Krombach. .

Auch zwei Monate nachdem der Kreuztaler Kulturausschuss die Eintragung des ehemaligen Lehrerwohnhauses Pastor-Stein-Straße 18 in Krombach abgelehnt hat, ist der Ausgang des Verfahrens offen. Allerdings plant der beim Westfälischen Amt für Denkmalpflege für erhaltenswerte Objekte in der Region zuständige Sachverständige Dr. Hans Hanke, eine neue Stellungnahme vorzulegen. In seiner ersten Expertise hatte er noch die Unterschutzstellung des als „Henrichs Haus“ bezeichneten Gebäudes empfohlen – wegen seiner architektonischen Besonderheiten.

Neue Fakten übermittelt

Nun allerdings habe er neue Erkenntnisse, sagte Dr. Hanke im Gespräch mit dieser Zeitung: „Bei der Gewichtung der Denkmalwürdigkeit ging es zunächst um den Erhaltungszustand des Hauses.“ Daran wurde im Laufe der Jahre zwar baulich einiges verändert, doch präsentiert sich das im Besitz der Krombacher Brauerei befindliche Gebäude weitgehend im Originalzustand wie bei der Erbauung Ende des 19. Jahrhunderts (1898).

Neu sind für Dr. Hanke indessen die ihm von der Stadt Kreuztal übermittelten Fakten zur Persönlichkeit des 1961 verstorbenen Dorflehrers Jakob Henrich, der sich nach einschlägigen Darstellungen örtlicher Historiker vor allem in den 1920er Jahren mit antisemitischen Schriften hervortat („Bergfrieder“). Das wurde auch in der Sitzung des Kulturausschusses deutlich; dort wurde nicht nur der Denkmalwert angezweifelt, sondern auch das Wirken von Jakob Henrich kritisch betrachtet.

Aus Sicht des Münsteraner Denkmalexperten gebe es allerdings „Hinweise, dass der Bewohner (Henrich, d.Red.) in seinem Schaffen“ im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie aktiv gewesen sei. „Wenn sich das bewahrheitet“, so Hanke, habe dies Einfluss auf die Bewertung des Denkmals, zumal die Persönlichkeit des Erbauers nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

Betreiber der Unterschutzstellung des Hauses, das von den früheren Eigentümern bewohnt ist, sind Krombacher Bürger. Gegen den Denkmalschutz ist der neue Eigentümer, die Brauerei. Und gegen den Willen der Eigentümer, so wurde im Februar argumentiert, habe die Stadt Kreuztal in der Vergangenheit auch schon Objekte in seine Denkmalliste eingetragen.

Ohne Ministerentscheid?

Vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Hinweise werde eine neue Stellungnahme vorbereitet und der Stadt Kreuztal als Anhaltspunkt für weitere Gremienentscheidungen überlassen. Zum Ministerentscheid, der bei unterschiedlichen Auffassungen von unterer und oberer Denkmalbehörde unabdingbar wäre, solle es nicht kommen. Wobei eine Ausschuss- und später Ratsempfehlung aus Sicht des Amts für Denkmalpflege „beratend, aber nicht richtunggebend“ sei, wie es Dr. Hans Hanke ausdrückt.