Siegen. . Ein Abriss des Schimmelhochhauses ist nach Ansicht des NRW-Bauministeriums eine echte Option: Außer dem Denkmalschutz seien noch andere Kriterien zu bedenken.
Das Bauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen steht zu der Möglichkeit, das unter Denkmalschutz stehende Schimmelhochhaus an der Koblenzer Straße ohne Ausschreibung direkt an das Studentenwerk Siegen veräußern zu lassen. Das Haushaltsgesetz gestatte es, „landeseigene Grundstücke auch nach sozialen, städtebaulichen und wohnungspolitischen Kriterien zu verkaufen“, wie das Ministerium auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Das Land stehe damit „zu seiner politischen Verantwortung“, indem es insbesondere Kommunen und Studentenwerken – als Anstalten des öffentlichen Rechts – „einen besonderen Zugang“ gewähre.
Impulse für den Standort
Das Studentenwerk Siegen will das Gebäude abreißen und auf dem Areal ein neues Studentenwohnheim errichten, da eine denkmalgerechte Sanierung die Kosten nach Überzeugung der Einrichtung zu sehr in die Höhe treiben würde (wir berichteten mehrfach). Das Bauministerium konstatiert Siegen „von allen zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerken die mit Abstand geringste Versorgungsquote für studentischen Wohnraum (nur 5 %)“ zu haben, heißt es weiter. Zur Stärkung des Hochschulstandorts und „des (schwächelnden) Oberzentrums Siegen“ liege „dringender landespolitischer Handlungsbedarf“ vor.
Vor allem mit Verweis auf einen zweiten Interessenten, der das Objekt auflagenkonforn sanieren wolle, regt sich inzwischen vermehrt Kritik an diesem Vorgehen. Tenor: Der Denkmalschutz werde umschifft. Das Bauministerium unterstreicht demgegenüber die Notwendigkeit „zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums“ für Studenten. Über eine Abbrucherlaubnis für das Gebäude hätte im Endeffekt – sofern alle anderen Schritt keine Einigung bringen – auch das Bauministerium zu entscheiden.
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