Siegen-Wittgenstein/Limburg. . Wegen Verbreitung antisemitischer Transparente und Schändung eines jüdischen Mahnmals sind zwei Männer aus dem Siegerland zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Wegen Verbreitung antisemitischer Transparente und Schändung eines jüdischen Mahnmals sind zwei Männer aus dem Siegerland zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hätten am 9. November 2013, dem 75. Jahrestag der Pogromnacht im Dritten Reich, in Bad Berleburg einen Wildschweinkopf mit einem Fleischerhaken an einem Mahnmal befestigt. Im Maul des Schweins wurde eine zerrissene israelische Nationalflagge gefunden. Die Gedenkstätte war mit roter Farbe beschmiert.

In dem Berufungsprozess bestätigte der Richter am Freitag die Strafe von 16 Monaten gegen einen 26-jährigen Angeklagten. Sein 24-jähriger Mittäter, der im ersten Prozess in Dillenburg noch freigesprochen worden war, erhielt elf Monate. Das Gericht befand sie der Volksverhetzung für schuldig.

Außerdem wurde den beiden zur Last gelegt, siebenmal Transparente mit der Aufschrift „Die ewige Lüge lebt weiter“ an unterschiedlichen Orten im Lahn-Dill-Kreis aufgehängt zu haben. Deshalb wurde der Fall in Hessen verhandelt. Genspuren an den Bannern überführten den jüngeren Angeklagten.

Verteidigen ließen sich die Angeklagten von einem Ex-NPD-Landesvize in Hessen und einem ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Republikaner.

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