Siegen. . Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft für geständigen Angeklagten. Vorliegende Fälle nur die „Spitze des Eisbergs“
„Es tut mir wirklich leid, was passiert ist. Mehr sag’ ich nicht“, sind die letzten Worte des Angeklagten. Zuvor hat Christian F. gehört, dass Staatsanwalt Markus Rau ihn vier Jahre hinter Gitter schicken will, wegen Beschaffens und Besitzes von kinderpornographischen Videos und Fotos. Und wegen der Nötigung von vier Mädchen, ihm Dateien mit sexuellen Handlungen zu schicken.
Privatleben durchleuchtet
Der zweite Verhandlungstag gegen den Siegerländer (34) verläuft zäh und unangenehm, wie der erste. Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst befragt Christian F. zu seinen persönlichen Verhältnissen. Ihre Hoffnung auf einen zusammenhängenden Bericht wird auch diesmal enttäuscht. Also gibt es wieder endlose und bohrende Fragen zum Privat- und Sexleben. Immerhin sei sein Mandant am ersten Tag sehr angespannt gewesen, er habe dessen hochrotes Gesicht beobachtet, versucht Verteidiger Heinrich Hubbert III dem Eindruck entgegenzutreten, Christian F. sei kühl und unnahbar, habe kein Mitgefühl. Es sei eine „sehr schamhafte Sache“, vor dem Gericht und vielen Zuhörern über diese Dinge zu sprechen.
Die Sachverständige Dr. Ingrid Kamps hat Christian F. an einem Tag in der U-Haft besucht, ihn während der Verhandlung beobachtet. Der Angeklagte ist für sie in einem Zustand der Verdrängung und Verleugnung, leidet nach eigenen Bekundungen vor allem an Internetsucht, habe aber auch zunehmende Tendenzen gezeigt, sich mehr und mehr in Internet-Chatforen herumzutreiben und Kontakt mit jungen Mädchen zu suchen.
Davor aber standen Beziehungen zu Erwachsenen. Dr. Kamps sieht Hinweise auf pädophile Neigungen, aber noch nicht so weit entwickelt, dass der Angeklagte eingeschränkt oder völlig schuldunfähig war. Christian F. verspüre im Gefängnis keinen Drang und habe auch vor seiner Verhaftung im Westerwald aufs Internet verzichten können. Er habe immer sehr überlegt gehandelt. Allerdings sieht sie die Gefahr zukünftiger Taten.
„Wenn solche Handlungen morgen legalisiert würden, habe ich den Eindruck, der Angeklagte wird sofort weitermachen“, stellt der Staatsanwalt mit fragender Stimme fest. Diesen Eindruck habe sie auch gewonnen, antwortet die Sachverständige. Einsicht und ein Auseinandersetzen fehle ihr bei Christian F., trotz seiner Bekundungen, sein damaliges Verhalten sei krank und falsch gewesen.
Negative Sozialprognose
Staatsanwalt Markus Rau weist in seinem Plädoyer darauf hin, dass es sich bei den angeklagten Fällen wohl nur um „die Spitze des Eisbergs“ handele. Leider seien die Folgen für die Psyche der Mädchen nicht deutlicher zum Ausdruck gekommen, wenngleich es gut sei, dass sie durch das Geständnis nicht aussagen mussten. Eine positive Sozialprognose könne er Christian F. nicht stellen. Immerhin habe er schon einmal vier Monate wegen Besitzes solcher Fotos verbüßt und sei unmittelbar vor und nach der Haft wieder aktiv gewesen. Einen eindrucksvolleren Beweis gebe es kaum, wie wenig die Strafe ihn beeindruckt habe.
Ob der Angeklagte, wie von Rau beantragt, vier Jahre ins Gefängnis muss, entscheidet sich am 19. März.
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