Siegen. .

Die Vorwürfe lauten auf Missbrauch. Der Angeklagte Miroslaw B. (28) soll sich im Februar 2013 vor der damals 13-jährigen Nichte P. seiner Frau entblößt haben. Im Oktober beobachtete deren 11-jährige Schwester N. ihn der Anklage nach beim Masturbieren. Vorher soll er sie zu sexuellen Taten aufgefordert haben. Beide Vorfälle werden seit gestern im Siegener Landgericht verhandelt. B. hat die Taten zugegeben. Allerdings versucht er, beide zu verharmlosen.

Die Mädchen seien ständig bei ihm und seiner Frau gewesen, berichtet er. Sie hätten immer Fragen gestellt „wegen Jungs“. Dadurch sei das Thema Sex aufgekommen. Es sei viel gelacht worden, erzählt er.

Fragwürdige Scherze

Er habe P. gefragt, ob sie schon einmal einen Penis gesehen hätte, sich umgedreht und den Finger in den Hosenschlitz gesteckt. „Da hast du ihn“, will er gesagt haben. Alles ein Scherz, findet B. immer noch. Die zweite Sache schätzt der Angeklagte selbst als bedeutsamer ein. Da war er mit seiner 13-jährigen Tochter und N. zu Besuch bei seiner Schwester im Siegerland – der erste Vorfall geschah in einer anderen Stadt – und übernachtete mit den beiden Mädchen in einem Bett. N. habe sehr an ihm gehangen. Seine Schwester habe N. angeboten, in einem anderen Zimmer zu schlafen, sie habe aber bei ihm bleiben wollen. Er sei betrunken gewesen, habe sich zwischen die beiden aus seiner Sicht eingeschlafenen Kinder gelegt, ein Porno-Video auf dem Mobiltelefon angesehen und sich selbst befriedigt. Dann erst sei ihm aufgefallen, dass N. nicht schlafe, „dann habe ich aufgehört“.

Im Oktober 2014 erfuhr seine Frau durch Facebook-Kontakt mit den Nichten, was passiert war. Sie warf den Angeklagten aus dem Haus, später kam es zur Versöhnung. Die Gattin bestätigte die Aussagen ihres Mannes.

Ehefrau war eifersüchtig

Die Zeugin bemüht sich auffällig, die ältere Nichte in schlechtem Licht zu schildern. Das Mädchen habe sich schamlos benommen, sei halbnackt durch die Wohnung gelaufen und habe auf dem Schoß ihres Mannes gesessen. Der habe versichert, dass alles nur als Scherz aufzufassen. Sie sei dennoch eifersüchtig gewesen, zumal es regelmäßigen Chatverkehr zwischen dem Angeklagten und der Nichte gegeben habe.

Von harmlosen Vorfällen und Scherzen will der Vater der beiden Mädchen nichts wissen. Er selbst sei zur Tatzeit im Gefängnis gewesen, habe seinen Töchtern dadurch großen Schmerz zugefügt. Seinem Schwager wirft er vor, das Vertrauen der Kinder erworben und furchtbar ausgenutzt zu haben. Die Verhandlung geht am 2. Dezember weiter.