Siegen. . Angeklagter aus Neunkirchen kann sich nicht mehr an den Tattag erinnern. Wegen eines Promillewertes von 3,38 ist der Mann nur bedingt schuldfähig. Private Probleme sind Schuld am Alkohol-Exzess.
Wegen fahrlässiger Trunkenheit ist ein 30-Jähriger Neunkirchener vor dem Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Er war volltrunken mit seinem Auto eine Böschung hochgefahren und auf der Kölner Straße weitergefahren.
Private Probleme
„Ich würde gerne etwas sagen, weiß aber von dem Tag nichts mehr“, sagt der Staplerfahrer vor Gericht aus. An seine Alkohol-Fahrt im Oktober vergangenen Jahres hat er keine Erinnerungen mehr. 3,38 Promille sind bei einer Blutprobe festgestellt worden. „Andere Leute wären da schon tot“, sagt Richterin Nena Roeske. Von Richterin Roeske zum Grund seines Alkohol-Exzesses befragt, sagte er, es sei ihm alles zu viel geworden. „Ich habe mein Haus verloren, meine Frau hat die Scheidung eingereicht und ich sollte mein Kind nicht mehr sehen dürfen.“ Nach seiner Tat habe er sich allerdings sofort in psychiatrische Behandlung begeben. „Meine Frau hat mir einen Haufen Schulden hinterlassen.“
Erst die Zeugen bringen Licht ins Dunkel, was die Alkohol-Fahrt angeht. Einem Polizisten, der eigentlich privat unterwegs war, fiel die Fahrweise des Angeklagten auf: „Im Augenwinkel habe ich gesehen, wie ein Auto die Böschung hochgefahren und dann wieder runter gerollt ist. Das kam mir seltsam vor.“ Zwar versuchte der Beamte den Neunkirchener aufzuhalten, der fuhr aber mit „quietschenden Reifen und in Schlangenlinien“ davon, ehe eine Streife ihn anhalten konnte.
„Als wir ihn angehalten haben, wirkte er noch recht aufnahmefähig auf mich“, sagt die Polizistin. Auf der Fahrt zur Wache nach Siegen sei er „sehr redselig“ gewesen. Dann habe der Staplerfahrer allerdings „rapide abgebaut“ und konnte den Streifenwagen nicht mehr alleine verlassen.
Schuldunfähig
Da der Neunkirchener wegen ähnlicher Vergehen bereits vorbestraft ist, forderte die Staatsanwaltschaft drei Monate, ausgesetzt zur Bewährung sowie eine Geldstrafe und eine 18-monatige Führerscheinsperre.
Dieser Forderung ist Richterin Nena Roeske mit ihrem Urteil nachgekommen. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Führerschein konnte der 30-Jährige nicht belangt werden. Richterin Nena Roeske stellte eine Schuldunfähigkeit fest. Das Urteil ist rechtskräftig.