten Personalkosten und ohne die üblichen Schutzrechte für die Arbeitskräfte, in dem volksgemeinschaftliche Arbeitskräfte von schmutzigen, schweren und gefährlichen Arbeiten oft entlastet waren. Das ideologische Konzept einer völkisch-rassistischen Hierarchie wurde zur täglich erfahrbaren angenehmen Realität. Der kleine „Volksgenosse“ war erfreut, die Unternehmen waren es auch.

Schließlich trugen die besonderen Bedingungen der Zwangsarbeit dazu bei, den Weg in die eliminatorische Praxis der Massenverbrechen an unerwünschten Minderheiten zu öffnen, denn sie gestattete es, auf die geringwertige Arbeitskraft etwa der Kinder und der Älteren der jüdischen und der Roma-Minderheit zu verzichten und diese Menschen unmittelbar zu vernichten. Die Arbeitskraft der zunächst Verschonten konnte dann im Rahmen des Konzepts „Vernichtung durch Arbeit“ absolut schonungslos zu allergeringsten Kosten vernutzt werden.

Zwangsarbeit im Nationalsozialismus war nicht nur der sogenannte Ausländereinsatz, also die erzwungene Arbeitsleistung von „Zivilarbeitern“ oder Kriegsgefangenen. Zu den frühen Formen der Zwangsarbeit gehörte die Mobilisierung der als „arbeitsscheu“ und „asozial“ Kategorisierten. Rekrutiert wurden sie vor allem in den Razzien der Aktion Arbeitsscheu Reich in der ersten Hälfte des Jahres 1938. Sie wurden in den KZ Sachsenhausen, Dachau und Buchenwald inhaftiert. Auch im Siegerland fand diese Arbeiterbeschaffungsmaßnahme statt.
Es entstand ein breiter Billigstlohnsektor mit niedrigsten Personalkosten und ohne die üblichen Schutzrechte für die Arbeitskräfte, in dem volksgemeinschaftliche Arbeitskräfte von schmutzigen, schweren und gefährlichen Arbeiten oft entlastet waren. Das ideologische Konzept einer völkisch-rassistischen Hierarchie wurde zur täglich erfahrbaren angenehmen Realität. Der kleine „Volksgenosse“ war erfreut, die Unternehmen waren es auch. Schließlich trugen die besonderen Bedingungen der Zwangsarbeit dazu bei, den Weg in die eliminatorische Praxis der Massenverbrechen an unerwünschten Minderheiten zu öffnen, denn sie gestattete es, auf die geringwertige Arbeitskraft etwa der Kinder und der Älteren der jüdischen und der Roma-Minderheit zu verzichten und diese Menschen unmittelbar zu vernichten. Die Arbeitskraft der zunächst Verschonten konnte dann im Rahmen des Konzepts „Vernichtung durch Arbeit“ absolut schonungslos zu allergeringsten Kosten vernutzt werden. Zwangsarbeit im Nationalsozialismus war nicht nur der sogenannte Ausländereinsatz, also die erzwungene Arbeitsleistung von „Zivilarbeitern“ oder Kriegsgefangenen. Zu den frühen Formen der Zwangsarbeit gehörte die Mobilisierung der als „arbeitsscheu“ und „asozial“ Kategorisierten. Rekrutiert wurden sie vor allem in den Razzien der Aktion Arbeitsscheu Reich in der ersten Hälfte des Jahres 1938. Sie wurden in den KZ Sachsenhausen, Dachau und Buchenwald inhaftiert. Auch im Siegerland fand diese Arbeiterbeschaffungsmaßnahme statt.
Ab Ende 1938 organisierten Arbeitsämter dann den „geschlossenen Einsatz“ zunächst der sozialunterstützten, ab 1940 aller Juden,  von denen bis zum Zeitpunkt des Beginns der Massenvernichtung 1941 über 50.000 auf dem Bau, im Forst oder in der Industrie in isolierten Kolonnen eingesetzt wurden. Nach Kriegsbeginn und Bildung des Generalgouvernements im besetzten Polen wurde am 26.10.1939 Zwangsarbeit gegen jüdische Polen verhängt, die in Lagern oder Ghettofabriken stattfand. Anfang 1941 gab es in Polen und im Reich insgesamt etwa 800.000 jüdische Zwangsarbeiter. 

Der „Ausländereinsatz“ im Reich setzte bereits vor Kriegsbeginn mit der Anwerbung „deutschblütiger“ Österreicher oder Italiener als Vertragsarbeitskräfte zu den üblichen Bedingungen ein. Seit 1938/39 aber folgten ihnen jüdische Österreicher, Tschechen und polnische Kriegsgefangene, die unter unterwertigen Bedingungen zu arbeiten hatten. Es folgten massive Rekrutierungen von polnischen Arbeitskräften, die oft als Menschenjagden organisiert wurden. Die über eine Million im Sommer 1940 in Deutschland beschäftigten Polen unterlagen einem restriktiven Ausnahmerecht. Sie waren noch vor der jüdischen Minderheit mit einem Abzeichen auf der Kleidung markiert. Für die anschließend okkupierten Staatsgebiete in Europa war Polen der Probefall. 

Davon machte die besetzte Sowjetunion insofern eine Ausnahme, als „in ihrer Siegeseuphorie“ (Gruner) die NS-Führung sich zunächst dafür entschied, die Arbeitskraft der sowjetischen Kriegsgefangenen nicht zu nutzen, sondern die Gefangenen als „bolschewistisch-slawisches Untermenschentum“ verhungern und an Kälte, Krankheiten und Seuchen sterben zu lassen. Die Bedingungen der Gefangenschaft waren entsprechend organisiert. In wenigen Monaten starben 1941 zwei Mio der 3,35 Mio Gefangenen. So ordnete es sich in das Regimekonzept der Auslöschung des Kommunismus und der Schaffung von „Lebensraum im Osten“ ein, bei dem, wie es schon im Mai 1941 hieß, „zweifellos zigmillionen Menschen verhungern“ würden.

