Siegen.

Martin T. (34) musste sich gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Dem Siegener wird vorgeworfen Anfang des Jahres Munition, darunter auch eine Schrotpatrone und Munition für eine Kaliber 45, und nicht zugelassene, so genannte Polen-Böller in seiner Wohnung in der Marburger Straße aufbewahrt zu haben. Mit dem Besitz habe der arbeitslose Zerspanungsmechaniker gegen das Waffen- und gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Schrotpatrone ein „Pipifax“

Die Schrotpatrone sei doch nur „ein Pipifax“, versichert Martin T. Dabei deutet er mit Daumen und Zeigefinger die Größe an. Das Bild, das Amtsrichter Fritzsche zeigt, bestätigt das. Der 34-Jährige erklärt, dass er die Munition zusammen mit einigen Kugelschreibern in einer Roche-Packung im Keller gefunden habe. Das sei noch in seiner alten Wohnung in der Hindenburgstraße gewesen. Die Munition habe er sich als Deko ins Regal gestellt. Er zuckt mit den Schultern und lächelt entschuldigend. „Ich bin kein Waffennarr. Sowas interessiert mich eigentlich gar nicht. Niemals würde ich dafür einen Cent ausgeben“, versichert der Mann im Strickpulli.

Später seien die Patronen dann in einem Glas mit anderem Krimskrams gelandet. Die Polen-Böller, habe wohl jemand an Silvester mitgebracht.

Bei Böllern, die in Polen hergestellt werden, ist im Gegensatz zu den deutschen Knallern, die Beimischung von einem Gramm Blitzknallsatz erlaubt. Die Knaller reagieren heftiger als das in Deutschland übliche Schwarzpulver. Die Einfuhr polnischer Böller mit polnischem Prüfsiegel ist in geringen Mengen und nur zum Eigenverbrauch erlaubt. Auf den Böllern, die Martin T. in seinem Wohnung liegen hatte, ist jedoch kein Prüfsiegel zu erkennen, sagt Amtsrichter Fritzsche. Die zwei dicken Kracher sind wie Bonbons in helles Papier eingeschlagen.

„Meine Freundin hat die Böller beim Aufräumen vermutlich in den Schrank gelegt“, erklärt Martin T., der vor Gericht schon einige Erfahrungen gesammelt hat. Verkehrsdelikt, Betrug, Drogen – der Auszug aus dem Strafregister umfasst neun Einträge. Der letzte aus 2008.

„Ich bin bereit das zu glauben, was ich hier höre“, sagt Amtsrichter Fritzsche. Das Verfahren wird deshalb eingestellt, wenn der Angeklagte innerhalb der nächsten drei Monaten 150 Euro an den Verein „Ärzte ohne Grenzen“ überweist.