Siegen. . Bei der Bürgersprechstunde im Kreishaus können Beschwerden über Entscheidungen von Behörden und Ämtern vorgebracht werden

Der Petitionsausschuss des NRW-Landtags kommt zu seiner Bürgersprechstunde nach Siegen. Am Montag, 6. Juni, können sich Bürger, die Beschwerden über Entscheidungen von Behörden und Ämtern vorbringen möchten, von 14 bis 18 Uhr im Kreishaus an das Gremium wenden. Zuletzt hatte in der Region eine solche Bürgersprechstunde vor zwölf Jahren in Olpe stattgefunden.

Was ist der Petitionsausschuss?

Der Petitionsausschuss hat eine ähnliche Funktion wie Schiedsleute auf kommunaler Ebene. Bürger, die mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden sind, können ihren Einspruch äußern, die 25 Mitglieder aus allen Fraktionen des NRW-Landtags prüfen dann den Vorgang und kontrollieren auf diese Weise die Verwaltung. Entscheidungen werden einstimmig und nichtöffentlich getroffen. Einstimmigkeit deshalb, weil der Bürger im Fokus stehen soll, keine Parteipolitik. Es geht um Vermittlung, Mediation.

Der Ausschuss prüft dabei zunächst, ob alles korrekt gelaufen ist und gibt der Behörde gegebenenfalls Handlungsempfehlungen. Bei sogenannten 41a-Terminen holt der Petitionsausschuss die Beteiligten an einen Tisch und vermittelt zwischen den Parteien, in diesem Fall Bürger und Behörde. „Es geht meist juristisch korrekt zu, wir suchen nach dem Ermessensspielraum, der Lücke zum Kompromiss“, erklärt Sandra Ledig, Referatsleiterin Petition in der Landtagsverwaltung.

Gut 30 Prozent der Entscheidungen fallen zugunsten des Petitenten. „Wir tragen“, sagt die Siegener SPD-Abgeordnete und Ausschussmitglied Tanja Wagener, „immer dazu bei, dass die Bürger Verwaltungsverhalten besser verstehen.“

Mit welchen Problemen kann man sich an den Petitionsausschuss wenden?

Mit allem, was Behördenentscheidungen betrifft, mit denen Bürger nicht einverstanden sind. Das können auch höchst individuelle private Fragen sein, etwa wenn ein Windrad in der Nähe zu laut ist oder die Pension nicht korrekt berechnet wurde. „Fürs Zivilrecht sind wir aber nicht zuständig“, sagt Tanja Wagener, „Nachbarschaftsstreitigkeiten regeln Gerichte.“

Muss man eine Mindestanzahl Unterschriften für eine Petition einreichen?

Nein, der Petitionsausschuss kennt kein Quorum. Eine Person reicht bereits, jeder kann seine individuelle Petition als Einzelperson einreichen. Einzige Bedingung: Sie muss schriftlich vorliegen. Wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, kann sich von den Ausschussmitgliedern helfen lassen.

Die Begehren, die auf Webseiten wie openpetition.de oder change.org unterzeichnet werden, landen übrigens nicht im Landtag. „Viele denken, das sei ein Selbstläufer“ sagt Sandra Ledig.

Was sind häufige Themen der Petitionen?

Zugenommen haben in letzter Zeit Petitionen zum Ausländerrecht – zum Beispiel Flüchtlinge, die Widerspruch einlegen gegen ihren Aufenthaltsentscheid und so versuchen, die Abschiebung zu verzögern oder zu verhindern. In gewisser Weise sei der Petitionsausschuss ein Seismograf für gesellschaftliche Probleme, so Sandra Ledig: Wenn vermehrt Schwierigkeiten in einem Bereich auftreten, häufen sich auch die Petitionen. Siehe Flüchtlinge.

Wie sieht es im Siegerland aus?

„Die Menschen hier sind offenbar sehr glücklich“, sagt Sandra Ledig, „wirklich viel kommt nicht aus der Region.“ In dieser Legislaturperiode, in den vier Jahren seit der letzten Landtagswahl, habe es bislang 158 Petitionen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein gegeben, 82 davon aus der Stadt Siegen. Themen waren zum Beispiel die Lärmemission eines Bauunternehmens, die der Kreis unterbinden sollte, häufig geht es um Wohngeld oder Betreuungsfragen.