Da es jedoch nicht zu einem schnellen Sieg kam und den Unternehmen im Reich die Arbeitskräfte ausgingen, wurde der Plan als verschwenderisch kritisiert und modifiziert. Im „Russeneinsatz“ wurden ab 1942 Woche für Woche zehntausende sowjetische „Ostarbeiter“ zur Zwangsarbeit ins Reich deportiert. Wie Juden, Roma oder Polen standen sie unter Ausnahmerecht. Sie wurden ebenfalls mit Abzeichen markiert und befanden sich auf tiefster Stufe der völkisch-rassistischen Hierarchie. 

Bei anhaltendem Arbeitskräftemangel wurden schließlich zehntausende KZ-Häftlinge Firmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt oder bei militärischen Bauvorhaben wie dem Atlantikwall oder unterirdischen Rüstungsbetrieben verwendet.
Ab Ende 1938 organisierten Arbeitsämter dann den „geschlossenen Einsatz“ zunächst der sozialunterstützten, ab 1940 aller Juden, von denen bis zum Zeitpunkt des Beginns der Massenvernichtung 1941 über 50.000 auf dem Bau, im Forst oder in der Industrie in isolierten Kolonnen eingesetzt wurden. Nach Kriegsbeginn und Bildung des Generalgouvernements im besetzten Polen wurde am 26.10.1939 Zwangsarbeit gegen jüdische Polen verhängt, die in Lagern oder Ghettofabriken stattfand. Anfang 1941 gab es in Polen und im Reich insgesamt etwa 800.000 jüdische Zwangsarbeiter. Der „Ausländereinsatz“ im Reich setzte bereits vor Kriegsbeginn mit der Anwerbung „deutschblütiger“ Österreicher oder Italiener als Vertragsarbeitskräfte zu den üblichen Bedingungen ein. Seit 1938/39 aber folgten ihnen jüdische Österreicher, Tschechen und polnische Kriegsgefangene, die unter unterwertigen Bedingungen zu arbeiten hatten. Es folgten massive Rekrutierungen von polnischen Arbeitskräften, die oft als Menschenjagden organisiert wurden. Die über eine Million im Sommer 1940 in Deutschland beschäftigten Polen unterlagen einem restriktiven Ausnahmerecht. Sie waren noch vor der jüdischen Minderheit mit einem Abzeichen auf der Kleidung markiert. Für die anschließend okkupierten Staatsgebiete in Europa war Polen der Probefall. Davon machte die besetzte Sowjetunion insofern eine Ausnahme, als „in ihrer Siegeseuphorie“ (Gruner) die NS-Führung sich zunächst dafür entschied, die Arbeitskraft der sowjetischen Kriegsgefangenen nicht zu nutzen, sondern die Gefangenen als „bolschewistisch-slawisches Untermenschentum“ verhungern und an Kälte, Krankheiten und Seuchen sterben zu lassen. Die Bedingungen der Gefangenschaft waren entsprechend organisiert. In wenigen Monaten starben 1941 zwei Mio der 3,35 Mio Gefangenen. So ordnete es sich in das Regimekonzept der Auslöschung des Kommunismus und der Schaffung von „Lebensraum im Osten“ ein, bei dem, wie es schon im Mai 1941 hieß, „zweifellos zigmillionen Menschen verhungern“ würden. Da es jedoch nicht zu einem schnellen Sieg kam und den Unternehmen im Reich die Arbeitskräfte ausgingen, wurde der Plan als verschwenderisch kritisiert und modifiziert. Im „Russeneinsatz“ wurden ab 1942 Woche für Woche zehntausende sowjetische „Ostarbeiter“ zur Zwangsarbeit ins Reich deportiert. Wie Juden, Roma oder Polen standen sie unter Ausnahmerecht. Sie wurden ebenfalls mit Abzeichen markiert und befanden sich auf tiefster Stufe der völkisch-rassistischen Hierarchie. Bei anhaltendem Arbeitskräftemangel wurden schließlich zehntausende KZ-Häftlinge Firmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt oder bei militärischen Bauvorhaben wie dem Atlantikwall oder unterirdischen Rüstungsbetrieben verwendet.
Auf dem Höhepunkt im Spätsommer 1944 arbeiteten im Reich  rund 5,9 Mio zivile Ausländer, 1,9 Mio Kriegsgefangene aus 26 Ländern sowie 400.000 KZ-Häftlinge in mehr als 30.000 Arbeitslagern, die von Ostfriesland bis in die Steiermark eingerichtet waren. Weitere tausende Lager bestanden in den besetzten Gebieten. 
Träger der Systems waren zivile Besatzungsstellen, Arbeitsverwaltung, Polizei, SS und Wehrmacht, Nutznießer vor allem private Unternehmen jeder Art, öffentliche Einrichtungen inklusive solche der Kirchen. 

Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Kuczynski errechnete einen Betrag von umgerechnet 180 Mrd DM allein aus dabei vorenthaltenen Lohnleistungen. Unberücksichtigt blieb die Verzinsung, sei es als reale Verzinsung der Zusatzgewinne der Unternehmen, sei es als fiktive der nicht gezahlten Löhne.

Was nun das Siegerland angeht, so lag hier die Zahl der nichtdeutschen Arbeitskräfte auf dem Höhepunkt 1944 bei etwa 15.000 Menschen, also etwa 9 Prozent der Bevölkerung. Da es einen ständigen Austausch mit anderen Regionen gab und eine ständige Notwendigkeit, die durch Flucht, Unfall, Krankheit und Tod Ausgefallenen zu ersetzen, ist die Gesamtzahl erheblich höher anzusetzen. Die Menschen kamen aus mindestens 15 Staaten, der mit weitem Abstand größte Teil aus der Sowjetunion. Es folgten französische, belgische, italienische, niederländische und polnische Arbeitskräfte. 

