Siegen. . Nurik W. hat gestanden, seine Frau mit 41 Messerstichen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre und einen Monat Haft.

Am Donnerstagmittag um 12.30 Uhr will das Schwurgericht das Urteil gegen Nurik W. verkünden, der gestanden hat, seine Frau am 23. Dezember geschlagen und am 13. Januar mit 41 Messerstichen umgebracht zu haben. Dabei machte der 32-Jährige gestern im letzten Wort deutlich, dass ihm die Höhe der Strafe egal ist. „Sie können mich nicht bestrafen. Ich bin bereits bestraft, denn ich habe meine Frau getötet, die ich über alles geliebt habe“, sagte er und ließ einmal mehr die Tränen ungehemmt fließen.

Sein Leben, seine Familie seien durch ihn zerstört worden, er werde seine Kinder jahrelang nicht sehen können und wisse auch gar nicht, „wie ich ihnen erklären soll, dass ich ihre Mutter getötet habe“. Abschließend bat er um „ein gerechtes Urteil“. Das Gericht hat die Wahl zwischen zwölf Jahren und einem Monat, die von Staatsanwältin Bettina Dickel beantragt wurden, sowie dem Antrag des Verteidigers, der sechs Jahre und einen Monat für ausreichend hielt.

Verteidiger plädiert auf Affekthandlung

Die Anklagevertreterin hielt Nurik W. das Geständnis zugute und unterstrich ausdrücklich, ihm die Reue und die Trauer über den Tod seiner Frau zu glauben. Mit dem Sachverständigen schloss sie dennoch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten entschieden aus. W. sei sich seiner Aggression und Eifersucht seit langem bewusst gewesen. Entsprechend sei eine tiefgreifende Bewusstseinstrübung in der Tatnacht auszuschließen. Selbst wenn es die Provokation durch eine verbale sexuelle Demütigung gegeben habe, sei der Täter danach erst in die Küche gegangen, habe noch etwas getrunken und sich selbst geritzt.

Die Tötungshandlung sei nicht unmittelbare Folge gewesen. W. müsse sich zudem vorhalten lassen, zu keinem Zeitpunkt an seine Kinder gedacht zu haben, die durch seine Tat gleich beide Eltern verloren hätten. Verteidiger Alexander Dell hielt den hohen Strafantrag für „jenseits von Gut und Böse“ und widersprach den Ausführungen Dickels. Wenn ein Mensch einen anderen mit 41 Stichen töte, müsse der gesunde Menschenverstand von einer Affekthandlung ausgehen. Sein Mandant habe zwischen Weihnachten und der Tatnacht, als er wegen der Körperverletzung zehn Tage nicht in die eheliche Wohnung durfte, unter Schuld- und Wertlosigkeitsgefühlen sowie einem Mangel an Selbstbewusstsein gelitten. Dies seien Hinweise auf eine Depression und einen Affektzustand bei der Tat, den er aufgrund seiner Persönlichkeit nicht habe unterdrücken können und der zu einer Reduzierung des Strafmaßes führen müsse.

Psychiatrie verlassen

Hatte der Anwalt bisher einen eher kühlen und sachlichen Eindruck hinterlassen, wirkte er bei seinem Schlussvortrag emotional und sehr involviert. Der Angeklagte habe schwer darunter gelitten, als er herausfand, dass seine Frau mit anderen Männern flirtete. Leider habe er nach den Vorfällen am 23. Dezember die Psychiatrie eigenständig verlassen. Eine längere Therapie hätte sicherlich ein Wendepunkt sein und die spätere Tat verhindern können, bedauerte Dell.

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