Siegen. . Im Messerstich-Prozess haben sich Kammer, Verteidigung und Staatsanwalt auf einen Deal geeinigt. Den Angeklagten erwartet eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Messerstich-Prozess haben sich Kammer, Verteidigung und Staatsanwalt auf einen Deal geeinigt. Den Angeklagten erwartet eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird. Teil dieser Abmachung ist, dass der 27-jährige Angeklagte umfassend aussagt. Die Gespräche wurden auf Initiative der Kammer geführt, erklärt die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach am Donnerstag, denn nach bisheriger Beweislage sei dem Mann aus Eritrea kein Tötungsvorsatz nachzuweisen. Alle Parteien gehen von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Das Urteil wird am Freitag um 10 Uhr gesprochen.
Nährboden für Konflikte
Weitere Bewährungsauflage: Der Angeklagte darf in Zukunft keinen Alkohol trinken. Denn ohne Bier und Schnaps wäre die Situation an jenem 19. April gegen 3.20 Uhr in der Asylunterkunft wohl nicht derart eskaliert. Der Angeklagte hatte sich damals mit einem Messer bewaffnet und im Gerangel zugestochen, gibt er zu,. Dabei wurde sein Mitbewohner, ein 22-jähriger Marokkaner, lebensgefährlich am Hals verletzt. Zur Tatzeit müsse er 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, rechnet Psychiater Dr. Michael Mattes in seinem Gutachten vor. Es habe eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit vorgelegen. Der Angeklagte habe erst in Deutschland, also ab September 2013, mit dem Alkoholkonsum angefangen, sei deshalb auch nicht im Umgang damit trainiert. „Er weiß einfach nicht, wie ihn so eine Flasche Obstler weghaut.“
Mattes schätzt den Angeklagten eher als einen defensiven und freundlichen Typ ein. Es sei wichtig, dass er in Zukunft eine Beschäftigung findet. Laut Gutachten leidet der Angeklagte unter keiner psychischen Erkrankung. Sein Verhalten sei auf eher auf Anpassungsprozesse zurück zu führen. Die Lage in so einer Asylunterkunft könne zudem belastend sein. Viele Kulturen, viele Sprachen. „Das reinste Babylon. Ein Nährboden für Konflikte.“
In seinem Plädoyer geht Staatsanwalt Patrick Baron von Grothuss auf die besondere Rolle der Zeugen in diesem Verfahren ein. Zwei wichtige Zeugen sagten nicht aus, weil der eine bereits nach Italien abgeschoben wurde und der andere zurück nach Albanien gereist ist. Zudem habe der Geschädigte „kein überzeugendes Bild abgegeben“, da er ebenfalls große Erinnerungslücken offenbarte. Auch der Marokkaner war zur Tatzeit stark alkoholisiert. „Der Angeklagte hat nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt, aber zugestochen, um zu verletzen.“ Er fordert eine Gesamtstrafe (im selben Verfahren wurde noch eine Körperverletzung vom März verhandelt), von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Verteidiger Andreas Trode bescheinigt seinem Mandanten eine günstige Sozialprognose, „obwohl er ein übles Leben hatte“. Er fordert eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Seit April in U-Haft
- Der Angeklagte sitzt seit dem 19. April in Untersuchungshaft in Attendorn. Nach der Urteilsverkündung wird er entlassen und wird dann wieder Freudenberg zugewiesen.
- Der 27-Jährige wird dann allerdings nicht in die Unterkunft über der Feuerwehr einziehen, weil dort immer noch der geschädigte Marokkaner lebt.
Folgen Sie uns auch bei Facebook .