Wilnsdorf. .
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Beschluss des Wilnsdorfer Gemeinderates bestätigt, das Bürgerbegehren in Sachen Windkraft für unzulässig zu erklären. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten dort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, wonach der Gemeinderat unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erklären sollte.
Verwaltung sieht sich bestätigt
Die Bürger begehrten, dass neue Windkraftanlagen in der Gemeinde Wilnsdorf einen Mindestabstand von zwei Kilometern zu Wohngebieten einhalten sollten — faktisch hätte das dazu geführt, dass kaum ein zulässiger Standort übrig geblieben wäre. Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf erklärte dieses Ansinnen in seiner Sitzung im November des Vorjahres für unzulässig, da Bürgerbegehren per Gesetz nicht in die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen eingreifen dürfen. Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht ohne Einschränkungen an. „Der Gerichtsbeschluss bestätigt nicht nur die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, sondern auch unseren eingeschlagenen Weg bei der Windkraftplanung“, kommentiert Bürgermeisterin Christa Schuppler. Er bescheinige der Verwaltung fachlich und rechtlich kompetente Arbeit.
Zu den anstehenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und Erstellung von Bebauungsplänen für die beiden geplanten Windkraftzonen „Kalteiche“ und Gernsbacher/Tiefenrother Höhe“ ergänzt Schuppler: „Wir wollen die Öffentlichkeit weiterhin intensiv in die Planungen einbeziehen“. Der Rat hatte vor wenigen Tagen das Planverfahren für die Erweiterung des Kalteiche-Windparks von drei auf sechs Anlagen eingeleitet.