Siegen-Wittgenstein/Dillenburg.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Dillenburg hat Robin S. am Freitagnachmittag wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 16 Monaten Haft verurteilt. Zudem muss der 25-jährige Siegener 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ein weiterer Beklagter war bereits zuvor freigesprochen worden.

Die Anklage warf dem Zerspanungsmechaniker vor, am 9. November 2013 – die Reichspogromnacht jährte sich damals zum 75. Mal – für Schändungen auf dem jüdischen Teil des Hermelsbacher Friedhofs und am jüdischen Mahnmal in Bad Berleburg verantwortlich zu sein. In Wittgenstein wurde ein abgetrennter Wildschweinkopf auf dem Denkmal platziert. Aus dem Maul hing eine Israel-Fahne. Das Mahnmal war mit roter Farbe beschmiert. Zudem war die Aufschrift „Die ewige Lüge lebt weiter“ zu sehen. Dies war auch auf Transparenten zu lesen, die in Siegen und an weiteren Tatorten in Hessen pinnten.

An einer Nylonschnur, mit der der Schweinekopf befestigt war, fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten. Zudem deuten nach Auffassung des Gerichts Zeugenaussagen darauf hin, dass Robin S. den abgetrennten Kopf bestellt und abgeholt habe. Nicht zuletzt habe sich, so zitiert der Amtsrichter eine weitere Zeugenaussage, der 25-Jährige selbst dieser Tat bezichtigt: „Die Polizei ist mir auf der Spur, kann mir aber nichts beweisen.“ In den Augen von Matthias Gampe und seiner beiden Schöffen geht diese „absolute Geschmacklosigkeit“ – „damit will man den Holocaust leugnen“ – zweifelsfrei auf das Konto von Robin S. Schwieriger ist es da mit den Transparenten. Den Nachweis für die Schuld des Siegeners in dieser Sache bleiben die Ermittler nach Meinung des Gerichts schuldig.

Hitlergruß bei NPD-Kundgebung

Am letzten Verhandlungstag gibt Robin S. zwar keinen Einblick in sein Leben, legt aber seine persönlichen Verhältnisse offen. Inzwischen lebt er wieder bei seinen Eltern in Siegen, erläutert er vor Gericht. Seinen Job in einem Metallverarbeitungsbetrieb sei er seit November vergangenen Jahres los – betriebsbedingte Kündigung. Er lebt von Hartz IV, das zwischenzeitliche Vorhaben, sich selbstständig zu machen, geriet irgendwann ins Stocken. Er spricht von einer eidesstattlichen Versicherung, Problemen mit Alkohol. Den Überblick über seine Schulden habe er verloren. Der Zerspanungsmechaniker ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, wie es im Behördendeutsch heißt. Häufig wegen Fahrens ohne Führerschein. Auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Marburg, liest Amtsrichter Matthias Gampe vor, soll er bei einer NPD-Kundgebung mit dem linken Arm den Hitlergruß gezeigt haben. Eine Falschaussage vor Gericht brachte ihm sechs Monate Haft auf Bewährung. Wegen Betrugs ist er zu einer Geldstrafe verurteilt. Beides wird in Dillenburg berücksichtigt. Zugleich gibt ihm der Amtsrichter einen Rat mit auf den Weg aus dem Saal: „Überdenken Sie Ihre politische Gesinnung.“