Eingesetzt wurden sie vor allem in der Industrieproduktion und im Bergbau, dann in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Handwerk und in Haushalten, ein geringerer Teil auch in öffentlichen Einrichtungen. Auf zwei deutsche Arbeitskräfte kam im Schnitt eine nichtdeutsche. Die Relationen konnten allerdings in der Industrie deutlich andere sein. In manchen Betrieben waren 40 und mehr Prozent der Arbeitskräfte Nichtdeutsche, etwa bei Gontermann-Peipers, Heinrich Bertrams und Siegas. Auf dem besonders risikohaltigen Gelände des Munitionslagers auf der Lützel waren es 1944 80 Prozent.
Auf dem Höhepunkt im Spätsommer 1944 arbeiteten im Reich rund 5,9 Mio zivile Ausländer, 1,9 Mio Kriegsgefangene aus 26 Ländern sowie 400.000 KZ-Häftlinge in mehr als 30.000 Arbeitslagern, die von Ostfriesland bis in die Steiermark eingerichtet waren. Weitere tausende Lager bestanden in den besetzten Gebieten. Träger der Systems waren zivile Besatzungsstellen, Arbeitsverwaltung, Polizei, SS und Wehrmacht, Nutznießer vor allem private Unternehmen jeder Art, öffentliche Einrichtungen inklusive solche der Kirchen. Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Kuczynski errechnete einen Betrag von umgerechnet 180 Mrd DM allein aus dabei vorenthaltenen Lohnleistungen. Unberücksichtigt blieb die Verzinsung, sei es als reale Verzinsung der Zusatzgewinne der Unternehmen, sei es als fiktive der nicht gezahlten Löhne. Was nun das Siegerland angeht, so lag hier die Zahl der nichtdeutschen Arbeitskräfte auf dem Höhepunkt 1944 bei etwa 15.000 Menschen, also etwa 9 Prozent der Bevölkerung. Da es einen ständigen Austausch mit anderen Regionen gab und eine ständige Notwendigkeit, die durch Flucht, Unfall, Krankheit und Tod Ausgefallenen zu ersetzen, ist die Gesamtzahl erheblich höher anzusetzen. Die Menschen kamen aus mindestens 15 Staaten, der mit weitem Abstand größte Teil aus der Sowjetunion. Es folgten französische, belgische, italienische, niederländische und polnische Arbeitskräfte. Eingesetzt wurden sie vor allem in der Industrieproduktion und im Bergbau, dann in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Handwerk und in Haushalten, ein geringerer Teil auch in öffentlichen Einrichtungen. Auf zwei deutsche Arbeitskräfte kam im Schnitt eine nichtdeutsche. Die Relationen konnten allerdings in der Industrie deutlich andere sein. In manchen Betrieben waren 40 und mehr Prozent der Arbeitskräfte Nichtdeutsche, etwa bei Gontermann-Peipers, Heinrich Bertrams und Siegas. Auf dem besonders risikohaltigen Gelände des Munitionslagers auf der Lützel waren es 1944 80 Prozent.
Alle Altersgruppen vom Kind bis zum Greis waren vertreten, mehrheitlich lag das Alter zwischen 16 und 30 Jahren. 1944 lag der Kinderanteil in den Lagern in Siegen bei 10 Prozent. Ganze Familien waren deportiert worden. 

1944/45 waren bei dem Barackenhersteller W. und E. Berg in Dreis-Tiefenbach Wassil (53) und Anna (49) Tschiranow sowie Maria (21), Nikolai (20), Anastasia (16), Viktor (9) und Anatoli (1) Tschiranow, bei der BLEFA in Kreuztal Olga Bibtschikow (56) und Vera (28), Lidia (20), Natalja (19), Pjotr (18), Jewgenia (15) und Viktor Bibtschikow (13). Die typische Repräsentantin der Ausländer im Siegerland war eine 16jährige Ukrainerin. 

Aus den Berichten der Zeitzeugen ergibt sich eine entgegen der Hetze vom „asozialen bolschewistischen Untermenschentum“ große soziale Breite. So waren in einer Baracke in Eisern 17 Ukrainerinnen für die Tiefbau-Aufbereitung der Grube Eisernhardter Tiefbau untergebracht. „Die Frauen gehörten durchweg gehobenen Gesellschaftskreisen an, einige besaßen akademische Bildung und beherrschten die deutsche Sprache.“

Die ganz überwiegende Zahl der Beschäftigten war in Lagern untergebracht, die sie zu Gefangenen machten, weshalb in den Siegerländer Belegungsnachweisen auch von „Gefangenen“ die Rede ist. Bei westlichen Arbeitskräften übrigens auch von „Gastarbeitern“. 

