Siegen. . Ein Siegener ist zu drei Jahren und neun Monate Haft verurteilt worden. Er hatte Kinder über Facebook und Whats App gedrängt, ihm Fotos von sexuellen Handlungen zu senden.

Mit einer Viertelstunde Verspätung verkündet Richterin Sabine Metz-Horst das Urteil gegen den 34-jährigen Siegener Christian F., der zugegeben hat, mindestens vier minderjährige Mädchen dazu genötigt zu haben, ihm Fotos sexueller Handlungen und Posen zu schicken. Zum Teil hat er sie dazu unter Druck gesetzt, sogar bedroht. Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Siegen. verurteilt ihn dafür zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Der Angeklagte habe sich nach eigenen Angaben wenigstens ein Jahrzehnt auf diversen Plattformen und in Foren bewegt, in denen auch Kinder vertreten seien und wo es neben anderem um Kinderpornografie gehe, stellt die Vorsitzende fest. Der Fall sei nicht alltäglich, vor allem die Strafzumessung habe länger gedauert als geplant, erklärt sie die Verzögerung.

Whats-App- und Facebookkontakte

Vier Opfer aus den Jahren 2013 und 2014 konnten durch die Polizei ermittelt werden. Es seien aber wenigstens 15 gewesen, mit denen Christian F. über Whats-App, Facebook, Viber und andere Kommunikationsplattformen in Kontakt stand.

Der gelernte Koch, der bereits über die Jahreswende 2013/14 wegen Besitzes von Kinderpornografie vier Monate absaß, nachdem er die Geldbuße für die ursprünglich mit Bewährung verhängte Strafe zu spät zahlte, verlangte Fotos, schickte den Gesprächspartnerinnen sogar Anschauungsmaterial, gab sich dabei überwiegend als 13-jähriges Mädchen aus. Christian F. habe „als Voyeur begonnen“, später sei ihm diese passive Rolle nicht mehr genug gewesen, führt Sabine Metz-Horst aus.

Der Angeklagte habe mehr und mehr Gefallen an Dingen gefunden, „die für uns abstoßend wirken“, entwickelte Spaß an einer Machtposition, die er den Opfern gegenüber einnehmen konnte. Dabei sei er mit Drohungen und List vorgegangen, hätte sich auch von offensichtlicher Angst der Mädchen nicht abhalten lassen, weiterzumachen. Eines der Opfer fühlte sich sogar derart bedrängt, dass es Selbsttötungsgedanken äußerte.

Christian F. wirkt auch an diesem dritten Verhandlungstag so, wie er sich vorher gegeben hat. Still, unbeteiligt, emotionslos. Nur einmal reagiert er, als die Vorsitzende ihm vorhält, zumindest pädophile Neigungen zu haben, das müsse er doch auch gespürt haben. Christian F. zögert und nickt dann.

Eine Kernpädophilie, die eine verminderte Schuldfähigkeit bedeute, sehe die Kammer nicht. Dafür reiche schon die Tatsache, dass es mindestens drei Beziehungen zu gleichaltrigen Frauen gegeben habe. Von der Neigung habe der Angeklagte gewusst, aber nichts dagegen getan. Trotz eines Gespräches während der ersten Haft mit einer Psychologin, die ihm eine Selbsthilfegruppe empfohlen hatte, sei er diesem Rat gerade nicht gefolgt.

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