Siegen. . Der Mann, der seine Ehefrau im Januar mit 41 Messerstichen tötete, muss für zehn Jahre und zwei Wochen hinter Gitter.
Der Mann, der seine Ehefrau in den frühen Morgenstunden des 13. Januar 2016 mit 41 Messerstichen getötet hat, soll für zehn Jahre und zwei Wochen ins Gefängnis. Die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach verkündete das Urteil des Siegener Schwurgerichts am Donnerstag um 12.35 Uhr. Nurik W. hörte mit gesenktem Kopf zu.
Nach seinem weitgehenden Geständnis und den Plädoyers ging es eigentlich nur noch um die Höhe der Strafe. An der Schuld des 32-Jährigen bestand kein Zweifel.
Ehe ohne Liebesbeziehung
Der Angeklagte und nunmehr Verurteilte schaffte es gut 30 Minuten lang, der folgenden Begründung ebenfalls ruhig zu folgen. Dann musste er wieder zum Taschentuch greifen, war sein beständiges Schluchzen im mäßig gefüllten und ansonsten ruhigen Saal 165 deutlich zu hören. Ansonsten gab es nur die Stimme der Dolmetscherin und die der Richterin, die die Vorgeschichte des Paares und der Tat noch einmal trefflich skizzierte. Nurik W. und seine Frau seien 2008 in die Bundesrepublik gereist, hätten sich ein Arbeitsleben und einen Bekanntenkreis aufgebaut. Nachweislich 2010 gab es erstmals einen Vorfall, bei dem die Eifersucht des Ehemanns zum Ausbruch kam, spätestens drei Jahre danach habe das spätere Opfer erstmals an eine Trennung respektive eine Fortsetzung der Ehe ohne Liebesbeziehung gedacht, fasste Dreisbach weiter zusammen. Nach außen hätten die beiden dabei weiter ein glückliches Bild aufrechterhalten.
Die Kammer verhängte für den „Ausraster“ vom 23. Dezember 2015, bei dem Nurik W. nach einem gescheiterten Suizidversuch einen Teil der Wohnung demoliert und seine Frau mindestens einmal ins Gesicht geschlagen hatte, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je einem Euro, die sich im Urteil in den zwei Wochen niederschlägt. Für den Totschlag setzten die Richter zehn Jahre an, blieben damit deutlich näher an den geforderten zwölf Jahren der Staatsanwältin als beim Verteidiger, der mit Blick auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit seines Mandanten die Hälfte beantragt hatte.
Die Mutter genommen
Das Gericht hielt W. in Einklang mit dem psychiatrischen Gutachten und der Auffassung der Anklage für uneingeschränkt schuldfähig. Nurik W. habe sich jahrelang mit der Untreue seiner Ehefrau beschäftigt, „was Anderes ist Eifersucht ja nicht“, und über zum Teil extreme Reaktionen nachgedacht, habe mit Gewalt gegen sich selbst, gegen andere und eben auch seine Frau gedroht.
Die Reue und die Trauer des Mannes wurden ihm positiv angerechnet. Strafschärfend werteten die Richter unter anderem den langen Todeskampf des Opfers. Der hat mutmaßlich rund zehn Minuten gedauert. Zudem habe W. seinen Kindern die Mutter genommen. Die Söhne leben inzwischen bei den Großeltern.