Etwa 150 Lager gab es zwischen 1939 und 1945 im damaligen Landkreis. Dazu kamen mehr als 50 in der Stadt Siegen.  Sie befanden sich in der Regel auf dem Betriebsgelände. Die für die Region typische Gemengelage machte die Verhältnisse dort in Teilen wahrnehmbar nicht nur für deutsche Betriebsangehörigen, sondern auch für die sonstige deutsche Einwohnerschaft.
Alle Altersgruppen vom Kind bis zum Greis waren vertreten, mehrheitlich lag das Alter zwischen 16 und 30 Jahren. 1944 lag der Kinderanteil in den Lagern in Siegen bei 10 Prozent. Ganze Familien waren deportiert worden. 1944/45 waren bei dem Barackenhersteller W. und E. Berg in Dreis-Tiefenbach Wassil (53) und Anna (49) Tschiranow sowie Maria (21), Nikolai (20), Anastasia (16), Viktor (9) und Anatoli (1) Tschiranow, bei der BLEFA in Kreuztal Olga Bibtschikow (56) und Vera (28), Lidia (20), Natalja (19), Pjotr (18), Jewgenia (15) und Viktor Bibtschikow (13). Die typische Repräsentantin der Ausländer im Siegerland war eine 16jährige Ukrainerin. Aus den Berichten der Zeitzeugen ergibt sich eine entgegen der Hetze vom „asozialen bolschewistischen Untermenschentum“ große soziale Breite. So waren in einer Baracke in Eisern 17 Ukrainerinnen für die Tiefbau-Aufbereitung der Grube Eisernhardter Tiefbau untergebracht. „Die Frauen gehörten durchweg gehobenen Gesellschaftskreisen an, einige besaßen akademische Bildung und beherrschten die deutsche Sprache.“ Die ganz überwiegende Zahl der Beschäftigten war in Lagern untergebracht, die sie zu Gefangenen machten, weshalb in den Siegerländer Belegungsnachweisen auch von „Gefangenen“ die Rede ist. Bei westlichen Arbeitskräften übrigens auch von „Gastarbeitern“. Etwa 150 Lager gab es zwischen 1939 und 1945 im damaligen Landkreis. Dazu kamen mehr als 50 in der Stadt Siegen. Sie befanden sich in der Regel auf dem Betriebsgelände. Die für die Region typische Gemengelage machte die Verhältnisse dort in Teilen wahrnehmbar nicht nur für deutsche Betriebsangehörigen, sondern auch für die sonstige deutsche Einwohnerschaft.
Wie wurden diese Arbeitskräfte beschafft und in welcher Verfassung gelangten sie ins Siegerland? Was die Kriegsgefangenen angeht, muss die Beschaffung nicht erklärt werden. Ihr Zustand bei Ankunft war unterschiedlich, im Fall der sowjetischen Gefangenen war er übel. 

Zitat aus einem Schreiben des Wehrkreiskommandos VI an u. a. die Siegerländer Behörden und das Gewerbeaufsichtsamt in Siegen (Oktober 1941): „Die sowj. Kr.Gef. treffen meist ausgehungert und unterernährt im Wehrkreis ein. Ihre Bekleidung ist zerlumpt und zerrissen… In diesem Zustand können sie nicht in Arbeit eingesetzt werden.“ Sie müssten, hieß es mit dem dafür üblichen Begriff, erst „aufgepäppelt“ werden. 

Zivile Arbeitskräfte wurden teils angeworben, teils gewaltsam beschafft. Erfolge bei Anwerbungen in Frankreich oder den Niederlanden hatten nicht zuletzt damit zu tun, dass es den Menschen dort schlecht ging. Offene Gewalt wurde gegen Polen und Sowjetbürger eingesetzt.
 
Drei Beispiele:
 
Polen: „Eines Tages, Anna war damals 16 Jahre alt, kam das Mädchen, das die Milch vom elterlichen Hof wegbringen sollte, nicht mehr nach Hause. Ein deutscher Soldat war dem jungen Mädchen gefolgt. … Der Soldat fasste Anna am Arm und nahm sie einfach mit. … Die erste Station auf dem Transport in den Westen war ein Lager in Kielce. Anna Jarmusz hat noch heute die angsterfüllten Mädchengesichter, die Gitter vor den Fenstern, das überall herumkriechende Ungeziefer, Hunger und Durst in Erinnerung.“

Besetzte SU: „Wir kreisten ein Dorf ein, trieben die Leute aus ihren Häusern und umzingelten sie auf dem Dorfplatz. Dann mussten sie an mir vorbeigehen. Die Leute, zu denen ich ein Fingerzeichen machte, die ich haben wollte, mussten nach der Seite treten, … Von da wurden die Ausgesonderten sofort in Marsch gesetzt, wie sie waren. Manche blieben auf den langen Märschen liegen und wurden erschossen [daher nahm man mehr mit, als gefordert war], während die Marschfähigen irgendwo in die Güterwagen verladen wurden.“ 

