Siegen. . Am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, begrüßt ein Siegener Freunde mit Hitlergruß und Heil-Rufen. Ein Student macht ein Foto und erstattet Anzeige

  • 29-Jähriger empfängt Freunde am Bahnhof mit Hitlergruß
  • Student macht Foto und erstattet Anzeige
  • Geldstrafe von 1500 Euro für Heil-Rufe und Hitlergruß

Weil er am Siegener Bahnhof mit dem Hitlergruß Freunde empfangen und dazu „Heil“ gerufen hat, ist ein junger Mann vom Amtsgericht Siegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nur weil ein Student Courage beweist, kommt es überhaupt erst zur Anzeige.

Der Vorfall

Am 20. April diesen Jahres, dem Geburtstag Adolf Hitlers, hat der 29-jährige Angeklagte am Siegener Bahnhof auf Freunde gewartet. „Dass es der spezielle Tag war, wusste ich nicht“, gibt er vor Gericht zu Protokoll. Auch, dass sein Lonsdale-Hemd – eine in rechtsradikalen Kreisen gern getragene Modemarke – eben diesen zugeordnet werden könne, wollte der Sicherheitsbeamte nicht zugeben. „Ich habe ‘Hi’ und nicht ‘Heil’ gerufen – das kann man, wenn man weiter weg steht, auch schon mal verwechseln.“ Der Siegener drückt mit seinem Daumen nervös auf seiner Hand herum, verzieht schmerzhaft das Gesicht.

Ein Bekannter, der direkt neben ihm gestanden haben soll, ist ebenfalls geladen. „Was hat er denn gerufen?“, will Richterin Nena Roeske wissen. „Guten Morgen oder Moje“, erklärt der Freudenberger. Oberamtsanwältin Barbara Knebel verdreht ungläubig die Augen. „Ich rufe auch noch abends um 8 Guten Moje“, ergänzt er.

Die Anzeige

Der Student, der den Vorfall erst zur Anzeige gebracht hat, ist – wie beim ersten Verhandlungstermin – nicht da. Richterin Roeske wundert sich: „Er sollte vorgeführt werden.“ Die Sitzung wird unterbrochen. Nach rund 30 Minuten Pause klopft es schließlich an der Tür des Gerichtssaales. Die Polizei hat den Siegener im Schlepptau.

Der Student, lange blonde Haare und Bart, schlurft in den Saal. „Die Ladung ist nicht richtig zugestellt worden“, sagt der 27-Jährige. Am 20. April habe er zunächst mit dem Rücken zum Angeklagten gestanden. Dabei habe er den „Heil“-Ruf gehört. Als er sich umdreht, habe er den ausgestreckten Arm gesehen. Damit er das später auch beweisen kann, macht er ein Foto vom Angeklagten, bringt die Tat später bei der Polizei noch zur Anzeige – sonst wäre der damit davon gekommen.

Das Urteil

„Weil Sie bisherige Geldstrafen noch nicht abgeschreckt haben, beantrage ich einen Monat zur Bewährung und 400 Euro Bußgeld“, fordert Staatsanwältin Knebel. Richterin Roeske belässt es mit ihrem Urteil, einer Geldstrafe von 1500 Euro, bei einem weiteren Warnschuss. „Beim nächsten Mal kommen sie nicht damit davon.“

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