Siegerland. . Tierschützer nennen Kreuztaler Betrieb im Netz mit Namen und dürfen weiter vor mutmaßlichen Missständen in dem Betrieb warnen, so das Oberlandesgericht Hamm.
Die Hundezucht Jung aus Kreuztal hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Niederlage einstecken müssen. Die Organisation Animal Rights Watch darf weiter vor mutmaßlichen Missständen in dem Betrieb warnen und in diesem Zusammenhang auch den Namen des Züchters nennen.
Das entschied der dritte Zivilsenat mit Beschluss vom 29. April und bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Siegen, das geurteilt hatte, die Berichterstattung auf www.ariwa.org verletze nicht die Persönlichkeitsrechte des Züchters. Gegen die Namensnennung durch die Tierschützer hatte Karl Michael von Fugler, Ehemann der Betreiberin, geklagt. Gegenüber dieser Zeitung kündigte er an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. „Alle Tiere, die verkauft werden stammen aus Familienzucht. Kein Tier wurde aus Osteuropa geholt.“
Verdacht – Hundehändler importiert Tiere aus Massenzuchten in Osteuropa
Genau das behauptet indes Animal Rights Watch. Die Verkaufsannoncen vermittelten den Eindruck einer Familienzucht. Seit Jahren stehe der Betrieb aber im Verdacht, Rassehunde illegal aus Massezuchten aus Osteuropa zu importieren. „Oft müssen geschädigte Kunden vor Gericht Tierarztkosten einklagen, vom Leid der Hunde ganz zu schweigen“, sagt Jürgen Foß, Gründer der Organisation.
„Bei der Frage des illegalen Hundeimports aus östlichen Ländern und dem daraus resultierenden Handel mit häufig kranken Tieren handelt es sich um einen in der breiten Öffentlichkeit diskutierten Bereich und damit um ein Thema von durchaus gewichtiger Bedeutung“, so der Senat. Kläger von Fugler wurde vor Jahren ein Zuchtverbot auferlegt. Seitdem wird der Betrieb von seiner Frau geführt. Der Kläger sei in der Vergangenheit in einer „Vielzahl von Schadenersatzprozessen von Käufern kranker Hunde Beklagter gewesen.“ Das bestreitet von Fugler nicht, spricht von „ungefähr zehn Klagen zwischen 1997 und 2006.“ In diesen Zeitraum habe er 3000 Welpen verkauft – eine stattliche Anzahl für einen Familienbetrieb. „Die Zahl der Klagen ist insgesamt doch sehr gering.“ Jeder Züchter habe es mit unzufriedenen Kunden zu tun, sagt er und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt. In einem Medienbericht ist allerdings von rund 30 Klagen die Rede.
Gericht – Es gibt ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit
Es sei davon auszugehen, dass „die in den streitgegenständlichen Veröffentlichungen aufgestellten Tatsachenbehauptungen wahr sind“, so das OLG. Von den Tierschützern verwendete Begriffe wie „skrupellose Hundehändler“ seien keine Schmähkritik. „Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich im erheblichen Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus. Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung, da die Öffentlichkeit in diesen Fällen ein legitimes Interesse daran hat, zu erfahren, um wen es geht.“
Der Kreis Siegen-Wittgenstein stützt den Züchter. „Die Hundezucht Jung & Kunz erfüllte und erfüllt alle Bedingungen, welche das Tierschutzgesetz für die Zulassung einer Hundezucht bzw. eines Hundehandels verlangt.“ Das Veterinäramt überprüfe die Zucht regelmäßig unangemeldet und nach Beschwerden. „Bei diesen Kontrollen konnten keine gravierenden Tierschutzmängel festgestellt werden, die zu ordnungsbehördlichen Sanktionen geführt hätten. Insbesondere ergaben sich keine Hinweise auf vermehrte Erkrankungen von Welpen, die Mängel im Zuchtbetrieb belegen würden. Ebenfalls fanden sich keine Hinweise darauf, dass importierte Hunde angeboten werden.“
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Update: Wir haben diesen Artikel am 7.12.2018 und am 22.1.2019 aktualisiert.