Ukraine: Eine Medizinstudentin „war von der Hochschule weg festgenommen worden zur Arbeit nach Deutschland. Sie hatte nichts bei sich … Sie war aus der Hochschule gekommen, da kam SS … habe sie in die Mitte genommen, und dann auf einen Lastwagen, der langsam vorbeifuhr. Wer den Männern als geeignet erschien, wurde dort aufgeladen.“
Wie wurden diese Arbeitskräfte beschafft und in welcher Verfassung gelangten sie ins Siegerland? Was die Kriegsgefangenen angeht, muss die Beschaffung nicht erklärt werden. Ihr Zustand bei Ankunft war unterschiedlich, im Fall der sowjetischen Gefangenen war er übel. Zitat aus einem Schreiben des Wehrkreiskommandos VI an u. a. die Siegerländer Behörden und das Gewerbeaufsichtsamt in Siegen (Oktober 1941): „Die sowj. Kr.Gef. treffen meist ausgehungert und unterernährt im Wehrkreis ein. Ihre Bekleidung ist zerlumpt und zerrissen… In diesem Zustand können sie nicht in Arbeit eingesetzt werden.“ Sie müssten, hieß es mit dem dafür üblichen Begriff, erst „aufgepäppelt“ werden. Zivile Arbeitskräfte wurden teils angeworben, teils gewaltsam beschafft. Erfolge bei Anwerbungen in Frankreich oder den Niederlanden hatten nicht zuletzt damit zu tun, dass es den Menschen dort schlecht ging. Offene Gewalt wurde gegen Polen und Sowjetbürger eingesetzt. Drei Beispiele: Polen: „Eines Tages, Anna war damals 16 Jahre alt, kam das Mädchen, das die Milch vom elterlichen Hof wegbringen sollte, nicht mehr nach Hause. Ein deutscher Soldat war dem jungen Mädchen gefolgt. … Der Soldat fasste Anna am Arm und nahm sie einfach mit. … Die erste Station auf dem Transport in den Westen war ein Lager in Kielce. Anna Jarmusz hat noch heute die angsterfüllten Mädchengesichter, die Gitter vor den Fenstern, das überall herumkriechende Ungeziefer, Hunger und Durst in Erinnerung.“ Besetzte SU: „Wir kreisten ein Dorf ein, trieben die Leute aus ihren Häusern und umzingelten sie auf dem Dorfplatz. Dann mussten sie an mir vorbeigehen. Die Leute, zu denen ich ein Fingerzeichen machte, die ich haben wollte, mussten nach der Seite treten, … Von da wurden die Ausgesonderten sofort in Marsch gesetzt, wie sie waren. Manche blieben auf den langen Märschen liegen und wurden erschossen [daher nahm man mehr mit, als gefordert war], während die Marschfähigen irgendwo in die Güterwagen verladen wurden.“ Ukraine: Eine Medizinstudentin „war von der Hochschule weg festgenommen worden zur Arbeit nach Deutschland. Sie hatte nichts bei sich … Sie war aus der Hochschule gekommen, da kam SS … habe sie in die Mitte genommen, und dann auf einen Lastwagen, der langsam vorbeifuhr. Wer den Männern als geeignet erschien, wurde dort aufgeladen.“
Endpunkt waren für die Siegerländer Güterbahnhöfe, von wo aus es per LKW oder zu Fuß in die Lager oder zu dezentralen Verteilstellen ging, wo sich regionale Interessenten wie auf dem Sklavenmarkt Arbeitskräfte aussuchen konnten. Das typische Lager bestand aus hölzernen Normbaracken des Arbeitsdienstes auf dem Betriebsgelände. Das Gelände war aufgrund der Luftschutzvorschriften dunkel zu halten. Es war bei den zivilen Arbeitskräften mit Maschen-, bei den Kriegsgefangenen mit Stacheldraht eingezäunt. 

Die Lager wurden in der Regel bewaffnet überwacht. 
Bettgestelle – sehr häufig drei übereinander – waren oft das einzige Mobiliar. Der Beheizung diente eine unzureichende Zahl von Eisenöfen, die mit Abfallholz niedrigsten Brennwerts befeuert wurden. Die Brandgefahr war hoch. Die sanitären Einrichtungen waren unzureichend. Im Wechsel der Jahreszeiten gab es nur kaltes Wasser, das nicht in Großgefäßen erhitzt werden konnte. Die Lager waren durchweg verlaust und verwanzt. 

Die Ernährung, die allein in einer Schlussphase des Kriegs für einen Teil der deutschen Bevölkerung zu wünschen übrig ließ und erst nach dem Krieg, in der sogenannten „schlechten Zeit“ eine Weile ganz unzureichend war, war dies bis April 1945 vor allem für die slawischen Arbeitskräfte ständig. Gute Versorgung hier und schlechte dort bildeten einen Zusammenhang. „Die Hungerrationen für die Russen waren … das Ergebnis des politischen Willens“ (Ulrich Herbert) des Regimes, einer rassistischen Politik. „Es gab in der ‚Festung Europa’ keine objektive ‚Krise der Ernährungswirtschaft’, sondern politisch gesetzte Daten, wer zu ernähren sei und wer zu verhungern habe.“ (Ulrich Herbert) 

Die Ausländer-Kaloriensätze waren reduziert, besonders für Polen und sog. „Russen“. Für die typischen, mit Wasser streckbaren Eintopfgerichte wurde häufig Abfallgemüse verwendet. Ein Teil des Angelieferten blieb bei privaten Wirten hängen. 

Die Leimfabriken können für den Verpflegungsstand slawischer Arbeitskräfte stehen. Was der Abdecker übrig ließ, war in der Leimfabrik Goebel in Siegen hochbegehrt. Die Abfälle wurden bewacht. Aus Freudenberg heißt es, das sog. Leimfleisch werde von russischen Arbeitern, wenn sie seiner habhaft werden konnten, roh gegessen.
Endpunkt waren für die Siegerländer Güterbahnhöfe, von wo aus es per LKW oder zu Fuß in die Lager oder zu dezentralen Verteilstellen ging, wo sich regionale Interessenten wie auf dem Sklavenmarkt Arbeitskräfte aussuchen konnten. Das typische Lager bestand aus hölzernen Normbaracken des Arbeitsdienstes auf dem Betriebsgelände. Das Gelände war aufgrund der Luftschutzvorschriften dunkel zu halten. Es war bei den zivilen Arbeitskräften mit Maschen-, bei den Kriegsgefangenen mit Stacheldraht eingezäunt. Die Lager wurden in der Regel bewaffnet überwacht. Bettgestelle – sehr häufig drei übereinander – waren oft das einzige Mobiliar. Der Beheizung diente eine unzureichende Zahl von Eisenöfen, die mit Abfallholz niedrigsten Brennwerts befeuert wurden. Die Brandgefahr war hoch. Die sanitären Einrichtungen waren unzureichend. Im Wechsel der Jahreszeiten gab es nur kaltes Wasser, das nicht in Großgefäßen erhitzt werden konnte. Die Lager waren durchweg verlaust und verwanzt. Die Ernährung, die allein in einer Schlussphase des Kriegs für einen Teil der deutschen Bevölkerung zu wünschen übrig ließ und erst nach dem Krieg, in der sogenannten „schlechten Zeit“ eine Weile ganz unzureichend war, war dies bis April 1945 vor allem für die slawischen Arbeitskräfte ständig. Gute Versorgung hier und schlechte dort bildeten einen Zusammenhang. „Die Hungerrationen für die Russen waren … das Ergebnis des politischen Willens“ (Ulrich Herbert) des Regimes, einer rassistischen Politik. „Es gab in der ‚Festung Europa’ keine objektive ‚Krise der Ernährungswirtschaft’, sondern politisch gesetzte Daten, wer zu ernähren sei und wer zu verhungern habe.“ (Ulrich Herbert) Die Ausländer-Kaloriensätze waren reduziert, besonders für Polen und sog. „Russen“. Für die typischen, mit Wasser streckbaren Eintopfgerichte wurde häufig Abfallgemüse verwendet. Ein Teil des Angelieferten blieb bei privaten Wirten hängen. Die Leimfabriken können für den Verpflegungsstand slawischer Arbeitskräfte stehen. Was der Abdecker übrig ließ, war in der Leimfabrik Goebel in Siegen hochbegehrt. Die Abfälle wurden bewacht. Aus Freudenberg heißt es, das sog. Leimfleisch werde von russischen Arbeitern, wenn sie seiner habhaft werden konnten, roh gegessen.
Es galt das Prinzip strikter Trennung von der deutschen Volksgemeinschaft. War am Arbeitsplatz Kooperation notwendig, hatte es möglichst ein Gefälle zu geben: Hier der „Herrenmensch“, dort der Ausländer. Es sollte kein Solidaritätsgefühl aufkommen können. Das Verbot der Tischgemeinschaft und persönlicher Kontakte über den Arbeitszweck hinaus ließ sich bei der kleinen Minderheit der in Landwirtschaft und Haushalt Tätigen nicht gut umsetzen. Das ergab später zahlreiche Erzählungen über ein friedliches Einvernehmen zwischen Bauern und Ausländern.

Regelverstöße waren „streng, aber gerecht“ zu bestrafen. Das Strafspektrum reichte vom Latrinenleeren über Haftstrafen, Prügel und sonstige Misshandlungen bis zur Überweisung in eins der KZ-ähnlichen sog. Arbeitserziehungslager. Der Vorwurf des „Arbeitsvertragsbruchs“ war häufig, es kam zu Denunziationen wegen „Heimtücke“.
Es galt das Prinzip strikter Trennung von der deutschen Volksgemeinschaft. War am Arbeitsplatz Kooperation notwendig, hatte es möglichst ein Gefälle zu geben: Hier der „Herrenmensch“, dort der Ausländer. Es sollte kein Solidaritätsgefühl aufkommen können. Das Verbot der Tischgemeinschaft und persönlicher Kontakte über den Arbeitszweck hinaus ließ sich bei der kleinen Minderheit der in Landwirtschaft und Haushalt Tätigen nicht gut umsetzen. Das ergab später zahlreiche Erzählungen über ein friedliches Einvernehmen zwischen Bauern und Ausländern. Regelverstöße waren „streng, aber gerecht“ zu bestrafen. Das Strafspektrum reichte vom Latrinenleeren über Haftstrafen, Prügel und sonstige Misshandlungen bis zur Überweisung in eins der KZ-ähnlichen sog. Arbeitserziehungslager. Der Vorwurf des „Arbeitsvertragsbruchs“ war häufig, es kam zu Denunziationen wegen „Heimtücke“.
Nicht nur, aber gehäuft kam es in der Endphase des Regimes zu Mord und Totschlag vor allem an Arbeitskräften aus dem Osten: „Es ist der hiesigen Polizei und mir bekannt, daß in … Eiserfeld [und benachbarten Orten] … einige Tage vor dem Einmarsch der alliierten Truppen drei Menschen niedergeknallt wurden und verscharrt auf dem hiesigen Friedhof lagen. … Ähnliche Fälle von Erschießungen an Ausländern während der Bombardierung Siegens fanden laufend statt.“ 
Es gibt zahlreiche derartige Berichte aus allen Teilen des Siegerlands. Als abschließendes Beispiel dazu der Fall dreier abgeprügelter „Ostarbeiter“ in der Netpher Firma Heider Ende 1944. Ihre Peiniger verschwanden mit ihnen in einem Keller, aus dem die drei nie wieder auftauchten. Die Kellertüre wurde zugemauert. Im Juli 1980 informierte ein damaliger Augenzeuge der Prügelszenen, inzwischen Betriebsratsvorsitzender, die Staatsanwaltschaft über die nie verstummenden Gerüchte einer Mordaktion. Da sich oberhalb einer inzwischen gelegten schweren Betondecke „keine konkreten Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen“ ergaben, blieb der Keller jedoch verschlossen. Die Ermittlungen wurden eingestellt, die Akten 1985 vernichtet. 

Die hohe Zahl der nichtdeutschen Bombenopfer ging auch darauf zurück, dass bei Luftangriffen niemand die Baracken verlassen durfte, die verschlossen wurden. Verboten war der Bunkerzugang.
Nicht nur, aber gehäuft kam es in der Endphase des Regimes zu Mord und Totschlag vor allem an Arbeitskräften aus dem Osten: „Es ist der hiesigen Polizei und mir bekannt, daß in … Eiserfeld [und benachbarten Orten] … einige Tage vor dem Einmarsch der alliierten Truppen drei Menschen niedergeknallt wurden und verscharrt auf dem hiesigen Friedhof lagen. … Ähnliche Fälle von Erschießungen an Ausländern während der Bombardierung Siegens fanden laufend statt.“ Es gibt zahlreiche derartige Berichte aus allen Teilen des Siegerlands. Als abschließendes Beispiel dazu der Fall dreier abgeprügelter „Ostarbeiter“ in der Netpher Firma Heider Ende 1944. Ihre Peiniger verschwanden mit ihnen in einem Keller, aus dem die drei nie wieder auftauchten. Die Kellertüre wurde zugemauert. Im Juli 1980 informierte ein damaliger Augenzeuge der Prügelszenen, inzwischen Betriebsratsvorsitzender, die Staatsanwaltschaft über die nie verstummenden Gerüchte einer Mordaktion. Da sich oberhalb einer inzwischen gelegten schweren Betondecke „keine konkreten Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen“ ergaben, blieb der Keller jedoch verschlossen. Die Ermittlungen wurden eingestellt, die Akten 1985 vernichtet. Die hohe Zahl der nichtdeutschen Bombenopfer ging auch darauf zurück, dass bei Luftangriffen niemand die Baracken verlassen durfte, die verschlossen wurden. Verboten war der Bunkerzugang.
Unter den gegebenen Bedingungen der Arbeit, der Ernährung, des Wohnens gab es eine hohe Zahl von Kranken. Hauptkrankheit war die auf unzureichenden Lebensverhältnissen beruhende Tuberkulose. Zwar waren alle Zwangsarbeiter bei der AOK oder betrieblich versichert, aber einen Leistungsanspruch hatten sie nicht. Der Lagerführer entschied, ob jemand einem Arzt vorgestellt werden sollte, ins Krankenrevier durfte oder zu arbeiten hatte. In der Fludersbach gab es ein „Hilfskrankenhaus für Ostarbeiter“ mit angeschlossenem Ausländer-Friedhof. Es war gefürchtet: „Das war gleich ein Todesurteil“, meinte ein Zeitzeuge. 

Kinder

Wie schon bemerkt, war ein großer Teil der osteuropäischen Arbeitskräfte noch jugendlich. Ein besonderes Kapitel aber ist das der Lagerkinder aus Polen und der SU.

Am 10. Juni 1942 etwa übernahmen die Eiserfelder Ingo-Werke der SIEMAG 226 Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen. 28 von ihnen waren zwischen 12 und 14. Im Dahlbrucher Werk waren zwischen 1942 und 1945 294 sowjetische Zivilarbeiter tätig. 65 von ihnen waren 17 Jahre alt und jünger. Unter den 16 Untervierzehnjährigen waren auch Kleinkinder. Von den 137 Insassen des Ostarbeiterlagers der Firma Heinrich Bertrams 1944 waren 28 Kinder, von 67 der Firma Schallex 12 usw. Ein Schulbesuch war für niemand vorgesehen. 

Polnische und Ostarbeiterkinder galten ab zehn Jahren als Jugendliche und arbeitsfähig. Konnten sie ihre Ernährung noch nicht selbst erarbeiten, waren sie aus den Rationen für die Erwachsenen zu versorgen.
Unter den gegebenen Bedingungen der Arbeit, der Ernährung, des Wohnens gab es eine hohe Zahl von Kranken. Hauptkrankheit war die auf unzureichenden Lebensverhältnissen beruhende Tuberkulose. Zwar waren alle Zwangsarbeiter bei der AOK oder betrieblich versichert, aber einen Leistungsanspruch hatten sie nicht. Der Lagerführer entschied, ob jemand einem Arzt vorgestellt werden sollte, ins Krankenrevier durfte oder zu arbeiten hatte. In der Fludersbach gab es ein „Hilfskrankenhaus für Ostarbeiter“ mit angeschlossenem Ausländer-Friedhof. Es war gefürchtet: „Das war gleich ein Todesurteil“, meinte ein Zeitzeuge. Kinder Wie schon bemerkt, war ein großer Teil der osteuropäischen Arbeitskräfte noch jugendlich. Ein besonderes Kapitel aber ist das der Lagerkinder aus Polen und der SU. Am 10. Juni 1942 etwa übernahmen die Eiserfelder Ingo-Werke der SIEMAG 226 Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen. 28 von ihnen waren zwischen 12 und 14. Im Dahlbrucher Werk waren zwischen 1942 und 1945 294 sowjetische Zivilarbeiter tätig. 65 von ihnen waren 17 Jahre alt und jünger. Unter den 16 Untervierzehnjährigen waren auch Kleinkinder. Von den 137 Insassen des Ostarbeiterlagers der Firma Heinrich Bertrams 1944 waren 28 Kinder, von 67 der Firma Schallex 12 usw. Ein Schulbesuch war für niemand vorgesehen. Polnische und Ostarbeiterkinder galten ab zehn Jahren als Jugendliche und arbeitsfähig. Konnten sie ihre Ernährung noch nicht selbst erarbeiten, waren sie aus den Rationen für die Erwachsenen zu versorgen.
Die Siegener Friedhofskartei der Zwangsarbeiter nennt 438 altersmäßig Bestimmte. 101 wurden nicht älter als 14, die meisten starben als Säugling oder Kleinkind. Die Kindergefangenen gehen zurück auf die erbarmungslosen Beschaffungsaktionen. 

Vom Frühjahr bis zum Herbst 1944 gab es in der besetzten SU die sogenannte „Heuaktion“, die ausschließlich Kindern galt und etwa 30.000 Opfer hatte.
Es versteht sich, dass es keinen besonderen Schutz weder für Schwangere noch für Neugeborene gab, wohl aber eine rassistische Sichtung der völkisch-biologischen Qualität der Kinder, ihre Fortnahme und Überführung in die „Volksgemeinschaft“. Dafür sprechen im Siegerland Vornamen wie Karl Heinz, Lotte, Waltraud oder Karl Georg bei Kindern sowjetischer Nationalität. 

Juristische Konsequenzen aus der Zwangsarbeit nach dem Regime-Ende
Wie die NS-Verbrechen insgesamt fand auch die Zwangsarbeit in der westdeutschen Rechtsprechung nur ein geringes Echo. In dem Nürnberger Nachfolgeprozess gegen führende Figuren des Flick-Konzerns kam es zu zwei Verurteilungen wegen u. a. Zwangsarbeit im Siegerland. Friedrich Flick und der SIEMAG-Eigentümer Bernhard Weiss wurden zu Haftstrafen verurteilt. Weiss war 1949 wieder frei, Flick 1950. Erich Böhne, Chef der Kruppschen Bergverwaltung bekam eine Haftstrafe wegen Verbrechen an sowjetischen Arbeitern auf Siegerländer Gruben und war 1949 wieder frei.

Es gab ein paar weitere Urteile gegen subalterne Täter. Sie waren mit einer Ausnahme – hier Haftende 1955 – spätestens Anfang der 1950er Jahre entlassen. 
Ein Stimmungsbild bietet die Rückkehr des Ex-Polizeibeamten Hermann Hees 1952 nach Burbach, „zur Freude der Angehörigen sowie des ganzen Dorfes“. „Das Tambour-Korps der freiwilligen Feuerwehr brachte dem Heimkehrer am Abend ein Ständchen.“ 

Der Alte Parteigenosse Hees war wegen Erschießung von Zwangsarbeitern in Metz 1947 zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt worden. Er habe, schrieb die Ortszeitung, einen jahrelangen „Leidensweg durch französische Kerker mit unsagbaren Foltern und Leiden“ hinter sich.
Die Siegener Friedhofskartei der Zwangsarbeiter nennt 438 altersmäßig Bestimmte. 101 wurden nicht älter als 14, die meisten starben als Säugling oder Kleinkind. Die Kindergefangenen gehen zurück auf die erbarmungslosen Beschaffungsaktionen. Vom Frühjahr bis zum Herbst 1944 gab es in der besetzten SU die sogenannte „Heuaktion“, die ausschließlich Kindern galt und etwa 30.000 Opfer hatte. Es versteht sich, dass es keinen besonderen Schutz weder für Schwangere noch für Neugeborene gab, wohl aber eine rassistische Sichtung der völkisch-biologischen Qualität der Kinder, ihre Fortnahme und Überführung in die „Volksgemeinschaft“. Dafür sprechen im Siegerland Vornamen wie Karl Heinz, Lotte, Waltraud oder Karl Georg bei Kindern sowjetischer Nationalität. Juristische Konsequenzen aus der Zwangsarbeit nach dem Regime-Ende Wie die NS-Verbrechen insgesamt fand auch die Zwangsarbeit in der westdeutschen Rechtsprechung nur ein geringes Echo. In dem Nürnberger Nachfolgeprozess gegen führende Figuren des Flick-Konzerns kam es zu zwei Verurteilungen wegen u. a. Zwangsarbeit im Siegerland. Friedrich Flick und der SIEMAG-Eigentümer Bernhard Weiss wurden zu Haftstrafen verurteilt. Weiss war 1949 wieder frei, Flick 1950. Erich Böhne, Chef der Kruppschen Bergverwaltung bekam eine Haftstrafe wegen Verbrechen an sowjetischen Arbeitern auf Siegerländer Gruben und war 1949 wieder frei. Es gab ein paar weitere Urteile gegen subalterne Täter. Sie waren mit einer Ausnahme – hier Haftende 1955 – spätestens Anfang der 1950er Jahre entlassen. Ein Stimmungsbild bietet die Rückkehr des Ex-Polizeibeamten Hermann Hees 1952 nach Burbach, „zur Freude der Angehörigen sowie des ganzen Dorfes“. „Das Tambour-Korps der freiwilligen Feuerwehr brachte dem Heimkehrer am Abend ein Ständchen.“ Der Alte Parteigenosse Hees war wegen Erschießung von Zwangsarbeitern in Metz 1947 zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt worden. Er habe, schrieb die Ortszeitung, einen jahrelangen „Leidensweg durch französische Kerker mit unsagbaren Foltern und Leiden“ hinter sich.
An die Stelle des „antifaschistischen Konsenses“ der Jahre 1945 und 1946 war inzwischen die Staatsdoktrin des Antikommunismus getreten. Der hatte andere Themen als NS-Verbrechen. 

In die auf alter Basis minus Antisemitismus neu gestiftete Volksgemeinschaft, nun eine Opfergemeinschaft, ließen sich die alten Protagonisten und ihre Sichtweisen mühelos integrieren. Die Verbrechen an den „Fremdarbeitern“ nicht, sie unterlagen wie so manches dem Vergessen. 

Mehr als fünf Jahrzehnte nach den Ereignissen gab es nach einem Ende der 1980er Jahre aufkommenden öffentlichen Interesse für einen sehr kleinen Teil der Opfer bescheidene Entschädigungen. Diese Aufmerksamkeit ist inzwischen wieder erloschen. Heute beziehen sich neun der zehn ersten Google-Meldungen bei „Zwangsarbeit“ plus „Entschädigung“ auf „ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ „unter einer ausländischen Macht“. Verantwortungsumkehr stellt die Geschichte auf den Kopf.
An die Stelle des „antifaschistischen Konsenses“ der Jahre 1945 und 1946 war inzwischen die Staatsdoktrin des Antikommunismus getreten. Der hatte andere Themen als NS-Verbrechen. In die auf alter Basis minus Antisemitismus neu gestiftete Volksgemeinschaft, nun eine Opfergemeinschaft, ließen sich die alten Protagonisten und ihre Sichtweisen mühelos integrieren. Die Verbrechen an den „Fremdarbeitern“ nicht, sie unterlagen wie so manches dem Vergessen. Mehr als fünf Jahrzehnte nach den Ereignissen gab es nach einem Ende der 1980er Jahre aufkommenden öffentlichen Interesse für einen sehr kleinen Teil der Opfer bescheidene Entschädigungen. Diese Aufmerksamkeit ist inzwischen wieder erloschen. Heute beziehen sich neun der zehn ersten Google-Meldungen bei „Zwangsarbeit“ plus „Entschädigung“ auf „ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ „unter einer ausländischen Macht“. Verantwortungsumkehr stellt die Geschichte auf den Kopf.